Gliederzug: Aufbau, Maße und Unterschied zum Sattelzug
Gliederzug: Aufbau aus Motorwagen und Anhänger, zulässige Länge und Gewicht nach StVZO, Einsatz mit Wechselbrücken und Unterschied zum Sattelzug.
Gliederzug: Aufbau aus Motorwagen und Anhänger, zulässige Länge und Gewicht nach StVZO, Einsatz mit Wechselbrücken und Unterschied zum Sattelzug.
Ein Gliederzug ist eine Fahrzeugkombination aus einem Lkw mit eigener Ladefläche, dem Motorwagen, und einem angekoppelten Anhänger. In Deutschland darf er bis zu 18,75 m lang sein und mit mehr als vier Achsen 40 t Gesamtgewicht erreichen. Gliederzüge fahren häufig mit Wechselbrücken im Stückgut- und Sammelgutverkehr.
Ein Gliederzug, auch Lastzug, Hängerzug oder Lkw mit Anhänger genannt, besteht aus zwei Fahrzeugen: einem Motorwagen mit eigenem Aufbau und einem Anhänger, der über eine Deichsel an der Anhängerkupplung hängt. Beide Fahrzeuge tragen Ladung. Der Motorwagen ist ein gerader Lkw, der auch ohne Anhänger eingesetzt werden kann. Den Gegenbegriff bildet der Sattelzug aus Zugmaschine und Auflieger. Einen Überblick über Bauarten und Fahrzeugklassen gibt der Eintrag Lkw.
Der Motorwagen trägt den ersten Aufbau, der Anhänger den zweiten. Für den Anhänger gibt es zwei Bauarten:
Als Aufbauten kommen Plane, Koffer, Kühlaufbau oder Wechselbrücke in Frage. Sogenannte Durchladezüge haben eine Überladebrücke zwischen Motorwagen und Anhänger. Sie lassen sich an der Rampe von hinten durchgehend beladen, ohne den Anhänger abzukuppeln.
Die zulässigen Abmessungen regelt § 32 StVZO. Ein Zug aus Lkw und Anhänger zur Güterbeförderung darf höchstens 18,75 m lang, 2,55 m breit und 4,00 m hoch sein. Zusätzlich begrenzt die Vorschrift die Ladelänge: Vom vordersten Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus bis zum hintersten Punkt der Anhängerladefläche sind höchstens 16,40 m zulässig. Zieht man den Abstand zwischen Motorwagen und Anhänger ab, dürfen es höchstens 15,65 m sein.
Das Gesamtgewicht regelt § 34 StVZO. Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen dürfen 40 t wiegen, sofern die zulässigen Achslasten und die Gewichte der Einzelfahrzeuge eingehalten sind. Besteht der Gliederzug aus einem Lkw der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich.
Beim Sattelzug liegt der Auflieger auf der Sattelkupplung der Zugmaschine auf, die selbst keine Ladefläche hat. Beim Gliederzug trägt der Motorwagen eigene Ladung, der Anhänger hängt an einer Anhängerkupplung. Daraus ergeben sich typische Unterschiede:
Gliederzüge werden dort eingesetzt, wo Volumen, Wechselbrücken oder zwei getrennte Ladeflächen gebraucht werden.
Im Stückgut- und Sammelgutverkehr fahren viele Gliederzüge als Wechselbrückenzüge. Motorwagen und Anhänger tragen je eine Wechselbrücke, die auf eigenen Stützbeinen abgestellt werden kann. Verbreitet ist das BDF-System mit genormten Wechselbrücken der Klasse C, etwa in 7,45 m oder 7,82 m Länge. Eine Brücke mit 7,45 m nimmt bis zu 18 Europaletten auf, ein Zug mit zwei solchen Brücken also bis zu 36.
Der Vorteil liegt im Ablauf: Der Fahrer setzt im Umschlaglager die beladenen Brücken ab und nimmt vorbereitete Brücken auf. Be- und Entladung laufen unabhängig vom Fahrzeug. So wird der Hauptlauf im Sammelgutverkehr zwischen den Depots häufig nachts mit Wechselbrückenzügen gefahren.
Eine Spedition fährt im Nachtsprung zwischen zwei Umschlaglagern mit einem Wechselbrückenzug. In der Disposition werden die Sendungen auf beide Brücken verteilt: Die erste enthält Sendungen für das eigene Zielgebiet, die zweite für ein Partnerdepot auf derselben Strecke. Am Zwischenstopp wird nur die zweite Brücke abgesetzt. Im TMS sind Motorwagen und Anhänger beziehungsweise beide Brücken deshalb als eigene Ladeeinheiten mit eigenen Lademetern und Gewichten hinterlegt. Für die Planung zählen nicht nur die 40 t Gesamtgewicht, sondern auch die Verteilung der Last auf die Achsen von Motorwagen und Anhänger.
Das hängt von den Aufbauten ab. Ein Wechselbrückenzug mit zwei Brücken von je 7,45 m fasst bis zu 36 Europaletten.
Besteht der Gliederzug aus einem Lkw der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse, ist die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich. Im gewerblichen Güterverkehr brauchen Fahrer zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation mit regelmäßiger Weiterbildung.
Ja. Hängerzug, Lastzug und Lkw mit Anhänger sind gebräuchliche Bezeichnungen für dieselbe Fahrzeugkombination. Gemeint ist immer ein Motorwagen mit eigener Ladefläche und angekoppeltem Anhänger, im Unterschied zum Sattelzug.