Gurtmaß: Berechnung, Formel und Beispiel
Gurtmaß berechnen: Formel Länge + 2 × Breite + 2 × Höhe, Rechenbeispiel, Unterschied zu Umfang und Volumengewicht und Bedeutung bei Paketdiensten.
Gurtmaß berechnen: Formel Länge + 2 × Breite + 2 × Höhe, Rechenbeispiel, Unterschied zu Umfang und Volumengewicht und Bedeutung bei Paketdiensten.
Das Gurtmaß ist eine Maßangabe für Pakete, die Länge und Umfang eines Packstücks in einem Wert zusammenfasst. Es errechnet sich aus der längsten Seite plus zweimal Breite plus zweimal Höhe. Paketdienste legen damit fest, welche Packstückgrößen sie als normales Paket befördern.
Das Gurtmaß ist eine Kennzahl für die Größe eines Pakets. Es fasst die Länge eines Packstücks und seinen Umfang quer zur Länge in einem einzigen Wert zusammen. Der Name leitet sich davon ab, dass der Umfang wie ein Gurt einmal um das Paket herum gemessen wird. Paketdienste verwenden das Gurtmaß, um festzulegen, welche Packstücke sie als normales Paket annehmen. Denn neben dem Gewicht entscheidet die Form eines Pakets darüber, ob es durch automatische Sortieranlagen läuft und wie viel Platz es im Fahrzeug belegt.
Die Formel lautet:
Gurtmaß = Länge + 2 × Breite + 2 × Höhe
Als Länge gilt immer die längste Seite des Pakets. Die beiden kürzeren Seiten ergeben zusammen den Umfang (2 × Breite + 2 × Höhe). Gleichwertig lässt sich daher schreiben: Gurtmaß = Länge + Umfang. Gemessen wird an den Außenkanten der Verpackung, angegeben wird das Gurtmaß in Zentimetern.
Ein Karton mit 60 cm Länge, 40 cm Breite und 30 cm Höhe hat ein Gurtmaß von 60 + 80 + 60 = 200 cm. Ein Würfel mit 50 cm Kantenlänge kommt auf 50 + 100 + 100 = 250 cm. Obwohl der Würfel kürzer ist, hat er das größere Gurtmaß, weil sein Querschnitt größer ist. Das zeigt, warum das Gurtmaß mehr aussagt als die längste Seite allein: Es erfasst lange, schmale Pakete ebenso wie kurze, voluminöse.
Bei Kurier-, Express- und Paketdiensten ist das Gurtmaß Teil der Beförderungsbedingungen. Jeder Anbieter legt dort eigene Höchstwerte fest, dazu Grenzen etwa für die längste Seite und für das Gewicht. Diese Werte unterscheiden sich je nach Anbieter, Produkt und Zielland und werden von den Anbietern angepasst. Maßgeblich sind deshalb immer die aktuellen Bedingungen des jeweiligen Dienstes.
Überschreitet ein Paket die Grenzen, wird es je nach Anbieter mit Zuschlag als Sperrgut befördert, in ein anderes Produkt umgestuft oder gar nicht angenommen. Auch beim Expressdienst gelten eigene Maßgrenzen, die vor der Buchung geprüft werden sollten.
Passt eine Sendung nicht in die Grenzen der Paketdienste, wird sie auf eine Palette, etwa eine Europalette, gesetzt und als Stückgut über eine Spedition verschickt. Im Sammelgutverkehr spielt das Gurtmaß keine Rolle. Abgerechnet wird dort nach Gewicht, Volumen oder Lademetern.
Für Speditionen sind die Abmessungen trotzdem wichtig. Länge, Breite und Höhe der Packstücke gehören in jeden Auftrag, damit Laderaum und Fracht richtig geplant werden können. Fehlen die Maße oder sind sie falsch, entstehen Rückfragen und Nachberechnungen. Eine sorgfältige Auftragserfassung vermeidet das.
Es bedeutet, dass die Summe aus längster Seite, zweimal Breite und zweimal Höhe höchstens 300 cm betragen darf. Sehr unterschiedliche Kartons erreichen diesen Wert, zum Beispiel 60 × 60 × 60 cm ebenso wie 120 × 60 × 30 cm. Ob ein Paketdienst diesen Wert als Grenze verwendet, steht in seinen Beförderungsbedingungen.
Als Länge gilt immer die längste Seite des Pakets, unabhängig davon, wie es liegt. Die beiden kürzeren Seiten bilden Breite und Höhe und gehen doppelt in die Berechnung ein.
Das hängt vom Paketdienst ab. Möglich sind ein Sperrgutzuschlag, die Umstufung in ein anderes Versandprodukt oder die Ablehnung der Sendung. Größere Sendungen lassen sich dann auf Palette als Stückgut über eine Spedition verschicken.
Am wirksamsten ist ein Karton, der zum Inhalt passt und keinen ungenutzten Raum hat. Bei langen Artikeln hilft ein schmaler Querschnitt, weil Breite und Höhe doppelt zählen.