Ein Frachtführer verpflichtet sich im Rahmen eines Frachtvertrags dazu, Waren über verschiedene Transportwege – sei es auf der Straße, Schiene, Binnengewässern, in der Luft oder zur See – gegen Entgelt zu befördern. Beim Transport per Seefracht spricht man oft vom Verfrachter, da für diesen Bereich gesonderte Regelungen im HGB gelten. Während ein Spediteur zunächst nur den Transport organisiert, wird er erst dann zum Frachtführer, wenn er den Transport selbst durchführt. Ein Logistiker hingegen bleibt in der Regel in der Vermittlungsfunktion, ohne den Transport direkt auszuführen.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an Frachtführer deutlich verändert. Die zunehmende Arbeitsteilung und die Beteiligung mehrerer Standorte an der Produktion führen zu steigenden Transportvolumina und längeren Transportwegen. Gleichzeitig erhöhen Digitalisierung und moderne Logistik-Software die Ansprüche an die Zuverlässigkeit der Frachtführer. Im internationalen Warenverkehr kommen zudem zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit komplexeren Zollverfahren hinzu.
Der Frachtführer übernimmt beim Transport der Sendung zahlreiche Aufgaben und trägt dabei sowohl Rechte als auch Pflichten:
Pflichten:
Rechte:
Diese Regelungen stellen sicher, dass der Frachtführer seinen Aufgaben mit Sorgfalt nachkommt und gleichzeitig abgesichert ist, sollte es zu Problemen während des Transports kommen. Die Kombination aus klar definierten Rechten und Pflichten trägt maßgeblich zu einem reibungslosen Ablauf im Frachtverkehr bei und schützt alle beteiligten Parteien.
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