Logistik lexikon

Letter of Indemnity (LOI): Einsatz und Risiken

Letter of Indemnity (LOI) in der Seefracht: wann die Freistellung bei Auslieferung ohne Original-Konnossement genutzt wird, Aufbau und rechtliche Risiken.

Ein Letter of Indemnity (LOI) ist eine schriftliche Freistellungserklärung, mit der eine Partei verspricht, eine andere von Schäden und Kosten freizuhalten, die aus einer erbetenen Abweichung vom regulären Ablauf entstehen. In der Seefracht wird er vor allem verlangt, wenn eine Reederei Ware ohne Vorlage des Original-Konnossements ausliefern soll.

Was ist ein Letter of Indemnity (LOI)?

Ein Letter of Indemnity ist eine Haftungsfreistellung, auf Deutsch auch Freistellungserklärung oder Schadloshaltungserklärung genannt. Der Aussteller, etwa der Empfänger oder der Befrachter, bittet die Reederei oder einen anderen Carrier um eine Handlung, zu der dieser nach dem Frachtvertrag oder dem Konnossement nicht verpflichtet ist. Im Gegenzug sagt der Aussteller zu, alle daraus entstehenden Ansprüche Dritter, Kosten und Schäden zu übernehmen. Der LOI hebt keine Pflicht auf, sondern verlagert das wirtschaftliche Risiko vom Beförderer auf den Aussteller.

Die Abkürzung LOI steht im Geschäftsleben auch für Letter of Intent, eine Absichtserklärung vor einem Vertragsschluss. Mit der Freistellungserklärung in der Schifffahrt hat sie nichts zu tun.

Wann wird ein Letter of Indemnity eingesetzt?

  • Auslieferung ohne Original-Konnossement: Das Schiff erreicht den Löschhafen, bevor die Original-Konnossemente beim Empfänger sind, etwa weil sie noch über die Banken eines Dokumentenakkreditivs laufen. Der Empfänger möchte die Ware trotzdem übernehmen und bietet einen LOI an.
  • Änderung des Löschhafens: Die Ware soll in einem anderen als dem im Konnossement genannten Entladehafen ausgeliefert werden.
  • Ersatz oder Austausch von Konnossementen: etwa wenn Originale verloren gegangen sind oder ein Satz Konnossemente durch einen neuen ersetzt werden soll (Switch Bill of Lading).
  • Reines Konnossement trotz Mängeln: Der Ablader verlangt ein Konnossement ohne Vorbehalt, obwohl Ware oder Verpackung erkennbar beschädigt sind. Dieser Fall ist rechtlich besonders problematisch.

Warum liefert die Reederei nur gegen Konnossement aus?

Das Konnossement ist ein Wertpapier, das den Anspruch auf Auslieferung der Ware verkörpert. Nach § 521 HGB liefert der Verfrachter das Gut nur gegen Rückgabe des Konnossements ab. Liefert er an jemanden aus, der nicht legitimierter Besitzer des Konnossements ist, haftet er dem Berechtigten für den daraus entstehenden Schaden, begrenzt auf den Betrag, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Der LOI ändert an dieser Haftung gegenüber dem Inhaber des Konnossements nichts. Er gibt dem Beförderer nur einen Rückgriffsanspruch gegen den Aussteller.

Welche Risiken hat ein Letter of Indemnity?

  • Kein Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherer der Reedereien, die P&I Clubs, decken Schäden aus einer Auslieferung ohne Vorlage des Konnossements grundsätzlich nicht. Der LOI stellt diese Deckung nicht wieder her, der Beförderer ist auf den Aussteller angewiesen.
  • Bonität des Ausstellers: Ein LOI ist nur so viel wert wie die Zahlungsfähigkeit dessen, der ihn unterschreibt. Den Standardwortlaut gibt es deshalb auch in einer Fassung, die eine Bank mitzeichnet.
  • Unwirksamkeit beim reinen Konnossement trotz Mängeln: Wird ein LOI gegeben, damit der Beförderer bekannte Mängel nicht vermerkt, täuscht das Konnossement Käufer und Banken über den Zustand der Ware. Ein solcher LOI ist nach englischer Rechtsprechung nicht durchsetzbar, und die P&I Clubs unterstützen ihre Mitglieder in diesem Fall nicht.
  • Laufzeit: Nach dem Standardwortlaut der International Group of P&I Clubs endet die Haftung des Ausstellers erst, wenn alle Original-Konnossemente an den Beförderer übergeben sind.

Wie ist ein Letter of Indemnity aufgebaut?

In der Seeschifffahrt gibt es dafür Musterformulierungen der International Group of P&I Clubs. Es gibt sie für die Auslieferung ohne Konnossement, für die Auslieferung in einem anderen Hafen und für beide Fälle zusammen. Inhalte des Standardwortlauts sind:

  • Angaben zu Schiff, Reise, Lade- und Löschhafen, Konnossementsnummern und Ware
  • die erbetene Handlung, etwa die Auslieferung an einen benannten Empfänger ohne Vorlage des Konnossements
  • die Zusage, den Beförderer von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden freizustellen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung
  • die Zusage, Sicherheit zu leisten, falls das Schiff wegen der Auslieferung festgehalten wird
  • die Verpflichtung, die Original-Konnossemente zu übergeben, sobald sie vorliegen
  • Rechtswahl und Gerichtsstand, im Standardwortlaut englisches Recht

Beispiel aus der Praxis

Ein Importeur kauft Ware aus Asien und bezahlt per Akkreditiv. Der Container kommt in Hamburg an, die Original-Konnossemente liegen aber noch bei der Bank. Um Lagergeld und Kosten aus Demurrage und Detention zu vermeiden, bittet der Importeur die Reederei, den Container gegen einen LOI freizugeben. Die Reederei verlangt einen LOI nach Musterwortlaut mit Gegenzeichnung durch die Hausbank des Importeurs. Erst wenn die Originale vorliegen und an die Reederei zurückgegeben sind, endet die Freistellung. Die beauftragte Spedition sollte im Auftrag vermerken, dass die Freigabe auf einem LOI beruht, damit die spätere Rückgabe der Originale nachgehalten wird.

Rechtsgrundlagen

  • § 521 HGB: Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements, Haftung bei Ablieferung an Nichtberechtigte

Häufige Fragen

Was bedeutet LOI in der Schifffahrt?

LOI steht für Letter of Indemnity, eine Freistellungserklärung. Der Aussteller verspricht dem Beförderer, ihn von allen Folgen einer erbetenen Abweichung freizuhalten, etwa der Auslieferung ohne Original-Konnossement.

Wer stellt den Letter of Indemnity aus?

Der LOI wird von der Partei ausgestellt, die um die Abweichung bittet. Bei der Auslieferung ohne Konnossement ist das etwa der Empfänger, bei einer Änderung des Löschhafens etwa der Befrachter. Zusätzlich kann eine Bank mitzeichnen.

Ist ein Letter of Indemnity rechtlich bindend?

Zwischen Aussteller und Beförderer ist er grundsätzlich eine wirksame vertragliche Freistellung. Gegenüber Dritten, etwa dem Inhaber des Konnossements, entfaltet er keine Wirkung. Dient er dazu, Dritte über Mängel der Ware zu täuschen, ist er nach englischer Rechtsprechung nicht durchsetzbar.

Wann endet ein Letter of Indemnity?

Nach dem Standardwortlaut der International Group of P&I Clubs endet die Haftung des Ausstellers, sobald alle Original-Konnossemente an den Beförderer übergeben wurden.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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