Lkw: Definition, Arten, Maße und Mehrzahl
Lkw (Lastkraftwagen): Definition und Fahrzeugklassen N1 bis N3, Bauarten, zulässige Maße und Gewichte in Deutschland und die Mehrzahl Lkw oder Lkws.
Lkw (Lastkraftwagen): Definition und Fahrzeugklassen N1 bis N3, Bauarten, zulässige Maße und Gewichte in Deutschland und die Mehrzahl Lkw oder Lkws.
Ein Lkw (Lastkraftwagen) ist ein Kraftfahrzeug, das nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Im EU-Fahrzeugrecht gehört er zu den Klassen N1 bis N3, abgestuft nach der zulässigen Gesamtmasse. Rechtlich zählen dazu auch Transporter bis 3,5 Tonnen.
Ein Lkw, ausgeschrieben Lastkraftwagen, ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt ist. Im Unterschied zum Pkw dient er nicht der Personenbeförderung. Das EU-Typgenehmigungsrecht ordnet Fahrzeuge zur Güterbeförderung den Klassen N zu:
Rechtlich ist also auch ein Transporter unter 3,5 t ein Lkw. Für Fahrzeuge über 3,5 t gelten zusätzlich Lkw-Führerschein, Lkw-Maut und besondere Verkehrsregeln. Nutzfahrzeug ist der Oberbegriff, der neben Lkw auch Busse und Anhänger umfasst.
Beides ist richtig. Der Duden führt als Mehrzahl „die Lkw“ und „die Lkws“, das Plural-s ist freigestellt. Dasselbe gilt im Genitiv: „des Lkw“ oder „des Lkws“. Die Form ohne s entspricht dem ausgeschriebenen Wort, denn auch „Lastkraftwagen“ bleibt in der Mehrzahl unverändert. Die Form mit s macht die Mehrzahl beim Lesen eindeutiger.
Bei der Schreibweise empfiehlt der Duden „Lkw“, die Großschreibung „LKW“ ist ebenfalls zulässig. Das Wort ist männlich: der Lkw. Innerhalb eines Textes sollte eine Form durchgehend verwendet werden.
Nach der Fahrzeugkombination unterscheidet man:
Nach dem Aufbau unterscheidet man unter anderem Planen- und Schiebeplanenaufbauten, Kofferaufbauten, Kühlkoffer für temperaturgeführte Ware, Kipper, Tank- und Silofahrzeuge, Containerchassis und Pritschen. Für kleinteilige Sendungen setzen KEP-Dienste auch Transporter der Klasse N1 ein.
Die Grenzen stehen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ohne Ausnahmegenehmigung gelten unter anderem:
Ladungen, die diese Grenzen überschreiten, gelten als Großraum- oder Schwertransport und brauchen eine Genehmigung.
Der Lkw kann Ware ohne Umschlag von Tür zu Tür bringen. Auch im kombinierten Verkehr übernimmt er Vor- und Nachlauf zum Terminal. In der Disposition wird entschieden, welcher Lkw welchen Auftrag fährt. Dafür müssen die Auftragsdaten zum Fahrzeug passen: Gewicht, Lademeter, Palettenzahl, Ladestellen und Sonderanforderungen wie Ladebordwand, Kühlung oder Kranverladung. Fehlen diese Angaben im Auftrag oder sind sie falsch erfasst, kommt das falsche Fahrzeug zur Ladestelle.
Rechtlich gibt es keine Untergrenze: Auch ein Transporter bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist als Fahrzeug der Klasse N1 ein Lkw. Regeln wie die Lkw-Maut und der Lkw-Führerschein greifen aber erst oberhalb von 3,5 t. Das Sonntagsfahrverbot gilt ab mehr als 7,5 t.
Ein Sattelzug besteht aus einer Sattelzugmaschine ohne eigene Ladefläche und einem Sattelauflieger, der auf ihr aufliegt. Ein Gliederzug besteht aus einem Motorwagen mit eigener Ladefläche und einem Deichselanhänger.
Ein Sattelauflieger mit 13,6 m Ladelänge fasst 33 Europaletten. Bei Gliederzügen und kleineren Lkw hängt die Zahl von der Länge der Ladeflächen ab. Neben der Fläche begrenzt auch die zulässige Nutzlast die Ladung.
Die zulässige Gesamtmasse ist das höchste Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich Ladung, Fahrer und Betriebsstoffen haben darf. Zieht man das Leergewicht ab, ergibt sich die Nutzlast. Umgangssprachlich wird auch vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) gesprochen.