Die Frankatur legt fest, wer die Kosten für die Beförderung einer Sendung übernimmt und regelt zudem den Gefahrenübergang der Ware. Sie wird zwischen Absender und Empfänger vereinbart. Im Güterverkehr wird diese Regelung oft explizit festgehalten – auch wenn in vielen Fällen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bereits entsprechende Bestimmungen enthalten. Anders als bei einer Postsendung, die klassisch mit einer Briefmarke frankiert wird, wird im Transportwesen die Kostenübernahme detailliert im Frachtvertrag geregelt.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptarten:
Zusätzlich gibt es noch spezifischere Lieferbedingungen, die individuell vereinbart werden können:
Die Frankatur regelt nicht nur die Übernahme der Transportkosten, sondern auch den Gefahrenübergang – also den Zeitpunkt, ab dem das Transportrisiko vom Absender auf den Empfänger übergeht. Dabei wird auch festgelegt, wer für zusätzliche Kosten wie Versicherungen oder die Zollabwicklung aufkommt. Zur Vereinheitlichung dieser Regelungen werden im internationalen Handel häufig die INCOTERMS (International Commercial Terms) herangezogen. Diese standardisierten Klauseln definieren:
Durch die Kombination von Frankatur und INCOTERMS entsteht ein klarer, rechtlich verbindlicher Rahmen, der sowohl den Transporteur als auch die Vertragsparteien vor Missverständnissen und Streitigkeiten schützt.
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