Letter of Indemnity (LOI): Einsatz und Risiken
Letter of Indemnity (LOI) in der Seefracht: wann die Freistellung bei Auslieferung ohne Original-Konnossement genutzt wird, Aufbau und rechtliche Risiken.
Letter of Indemnity (LOI) in der Seefracht: wann die Freistellung bei Auslieferung ohne Original-Konnossement genutzt wird, Aufbau und rechtliche Risiken.
Ein Letter of Indemnity (LOI) ist eine schriftliche Freistellungserklärung, mit der eine Partei verspricht, eine andere von Schäden und Kosten freizuhalten, die aus einer erbetenen Abweichung vom regulären Ablauf entstehen. In der Seefracht wird er vor allem verlangt, wenn eine Reederei Ware ohne Vorlage des Original-Konnossements ausliefern soll.
Ein Letter of Indemnity ist eine Haftungsfreistellung, auf Deutsch auch Freistellungserklärung oder Schadloshaltungserklärung genannt. Der Aussteller, etwa der Empfänger oder der Befrachter, bittet die Reederei oder einen anderen Carrier um eine Handlung, zu der dieser nach dem Frachtvertrag oder dem Konnossement nicht verpflichtet ist. Im Gegenzug sagt der Aussteller zu, alle daraus entstehenden Ansprüche Dritter, Kosten und Schäden zu übernehmen. Der LOI hebt keine Pflicht auf, sondern verlagert das wirtschaftliche Risiko vom Beförderer auf den Aussteller.
Die Abkürzung LOI steht im Geschäftsleben auch für Letter of Intent, eine Absichtserklärung vor einem Vertragsschluss. Mit der Freistellungserklärung in der Schifffahrt hat sie nichts zu tun.
Das Konnossement ist ein Wertpapier, das den Anspruch auf Auslieferung der Ware verkörpert. Nach § 521 HGB liefert der Verfrachter das Gut nur gegen Rückgabe des Konnossements ab. Liefert er an jemanden aus, der nicht legitimierter Besitzer des Konnossements ist, haftet er dem Berechtigten für den daraus entstehenden Schaden, begrenzt auf den Betrag, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Der LOI ändert an dieser Haftung gegenüber dem Inhaber des Konnossements nichts. Er gibt dem Beförderer nur einen Rückgriffsanspruch gegen den Aussteller.
In der Seeschifffahrt gibt es dafür Musterformulierungen der International Group of P&I Clubs. Es gibt sie für die Auslieferung ohne Konnossement, für die Auslieferung in einem anderen Hafen und für beide Fälle zusammen. Inhalte des Standardwortlauts sind:
Ein Importeur kauft Ware aus Asien und bezahlt per Akkreditiv. Der Container kommt in Hamburg an, die Original-Konnossemente liegen aber noch bei der Bank. Um Lagergeld und Kosten aus Demurrage und Detention zu vermeiden, bittet der Importeur die Reederei, den Container gegen einen LOI freizugeben. Die Reederei verlangt einen LOI nach Musterwortlaut mit Gegenzeichnung durch die Hausbank des Importeurs. Erst wenn die Originale vorliegen und an die Reederei zurückgegeben sind, endet die Freistellung. Die beauftragte Spedition sollte im Auftrag vermerken, dass die Freigabe auf einem LOI beruht, damit die spätere Rückgabe der Originale nachgehalten wird.
LOI steht für Letter of Indemnity, eine Freistellungserklärung. Der Aussteller verspricht dem Beförderer, ihn von allen Folgen einer erbetenen Abweichung freizuhalten, etwa der Auslieferung ohne Original-Konnossement.
Der LOI wird von der Partei ausgestellt, die um die Abweichung bittet. Bei der Auslieferung ohne Konnossement ist das etwa der Empfänger, bei einer Änderung des Löschhafens etwa der Befrachter. Zusätzlich kann eine Bank mitzeichnen.
Zwischen Aussteller und Beförderer ist er grundsätzlich eine wirksame vertragliche Freistellung. Gegenüber Dritten, etwa dem Inhaber des Konnossements, entfaltet er keine Wirkung. Dient er dazu, Dritte über Mängel der Ware zu täuschen, ist er nach englischer Rechtsprechung nicht durchsetzbar.
Nach dem Standardwortlaut der International Group of P&I Clubs endet die Haftung des Ausstellers, sobald alle Original-Konnossemente an den Beförderer übergeben wurden.