Ein Transportauftrag ist der Auftrag zur Durchführung des physischen Transports von Gütern von einer Beladestelle zu einer Entladestelle zu einem festgelegten Zeitpunkt. In vielen Fällen muss eine Sendung, aufgrund von Mengen- oder Streckensplits, in mehrere einzelne Transportaufträge aufgeteilt werden, um den vollständigen Transport vom Absender zum Empfänger zu gewährleisten. Diese Transportaufträge werden im Rahmen der Disposition zu einer Tour zusammengefasst.
Grundsätzlich kommt es zur Entstehung eines Transportauftrags, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: Der Auftraggeber und der Transportunternehmer schließen einen Vertrag ab. Dieser Frachtvertrag – der im Alltag oft auch als Transportauftrag bezeichnet wird – kann entweder schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief oder über eine digitale Frachtenbörse) oder mündlich vereinbart werden. Aufgrund von Nachweisgründen erfolgt in der Praxis üblicherweise eine schriftliche Vereinbarung.
Eine Alternative zur direkten Vergabe an einen Transportunternehmer ist die Nutzung einer digitalen Frachtenbörse. Hier werden Transportaufträge ausgeschrieben, und potenzielle Subunternehmer geben ihre Angebote ab, sodass der Auftraggeber das passende Angebot auswählen und den Auftrag erteilen kann.
Damit ein Transportauftrag effizient ausgeführt werden kann, sollten alle relevanten Informationen enthalten sein. Zu den Standardangaben gehören:
Eine wichtige Unterscheidung im Transportwesen betrifft den Frachtvertrag und den Speditionsvertrag. Obwohl beide Verträge den Transport von Gütern regeln, unterscheiden sie sich in ihrer Ausrichtung und Verantwortlichkeit:
Beim Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer – also das Transportunternehmen – dazu, ein bestimmtes Frachtgut von einem definierten Abgangsort zu einem festgelegten Zielort zu befördern und an den Empfänger auszuliefern. Dieser Vertrag wird direkt zwischen dem Versender (Auftraggeber) und dem Frachtführer abgeschlossen, der die Beförderung selbst durchführt.
Ein Speditionsvertrag hingegen wird zwischen dem Auftraggeber und dem Spediteur geschlossen. Der Spediteur organisiert und koordiniert den Transport, kann jedoch selbst nicht unbedingt die Beförderung durchführen. Stattdessen beauftragt er geeignete Frachtführer oder Transportunternehmen, um die Lieferung durchzuführen. In manchen Fällen übernimmt der Spediteur den Transport im Selbsteintritt – er führt also sowohl die Rolle des Spediteurs als auch die des Frachtführers aus.
Die Unterscheidung ist wichtig, da der Absender nicht zwangsläufig selbst der ursprüngliche Versender der Ware ist, sondern auch ein Spediteur als Vermittler auftreten kann. Die jeweiligen Rechte, Pflichten und Haftungsfragen werden dabei durch die gesetzlichen Regelungen, beispielsweise im HGB, und durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt.
Zusammengefasst sorgt ein klar definierter Transportauftrag – mit allen erforderlichen Angaben – dafür, dass Güter effizient und termingerecht transportiert werden. Die Unterscheidung zwischen Fracht- und Speditionsvertrag hilft dabei, die Verantwortlichkeiten und Haftungen im Transportprozess eindeutig zu regeln und somit einen reibungslosen Ablauf im Logistiksystem sicherzustellen.
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