Lexikon

Gitterbox

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Gitterbox – Definition und Einsatz

Die Gitterbox, auch als Gitterboxpalette bezeichnet, ist ein 4-Wege-Ladehilfsmittel, das in Lagerhäusern und der Logistik zum Einsatz kommt. Dank ihrer Konstruktion können Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen die Box von allen vier Seiten unterfahren, was den Verladeprozess erheblich vereinfacht. Die robuste Stahlrahmen-Gitterkonstruktion sorgt für hohe Stabilität, ermöglicht eine sichere Stapelbarkeit und schützt den Inhalt vor äußeren mechanischen Einflüssen. Eine intuitive Ladevermittlung unterstützt zudem die effiziente Verwaltung der Ladehilfsmittel.

Größe, Gewicht und Traglast

  • Genormte Außenmaße: ca. 124 cm x 83,5 cm x 97 cm
  • Genormte Innenmaße: ca. 120 cm x 80 cm x 80 cm
  • Gewicht: Je nach Hersteller zwischen 70 und 85 Kilogramm
  • Zulässige Traglast: In der Regel zwischen 1.000 und 1.500 Kilogramm
  • Auflast: Variiert zwischen 4.400 und 6.500 Kilogramm, wodurch je nach Beladung 3 bis 5 Gitterboxen übereinander gestapelt werden können

Relevante Normen

Für Gitterboxen spielen unter anderem folgende Normen eine zentrale Rolle:

  • DIN EN 13626
  • DIN 15155/8
  • UIC 435-3

Bauweise der Gitterbox

Die Konstruktion einer Gitterbox basiert auf folgenden Elementen:

  • Stahlfüße: Vier stabile Stahlfüße gewährleisten einen sicheren Stand und bieten eine höhere Lebensdauer als Holzelemente.
  • Boden: Der Boden besteht aus genormten Einlegebrettern, die bei starker Abnutzung problemlos ausgetauscht werden können.
  • Seitenwände: Eine robuste Stahlrahmen-Gitterkonstruktion schützt den Inhalt vor mechanischen Einflüssen und ermöglicht das Stapeln.
  • Doppelklappe: Eine der Langseiten ist mit einer Doppelklappe ausgestattet, die seitlich geöffnet werden kann, um Be- und Entladung zu erleichtern.
  • Aufschriftentafel: An der Doppelklappe befindet sich eine Tafel, auf der das EPAL-Prüfsiegel, die Immatrikulationsnummer (Y-Nummer), Herstellerangaben, zulässige Gewichtsangaben und gegebenenfalls ein Reparatursiegel samt Zulassungsnummer des Reparaturbetriebs angebracht werden.

Pflicht zur Reparatur

Sobald eine Gitterbox beschädigt ist, muss sie von einem lizenzierten Fachbetrieb repariert werden. Mögliche Schäden, die eine Reparatur erforderlich machen, sind:

  • Korrosion: Kann die Ware verunreinigen und das Material schwächen
  • Verformungen: Beispielsweise an den Füßen oder Seitenwänden
  • Defekte Einlegebretter: Fehlende oder beschädigte Bretter beeinträchtigen den Boden
  • Beschädigte Gitterwände: Löcher oder Risse in der Gitterkonstruktion
  • Fehlende Aufschrift: Informationen, Siegel oder Nummern auf der Aufschriftentafel sind unvollständig
  • Probleme mit der Doppelklappe: Lässt sich die Klappe nicht richtig öffnen oder schließen, beeinträchtigt dies die Be- und Entladung

Nach der erfolgten Reparatur wird das originale goldene EPAL-Siegel auf der Aufschriftentafel durch eine grüne Plakette ersetzt, die die Zulassungsnummer des Reparaturbetriebs enthält.

Diese Eigenschaften und Vorgaben machen die Gitterbox zu einem unverzichtbaren Ladehilfsmittel, das durch seine Standardisierung und robuste Bauweise eine effiziente und sichere Lagerung und den Transport von Waren ermöglicht.

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