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Kabotage

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Kabotage

Kabotage bezeichnet Transportdienstleistungen, die innerhalb eines Landes von einem ausländischen Transportunternehmen erbracht werden. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Schifffahrt und bezog sich auf die Küstenschifffahrt, bei der Schiffe von Hafen zu Hafen entlang der Küste fahren. Der Begriff leitet sich vom französischen „caboter“ ab, was „von Hafen zu Hafen fahren“ bedeutet.

Die Kabotage umfasst nicht nur die Erbringung von Transportdienstleistungen, sondern auch das Recht eines ausländischen Unternehmens, diese Leistungen innerhalb eines Landes anzubieten. Dank der Kabotagefreiheit kann ein Transportmittel nach einem Hintransport in das betreffende Land auch mit Ladung zurückkehren – was wirtschaftlich und umweltfreundlich ist, da Leerfahrten vermieden werden. Grundsätzlich beginnt und endet der Transport durch das ausländische Unternehmen nicht im Heimatland.

Kabotage in der EU

Innerhalb der Europäischen Union wird zwischen zwei Formen der Kabotage unterschieden:

  • Kleine Kabotage:
    Transportdienstleistungen, die ein ausländisches Unternehmen innerhalb eines EU-Staates erbringt.
  • Große Kabotage:
    Transporte, bei denen ein ausländisches Unternehmen (aus einem Drittstaat) zwischen zwei EU-Staaten agiert.

Die Kabotageverbote sollen die inländischen Logistikunternehmen vor ausländischem Wettbewerb schützen. Innerhalb der EU wurden diese Verbote jedoch schrittweise gelockert, insbesondere für Länder, die später dem Binnenmarkt beigetreten sind. Dennoch bleiben Kabotageleistungen, insbesondere im Landverkehr, weiterhin begrenzt.

Kabotage im Landverkehr

Nach einem grenzüberschreitenden Transport nach Deutschland ist einem ausländischen Unternehmen – nach Entladung der Güter – grundsätzlich bis zu drei Kabotagefahrten innerhalb einer Frist von sieben Tagen mit demselben Fahrzeug gestattet. Überschreitet man diese Anzahl oder die Frist, drohen hohe Bußgelder.

Kabotage im Luft- und Seeverkehr

  • Luftverkehr:
    Seit April 1997 gelten die Kabotageregelungen im Rahmen der „Freiheiten der Luft“ für alle EU-Airlines innerhalb der EU als frei.
  • Seeverkehr:
    Seit 1999 können EU-Reedereien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten Kabotageleistungen frei erbringen.

Kabotage ermöglicht somit wirtschaftliche und umweltoptimierte Transporte, indem sie sicherstellt, dass Transportmittel nach einem grenzüberschreitenden Hintransport nicht leer zurückkehren müssen, sondern mit Ladung weiterverwendet werden können.

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