Logistik lexikon

Kraftfahrzeug: Definition, Pkw, Lkw und Klassen

Kraftfahrzeug: Definition nach StVG und FZV, EU-Fahrzeugklassen M1 und N1, Unterschied zwischen Pkw und Lkw und die 3,5-Tonnen-Grenze in der Logistik.

Ein Kraftfahrzeug ist nach § 1 Abs. 2 StVG ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Der Begriff umfasst unter anderem Pkw, Lkw, Busse, Krafträder und Zugmaschinen. In der Logistik ist vor allem die Grenze von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wichtig.

Was ist ein Kraftfahrzeug?

Ein Kraftfahrzeug (Kfz) ist nach § 1 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert das Kraftfahrzeug in § 2 Nr. 1 ebenso als nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird. Der Begriff ist ein Oberbegriff. Er umfasst Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw), Busse, Krafträder, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge.

Keine Kraftfahrzeuge sind Schienenfahrzeuge, weil sie an Gleise gebunden sind, sowie Anhänger und Sattelauflieger, weil sie keinen eigenen Antrieb haben. Ein Sattelzug besteht daher aus einem Kraftfahrzeug, der Sattelzugmaschine, und einem Sattelanhänger.

Welche Fahrzeugklassen unterscheidet das EU-Recht?

Für die Typgenehmigung teilt die Verordnung (EU) 2018/858 Kraftfahrzeuge in Klassen ein. Klasse M umfasst Fahrzeuge, die vorwiegend für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind, Klasse N Fahrzeuge für die Beförderung von Gütern:

  • M1: höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz, keine Stehplätze. Dazu gehören Pkw.
  • M2 und M3: Busse mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz, getrennt nach zulässiger Gesamtmasse bis oder über 5 Tonnen.
  • N1: Güterfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen, zum Beispiel Kastenwagen und Pritschenwagen.
  • N2: Güterfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen.
  • N3: Güterfahrzeuge über 12 Tonnen.

Anhänger bilden in dieser Verordnung die eigene Klasse O.

Was ist der Unterschied zwischen Pkw und Kraftfahrzeug?

Jeder Pkw ist ein Kraftfahrzeug, aber nicht jedes Kraftfahrzeug ist ein Pkw. Der Pkw ist für die Beförderung von Personen und ihrem Gepäck bestimmt und gehört zur Klasse M1. Ein Transporter für Güter bis 3,5 Tonnen gehört dagegen zur Klasse N1, auch wenn er ähnlich groß ist wie ein großer Pkw. Ein solcher Transporter kann in der Zulassungsbescheinigung als Lkw eingetragen sein. Was ein Lkw ist und welche Bauarten und Maße es gibt, beschreibt ein eigener Eintrag.

Warum ist die 3,5-Tonnen-Grenze für Kraftfahrzeuge in der Logistik wichtig?

Für Güterfahrzeuge entscheidet die zulässige Gesamtmasse über mehrere rechtliche Pflichten. Die Grenze von 3,5 Tonnen trennt dabei vor allem Transporter von Lkw:

  • Fahrerlaubnis: Mit Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden, die für nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Für schwerere Güterfahrzeuge sind die Klassen C1 oder C nötig.
  • Güterkraftverkehrsgesetz: Güterkraftverkehr ist nach § 1 GüKG die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG sind die Vorschriften des 2. und 3. Abschnitts des Gesetzes nicht auf die Beförderung mit Kraftfahrzeugen anzuwenden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen haben, soweit nichts anderes bestimmt ist, etwa durch EU-Recht. Für grenzüberschreitende gewerbliche Transporte in der EU gelten nach dem EU-Mobilitätspaket I bereits ab 2,5 Tonnen zusätzliche Pflichten, etwa die EU-Gemeinschaftslizenz und der Fahrtenschreiber.
  • Maut: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut in Deutschland für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, mit Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
  • Sozialvorschriften: Die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger, inzwischen auch für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen.

Welche Kraftfahrzeuge setzen Speditionen und Kurierdienste ein?

KEP-Dienste arbeiten in der Zustellung mit Transportern der Klasse N1, die mit Fahrerlaubnis B gefahren werden dürfen. Im Expressdienst und bei Direktfahrten kommen je nach Sendung auch Pkw oder Kleintransporter zum Einsatz. Speditionen setzen für Stückgut, Teilladungen und Komplettladungen Lkw der Klassen N2 und N3 ein.

Für die Disposition heißt das: Gewicht, Maße und Lademeter einer Sendung bestimmen, welches Fahrzeug infrage kommt, und mit dem Fahrzeug ändern sich Fahrerlaubnis, Maut und Lenkzeitpflichten. Im Fuhrparkmanagement werden die Fahrzeuge deshalb mit Fahrzeugklasse und zulässiger Gesamtmasse geführt.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Ist ein Anhänger ein Kraftfahrzeug?

Nein. Ein Anhänger hat keinen eigenen Antrieb und ist deshalb kein Kraftfahrzeug, sondern ein Fahrzeug, das von einem Kraftfahrzeug gezogen wird. Im EU-Typgenehmigungsrecht bilden Anhänger die Klasse O.

Was bedeutet Fahrzeugklasse N1?

N1 ist die EU-Fahrzeugklasse für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Dazu zählen Kastenwagen und Pritschenwagen, wie sie Kurier- und Paketdienste einsetzen.

Welchen Führerschein braucht man für einen Transporter bis 3,5 Tonnen?

Für Transporter bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse reicht die Fahrerlaubnisklasse B. Für schwerere Fahrzeuge bis 7.500 kg ist die Klasse C1 nötig, darüber die Klasse C.

Ist jeder Pkw ein Kraftfahrzeug?

Ja. Kraftfahrzeug ist der Oberbegriff für alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Gleise gebunden sind. Der Pkw ist eine Form davon und gehört zur EU-Fahrzeugklasse M1.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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