Verladehafen (POL) und Entladehafen (POD)
Verladehafen (POL) und Entladehafen (POD): Bedeutung im Konnossement, Rolle bei FOB und CIF, Closing, Ausfuhr und Freistellung im Zielhafen.
Verladehafen (POL) und Entladehafen (POD): Bedeutung im Konnossement, Rolle bei FOB und CIF, Closing, Ausfuhr und Freistellung im Zielhafen.
Der Verladehafen, englisch Port of Loading (POL), ist der Hafen, in dem eine Sendung auf das Seeschiff des Hauptlaufs geladen wird. Sein Gegenstück ist der Entladehafen, der Port of Discharge (POD), in dem die Ladung gelöscht wird. Beide stehen im Konnossement und sind bei mehreren Incoterms der maßgebliche Lieferort.
Der Verladehafen, englisch Port of Loading (POL), ist der Hafen, in dem eine Sendung auf das Seeschiff des Hauptlaufs geladen wird. Gleichbedeutend sind die Begriffe Ladehafen und Verschiffungshafen. Vom Verladehafen zu unterscheiden ist der Übernahmeort (Place of Receipt), an dem die Reederei oder der Spediteur die Ware übernimmt, etwa ein Binnenterminal. Wird die Ladung unterwegs auf ein anderes Schiff umgeladen, heißt dieser Zwischenhafen Umschlaghafen (Port of Transshipment).
Der Entladehafen, englisch Port of Discharge (POD), ist der Hafen, in dem die Ladung vom Seeschiff gelöscht wird. Er wird auch Löschhafen oder Bestimmungshafen genannt. Er ist nicht immer der Bestimmungsort der Ware. Liegt der Empfänger im Binnenland, folgt auf den Entladehafen der Nachlauf per Lkw, Bahn oder Binnenschiff bis zum Ablieferungsort (Place of Delivery).
Die Abkürzung POD ist doppelt belegt. Im Landverkehr steht sie auch für Proof of Delivery, den Abliefernachweis. In Seefrachtbuchungen und im Konnossement steht POD für den Port of Discharge.
Im Konnossement (Bill of Lading) werden Verladehafen und Entladehafen angegeben. Daneben stehen dort, sofern vereinbart, Übernahmeort und Ablieferungsort sowie Schiff und Reisenummer. Bei einem Bordkonnossement bestätigt die Reederei, dass die Ware im genannten Verladehafen an Bord genommen wurde. Bei Zahlungen per Akkreditiv müssen die Häfen im Konnossement genau mit den Akkreditivbedingungen übereinstimmen.
Häfen können in Buchungen und Datensätzen über den UN/LOCODE angegeben werden, zum Beispiel DEHAM für Hamburg. Eindeutige Codes vermeiden Verwechslungen bei Häfen mit ähnlichen Namen.
Bei den seefrachtspezifischen Incoterms wird ein Hafen ausdrücklich benannt:
Für Container, die der Verkäufer bereits am Terminal übergibt, empfiehlt die Internationale Handelskammer statt FOB die Klausel FCA, weil die Ware dann vor dem Verladen an Bord den Besitz wechselt.
Für Einfuhren in die EU wird vor der Ankunft eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben. Nach dem Löschen wird die Ware dem Zoll gestellt und befindet sich bis zur Zollanmeldung in vorübergehender Verwahrung, höchstens 90 Tage. Anschließend wird sie verzollt oder in ein Versandverfahren übergeführt. Die Reederei gibt den Container gegen Vorlage des Original-Konnossements oder nach einer Telex-Freigabe frei. Wird er nicht innerhalb der freien Zeit abgeholt, fallen Standgelder an, siehe Demurrage und Detention.
Seefrachtaufträge erreichen Speditionen oft als E-Mail oder PDF, in denen Häfen mal als Stadtname, mal als Code stehen. GM-DocuStream liest solche Aufträge aus PDF-Anhängen, Excel-Listen und E-Mail-Text aus. Der Disponent prüft und gibt jeden Auftrag frei, bevor er an das TMS übergeben wird. So stehen Verladehafen und Entladehafen nach der Auftragserfassung in einheitlicher Form im System.
POL steht für Port of Loading, den Verladehafen. POD steht für Port of Discharge, den Entladehafen, in dem die Ware vom Schiff gelöscht wird. Beide Angaben stehen in der Buchung und im Konnossement.
Ein Umschlaghafen (Port of Transshipment) liegt zwischen Verladehafen und Entladehafen. Dort wird die Ladung von einem Schiff auf ein anderes umgeladen, zum Beispiel von einem großen Überseeschiff auf ein Feederschiff.
Käufer und Verkäufer vereinbaren den Hafen im Kaufvertrag, bei FOB und FAS als benannten Verschiffungshafen. Der Spediteur oder Versender bucht dann bei der Reederei ein Schiff ab diesem Hafen.
Nicht unbedingt. Der Entladehafen ist der Hafen, in dem die Ware das Schiff verlässt. Der Bestimmungsort oder Ablieferungsort kann im Binnenland liegen und wird über einen anschließenden Landtransport erreicht.