Teilladung bezeichnet eine Ladung, bei der der verfügbare Frachtraum eines Transportmittels nicht vollständig ausgelastet ist. Im internationalen Frachtverkehr spricht man im Lkw-Bereich von LTL ("Less than Truck Load") und im Containerbereich von LCL ("Less than Container Load"). Häufig resultiert eine Teilladung aus der Größe der Sendung oder spezifischen Transportvorgaben – zum Beispiel bei sensiblen Gütern, bei denen ein Umladen nicht zulässig ist.
Um die wirtschaftliche Auslastung zu erhöhen, versuchen Logistikunternehmen, die verbleibende Ladefläche mit weiteren passenden Teilladungen zu kombinieren oder Sammelguttransporte durchzuführen. Dadurch wird der gesamte Transportprozess kosteneffizienter gestaltet. Allerdings ist die Abwicklung von Teilladungen oft mit zusätzlichen Ladevorgängen, Umladevorgängen und längeren Wartezeiten verbunden. Diese zusätzlichen Schritte können den Transport verlangsamen und machen den Teilladungsverkehr weniger geeignet für terminkritische oder eilige Sendungen, weshalb diese in solchen Fällen meist als Komplettladung abgewickelt werden.
Ein wesentlicher Prozessschritt bei der Auftragsabwicklung ist die Prüfung der Fracht, um festzustellen, ob eine Sendung als Teilladung oder als Stückgut (Sammelgut) transportiert werden kann. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:
Der Transport als Sammelgut ist häufig kosteneffizienter, da die Aufteilung und Zusammenführung der Ladungen optimal erfolgt und die zusätzlichen Umladevorgänge reduziert werden.
Teilladungen und Sammelguttransporte stellen somit wichtige Strategien dar, um auch bei unvollständiger Auslastung eines Transportmittels den Güterversand wirtschaftlich zu gestalten und die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich zu nutzen.
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