Kraftfahrzeug: Definition, Pkw, Lkw und Klassen
Kraftfahrzeug: Definition nach StVG und FZV, EU-Fahrzeugklassen M1 und N1, Unterschied zwischen Pkw und Lkw und die 3,5-Tonnen-Grenze in der Logistik.
Kraftfahrzeug: Definition nach StVG und FZV, EU-Fahrzeugklassen M1 und N1, Unterschied zwischen Pkw und Lkw und die 3,5-Tonnen-Grenze in der Logistik.
Ein Kraftfahrzeug ist nach § 1 Abs. 2 StVG ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Der Begriff umfasst unter anderem Pkw, Lkw, Busse, Krafträder und Zugmaschinen. In der Logistik ist vor allem die Grenze von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wichtig.
Ein Kraftfahrzeug (Kfz) ist nach § 1 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert das Kraftfahrzeug in § 2 Nr. 1 ebenso als nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird. Der Begriff ist ein Oberbegriff. Er umfasst Personenkraftwagen (Pkw), Lastkraftwagen (Lkw), Busse, Krafträder, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge.
Keine Kraftfahrzeuge sind Schienenfahrzeuge, weil sie an Gleise gebunden sind, sowie Anhänger und Sattelauflieger, weil sie keinen eigenen Antrieb haben. Ein Sattelzug besteht daher aus einem Kraftfahrzeug, der Sattelzugmaschine, und einem Sattelanhänger.
Für die Typgenehmigung teilt die Verordnung (EU) 2018/858 Kraftfahrzeuge in Klassen ein. Klasse M umfasst Fahrzeuge, die vorwiegend für die Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut sind, Klasse N Fahrzeuge für die Beförderung von Gütern:
Anhänger bilden in dieser Verordnung die eigene Klasse O.
Jeder Pkw ist ein Kraftfahrzeug, aber nicht jedes Kraftfahrzeug ist ein Pkw. Der Pkw ist für die Beförderung von Personen und ihrem Gepäck bestimmt und gehört zur Klasse M1. Ein Transporter für Güter bis 3,5 Tonnen gehört dagegen zur Klasse N1, auch wenn er ähnlich groß ist wie ein großer Pkw. Ein solcher Transporter kann in der Zulassungsbescheinigung als Lkw eingetragen sein. Was ein Lkw ist und welche Bauarten und Maße es gibt, beschreibt ein eigener Eintrag.
Für Güterfahrzeuge entscheidet die zulässige Gesamtmasse über mehrere rechtliche Pflichten. Die Grenze von 3,5 Tonnen trennt dabei vor allem Transporter von Lkw:
KEP-Dienste arbeiten in der Zustellung mit Transportern der Klasse N1, die mit Fahrerlaubnis B gefahren werden dürfen. Im Expressdienst und bei Direktfahrten kommen je nach Sendung auch Pkw oder Kleintransporter zum Einsatz. Speditionen setzen für Stückgut, Teilladungen und Komplettladungen Lkw der Klassen N2 und N3 ein.
Für die Disposition heißt das: Gewicht, Maße und Lademeter einer Sendung bestimmen, welches Fahrzeug infrage kommt, und mit dem Fahrzeug ändern sich Fahrerlaubnis, Maut und Lenkzeitpflichten. Im Fuhrparkmanagement werden die Fahrzeuge deshalb mit Fahrzeugklasse und zulässiger Gesamtmasse geführt.
Nein. Ein Anhänger hat keinen eigenen Antrieb und ist deshalb kein Kraftfahrzeug, sondern ein Fahrzeug, das von einem Kraftfahrzeug gezogen wird. Im EU-Typgenehmigungsrecht bilden Anhänger die Klasse O.
N1 ist die EU-Fahrzeugklasse für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen. Dazu zählen Kastenwagen und Pritschenwagen, wie sie Kurier- und Paketdienste einsetzen.
Für Transporter bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse reicht die Fahrerlaubnisklasse B. Für schwerere Fahrzeuge bis 7.500 kg ist die Klasse C1 nötig, darüber die Klasse C.
Ja. Kraftfahrzeug ist der Oberbegriff für alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden und nicht an Gleise gebunden sind. Der Pkw ist eine Form davon und gehört zur EU-Fahrzeugklasse M1.