Solo-Lkw: Motorwagen ohne Anhänger (gerader Lkw)
Solo-Lkw (Motorwagen, „gerader Lkw“): Aufbau, zulässige Maße und Gewichte, Unterschied zu Gliederzug und Sattelzug und Einsatz in der Spedition.
Solo-Lkw (Motorwagen, „gerader Lkw“): Aufbau, zulässige Maße und Gewichte, Unterschied zu Gliederzug und Sattelzug und Einsatz in der Spedition.
Ein Solo-Lkw ist ein Lastkraftwagen mit eigener Ladefläche, der ohne Anhänger oder Auflieger fährt. In der Fachsprache heißt er auch Motorwagen oder Solofahrzeug. Die Bezeichnung „gerader Lkw“ ist eine wörtliche Übersetzung des englischen „straight truck“ und im Deutschen nicht gebräuchlich.
Ein Solo-Lkw ist ein Lastkraftwagen mit eigener Ladefläche, der ohne Anhänger oder Auflieger fährt. Fahrerhaus, Motor und Aufbau sitzen auf einem gemeinsamen Fahrgestell. In der Fachsprache heißt dieses Fahrzeug auch Motorwagen oder Solofahrzeug. Der Begriff Motorwagen wird vor allem verwendet, wenn das Fahrzeug Teil eines Zuges sein kann.
Solo-Lkw gibt es in vielen Größen und mit verschiedenen Aufbauten, zum Beispiel:
„Gerader Lkw“ ist eine wörtliche Übersetzung des englischen „straight truck“. Im amerikanischen Sprachgebrauch bezeichnet das einen Lkw, bei dem Fahrerhaus und Ladeaufbau auf einem durchgehenden Rahmen sitzen, im Gegensatz zum Sattelzug mit Gelenk zwischen Zugmaschine und Auflieger. Im Deutschen ist „gerader Lkw“ kein gebräuchlicher Fachbegriff. Gemeint ist ein Solo-Lkw oder Motorwagen.
Auch bei der zulässigen Gesamtmasse gibt es Unterschiede. Nach § 34 StVZO darf ein zweiachsiger Solo-Lkw grundsätzlich höchstens 18 t wiegen, ein dreiachsiger 25 t, unter bestimmten Voraussetzungen an der Antriebsachse 26 t, ein vierachsiger 32 t. Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen sind grundsätzlich auf 40 t begrenzt. Einen Überblick über alle Fahrzeugarten gibt der Eintrag Lkw.
Der Solo-Lkw ist kürzer und wendiger als ein Zug und für viele Stopps auf engem Raum geeignet. Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse dürfen mit der Fahrerlaubnisklasse C1 gefahren werden, darüber ist Klasse C erforderlich. Dem stehen weniger Ladefläche und Nutzlast gegenüber. Ein Sattel- oder Gliederzug befördert mehr Ware pro Fahrt.
Für die Disposition ist die Fahrzeuganforderung entscheidend. Im Auftrag sollte stehen, ob ein Solo-Lkw genügt oder erforderlich ist, etwa wegen einer engen Zufahrt, welche Gesamtmasse und welcher Aufbau gebraucht werden und ob eine Ladebordwand nötig ist. Dazu kommen Packstücke, Gewicht und Lademeter. Wie Lademeter berechnet werden, steht unter frachtpflichtiges Gewicht. Fehlen diese Angaben in der Auftragserfassung, plant der Disponent im Zweifel das falsche Fahrzeug ein.
Motorwagen ist die Bezeichnung für einen Lkw mit eigenem Antrieb und eigener Ladefläche. Fährt er allein, spricht man von einem Solo-Lkw. Mit Anhänger bildet er einen Gliederzug.
Nach § 32 StVZO darf ein einzelnes Kraftfahrzeug höchstens 12 Meter lang sein.
Bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse genügt die Klasse C1, darüber ist die Klasse C nötig. Für gewerbliche Güterbeförderung kommt grundsätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation hinzu.