Fahrzeugüberführung: Eigene Achse oder Transport
Fahrzeugüberführung: Unterschied zwischen eigener Achse und Autotransporter, Kurzzeit- und rote Kennzeichen nach FZV und wer bei Schäden haftet.
Fahrzeugüberführung: Unterschied zwischen eigener Achse und Autotransporter, Kurzzeit- und rote Kennzeichen nach FZV und wer bei Schäden haftet.
Die Fahrzeugüberführung ist das Verbringen eines Fahrzeugs von einem Ort an einen anderen, etwa vom Händler zum Käufer oder zwischen Standorten eines Fuhrparks. Das Fahrzeug wird entweder auf eigener Achse gefahren oder auf einem Autotransporter, Anhänger, Schiff oder Bahnwagen befördert.
Eine Fahrzeugüberführung bringt ein Fahrzeug von einem Ort an einen anderen. Typische Anlässe sind die Auslieferung von Neu- und Gebrauchtwagen, die Rückgabe von Leasingfahrzeugen, der Wechsel zwischen Standorten eines Fuhrparks, Werkstattaufenthalte und der Export. Überführt werden Pkw, Transporter, Lkw, Busse, Wohnmobile und Baumaschinen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten:
Ist das Fahrzeug zugelassen, wird es mit seinen regulären Kennzeichen gefahren. Für nicht zugelassene Fahrzeuge sieht die Fahrzeug-Zulassungsverordnung zwei Wege vor:
Der Fahrer braucht die passende Fahrerlaubnisklasse. Für Schäden, die beim Fahren an Dritten entstehen, gelten die allgemeinen Regeln der Halterhaftung und der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Transport auf fremder Achse kommt in Frage, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig bewegt werden, wenn ein Fahrzeug nicht fahrbereit oder nicht zugelassen ist oder wenn ein Neuwagen ohne zusätzliche Kilometer beim Kunden ankommen soll. Für Oldtimer und hochwertige Fahrzeuge können geschlossene Transporter eingesetzt werden. Im Seeverkehr fahren Fahrzeuge im Ro-Ro-Verkehr auf das Schiff, für große Mengen gibt es spezielle Autotransportschiffe (PCTC).
Vor- und Nachteile im Überblick:
Wird das Fahrzeug auf einem Lkw befördert, liegt ein Frachtvertrag vor. Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Ablieferung. Die Haftung ist nach § 431 HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im grenzüberschreitenden Straßenverkehr gilt die CMR mit derselben Grenze. Bei hochwertigen Fahrzeugen kann diese Grenze unter dem Fahrzeugwert liegen. Eine höhere Haftung oder eine Transportversicherung muss dann gesondert vereinbart werden.
Bei der Überführung auf eigener Achse kommt es vor allem auf den Vertrag mit dem Überführungsdienst und auf den Versicherungsschutz an. Beauftragende sollten klären, wer für Schäden am überführten Fahrzeug aufkommt und welche Versicherung dafür besteht.
In beiden Fällen ist ein Übergabeprotokoll mit Fotos bei Übernahme und Ablieferung wichtig. Im Frachtrecht müssen äußerlich erkennbare Schäden nach § 438 HGB spätestens bei Ablieferung angezeigt werden, verdeckte Schäden innerhalb von sieben Tagen. Das Protokoll dient zugleich als Abliefernachweis.
Ein vollständiger Transportauftrag für eine Fahrzeugüberführung enthält mindestens:
Das Ablaufdatum wird höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung festgesetzt. Danach darf das Fahrzeug damit nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Ja. Wird das Fahrzeug auf einem Anhänger oder Autotransporter befördert, ist es Ladung und braucht keine eigene Zulassung. Zugelassen und versichert sein muss das ziehende Fahrzeug mit dem Anhänger, und die Ladung muss gesichert sein.
Der Preis hängt vor allem von Strecke, Art der Überführung, Fahrzeuggröße und Termin ab. Hinzu kommen je nach Fall Kraftstoff, Maut, Kennzeichen und die Rückreise des Fahrers. Verlässliche Werte liefert nur ein konkretes Angebot.