Graue Flotte: Privatwagen für Dienstfahrten
Graue Flotte: was der Begriff im Fuhrpark bedeutet, wer bei Dienstfahrten mit dem Privatwagen haftet und welche Regeln Unternehmen festlegen.
Graue Flotte: was der Begriff im Fuhrpark bedeutet, wer bei Dienstfahrten mit dem Privatwagen haftet und welche Regeln Unternehmen festlegen.
Die graue Flotte (englisch Grey Fleet) ist die Gesamtheit der privaten Fahrzeuge von Mitarbeitern, die mit Zustimmung des Arbeitgebers für Dienstfahrten genutzt werden. Die Fahrzeuge gehören nicht zum Fuhrpark des Unternehmens, verursachen aber dienstliche Kosten und Haftungsfragen. Der Arbeitgeber erstattet die Fahrten, etwa über einen Kilometersatz.
Die graue Flotte, englisch Grey Fleet, umfasst private Fahrzeuge von Mitarbeitern, die mit Zustimmung des Arbeitgebers für Dienstfahrten genutzt werden. Die Fahrzeuge gehören nicht zum Fuhrpark: Das Unternehmen hat sie weder gekauft noch geleast oder gemietet. Trotzdem verursachen sie dienstliche Kosten und werfen Fragen zu Haftung, Versicherung und Abrechnung auf. Deshalb gehören sie in den Blick des Fuhrparkmanagements.
In einer Spedition sind das zum Beispiel Fahrten des Vertriebs zu Kunden, Fahrten von Disponenten zu einem anderen Standort oder Botenfahrten mit Papieren oder Ersatzteilen. Nicht zur grauen Flotte gehören Firmenwagen, Poolfahrzeuge, Mietwagen und die Lkw von Subunternehmern, die im Rahmen eines Frachtvertrags fahren.
Davon zu unterscheiden ist die Schattenflotte in der Seeschifffahrt. Damit sind Schiffe gemeint, die eingesetzt werden, um Sanktionen zu umgehen. Mit dem Fuhrpark eines Unternehmens hat dieser Begriff nichts zu tun.
Halter des Privatwagens ist der Mitarbeiter, nicht der Arbeitgeber. Damit treffen ihn die Pflichten und die Haftung des Halters:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber entsprechend § 670 BGB verpflichtet sein, Unfallschäden am Fahrzeug des Mitarbeiters zu ersetzen (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010, 8 AZR 647/09). Voraussetzungen:
Bei grober Fahrlässigkeit des Mitarbeiters ist der Anspruch grundsätzlich ausgeschlossen, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden anteilig verteilt. Manche Arbeitgeber schließen für dieses Risiko eine Dienstreise-Kaskoversicherung ab.
Vorteile:
Nachteile:
Viele Unternehmen legen in einer Reise- oder Fahrzeugrichtlinie fest, wann Mitarbeiter ihren Privatwagen dienstlich nutzen dürfen. Sinnvolle Inhalte sind:
Beispiel: Ein Vertriebsmitarbeiter einer Spedition besucht mit seinem Privatwagen einen Neukunden. Die Fahrt ist vorab genehmigt und wird über die Reisekostenabrechnung erstattet. Hat er auf der Fahrt einen Unfall, ist geregelt, welche Versicherung eintritt und wie ein Schaden am Fahrzeug ausgeglichen wird.
Schäden Dritter deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, also die Versicherung des Mitarbeiters. Eigene Verletzungen des Mitarbeiters sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, weil die Dienstfahrt eine versicherte Tätigkeit ist. Schäden am eigenen Wagen sind nur über eine Kaskoversicherung oder einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber gedeckt.
Ein Dienstwagen gehört zum Fuhrpark des Unternehmens, das ihn kauft, least oder mietet. Fahrzeuge der grauen Flotte gehören dem Mitarbeiter, der auch Halter ist und sie nur für einzelne Dienstfahrten nutzt.
Der Arbeitgeber erstattet die Fahrten über die Reisekostenabrechnung, entweder mit einem pauschalen Kilometersatz oder nach den tatsächlichen Kosten. Reisekostenvergütungen kann der Arbeitgeber im Rahmen der steuerlichen Regeln steuerfrei zahlen (§ 3 Nr. 16 EStG).
Ein Bußgeld richtet sich gegen den Fahrer, der den Verstoß begangen hat. Das gilt bei der Dienstfahrt mit dem Privatwagen ebenso wie im Dienstwagen.