Lexikon

Frankatur

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Frankatur – Definition

Die Frankatur legt fest, wer die Kosten für die Beförderung einer Sendung übernimmt und regelt zudem den Gefahrenübergang der Ware. Sie wird zwischen Absender und Empfänger vereinbart. Im Güterverkehr wird diese Regelung oft explizit festgehalten – auch wenn in vielen Fällen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bereits entsprechende Bestimmungen enthalten. Anders als bei einer Postsendung, die klassisch mit einer Briefmarke frankiert wird, wird im Transportwesen die Kostenübernahme detailliert im Frachtvertrag geregelt.

Arten der Frankatur

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptarten:

  • Frei Haus:
    Der Absender trägt die Kosten des Transports bis zur Zustellung der Ware beim Empfänger.
  • Unfrei:
    Der Empfänger übernimmt die Transportkosten.

Zusätzlich gibt es noch spezifischere Lieferbedingungen, die individuell vereinbart werden können:

  • Ab Werk:
    Der Empfänger holt die Ware am Werk ab oder trägt die Kosten ab Werk.
  • Frei Verwendungsstelle:
    Der Absender übernimmt die Transportkosten bis zu einer vom Empfänger festgelegten Verwendungsstelle.
  • Frei Bordsteinkante:
    Der Absender liefert die Ware kostenfrei bis zur nächstgelegenen Bordsteinkante am Empfänger, der dann den Weitertransport organisiert.

Frankatur und INCOTERMS

Die Frankatur regelt nicht nur die Übernahme der Transportkosten, sondern auch den Gefahrenübergang – also den Zeitpunkt, ab dem das Transportrisiko vom Absender auf den Empfänger übergeht. Dabei wird auch festgelegt, wer für zusätzliche Kosten wie Versicherungen oder die Zollabwicklung aufkommt. Zur Vereinheitlichung dieser Regelungen werden im internationalen Handel häufig die INCOTERMS (International Commercial Terms) herangezogen. Diese standardisierten Klauseln definieren:

  • Den genauen Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
  • Die Aufteilung der Transportkosten
  • Verantwortlichkeiten für Zusatzleistungen wie Zollformalitäten

Durch die Kombination von Frankatur und INCOTERMS entsteht ein klarer, rechtlich verbindlicher Rahmen, der sowohl den Transporteur als auch die Vertragsparteien vor Missverständnissen und Streitigkeiten schützt.

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