Das „Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System“ (ATLAS) ist die Zollsoftware der deutschen Zollverwaltung, die eine digitale und automatisierte Abfertigung sowie Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ermöglicht. Hierbei werden Dokumente wie Zollanmeldungen oder Einfuhrabgabenbescheide elektronisch erfasst und an die jeweilige Zollstelle übermittelt. Die entsprechenden Entscheidungen und Bescheide des Zolls werden ebenfalls digital übermittelt.
Die Teilnahme am ATLAS-Verfahren ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Unionszollkodex (UZK) verpflichtend. Laut der Generalzolldirektion bedeutet dies, dass alle Informationen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden, darunter Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen, ausschließlich über elektronische Datenverarbeitung ausgetauscht werden müssen.
Ein entscheidender Vorteil von ATLAS liegt in der Beschleunigung der Anmeldeverfahren durch die papierlose Übermittlung. Zudem entfällt in vielen Fällen die Vorlage bestimmter Nachweise wie Rechnungen oder Präferenzdokumente. Ein weiterer Beschleunigungsfaktor ist, dass Zollanmeldungen bereits vor dem tatsächlichen Eintreffen der Waren eingereicht werden können, was eine frühzeitige Entscheidung durch die Zollbehörden ermöglicht und die Waren schneller verfügbar macht.
Mittels ATLAS-Einfuhr kann die Überlassung von Nicht-Unionswaren zum zollrechtlich freien Verkehr im Normalverfahren oder in vereinfachten Verfahren elektronisch abgewickelt werden. Darüber hinaus ist auch die Überführung in das Zolllagerverfahren oder das Verfahren der Aktiven Veredelung möglich. An See- und Flughafenzollstellen sowie an Binnen- und Grenzzollstellen wird hierzu die Summarische Anmeldung (SumA) im Einfuhrbereich verwendet.
Die elektronische Ausfuhranmeldung ist seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend und umfasst sämtliche Beförderungswege (Straße, Bahn, Luft, See und Post). Sie kann entweder über eine zertifizierte ATLAS-Teilnehmer-Software oder über die Internetzollanmeldung eingereicht werden. ATLAS-Ausfuhr deckt sowohl das Normal- als auch das vereinfachte Verfahren sowie die Überführung von Waren in die passive Veredelung ab.
Beim „New Computerized Transit System“ (NCTS) handelt es sich um ein von mehr als 30 teilnehmenden Ländern entwickeltes System. Im Rahmen des ATLAS-Versandverfahrens wird die Überführung in das Versandverfahren ebenso digital abgewickelt wie dessen Beendigung und Erledigung. Über eine Teilnehmerschnittstelle sind die vereinfachten Verfahren „Zugelassener Versender“ (ZV) und „Zugelassener Empfänger“ (ZE) beziehungsweise „Zugelassener Empfänger TIR“ (ZT) möglich. Sollte keine eigene Teilnehmersoftware vorliegen, steht die Internetversandanmeldung als Alternative zur Verfügung. Seit 2005 ist die IT-gestützte Versandanmeldung in Deutschland Pflicht und wird nur in Ausnahmefällen in Papierform akzeptiert (z. B. bei Anmeldungen durch Reisende).
Der Unionszollkodex schreibt vor, dass für Waren, die in das Zollgebiet der Union gelangen oder dieses verlassen, elektronische summarische Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldungen einzureichen sind. Auch hierfür können die Teilnehmersoftware oder die Internetanmeldung genutzt werden. Sämtliche Angaben zu den Nichtgemeinschaftswaren werden dabei digital erfasst.
Über die ATLAS IIT-Verfahren steht online der Elektronische Zolltarif (EZT) zur Verfügung. Neben den Informationen aus dem TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) sind hier Daten zur Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer enthalten.
Um am vollautomatisierten IT-Verfahren ATLAS teilzunehmen, müssen sich Unternehmen anmelden und folgende Bedingungen erfüllen:
Da sich die Entwicklung einer eigenen, zertifizierten Software oftmals nicht rechnet, empfiehlt sich die Nutzung entsprechender Lösungen spezialisierter Softwareanbieter, um eine reibungslose Anbindung an ATLAS sicherzustellen.
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