Mate's Receipt: Steuermannsquittung in der Seefracht
Mate's Receipt (Steuermannsquittung): wer es ausstellt, welche Angaben und Vermerke es enthält und wie daraus das Bordkonnossement entsteht.
Mate's Receipt (Steuermannsquittung): wer es ausstellt, welche Angaben und Vermerke es enthält und wie daraus das Bordkonnossement entsteht.
Ein Mate's Receipt, deutsch Steuermannsquittung, ist die Empfangsbescheinigung, die der Erste Offizier eines Seeschiffs nach der Übernahme der Ladung an Bord ausstellt. Es hält Menge, Kennzeichnung und äußeren Zustand der Güter fest und dient als Grundlage für die Ausstellung des Bordkonnossements.
Ein Mate's Receipt ist eine Quittung über Ladung, die an Bord eines Seeschiffs genommen wurde. Ausgestellt und unterschrieben wird es vom Ersten Offizier, englisch Chief Mate oder Chief Officer, der an Bord für die Ladung zuständig ist. Daher stammt die deutsche Bezeichnung Steuermannsquittung. Das Mate's Receipt bestätigt, welche Güter in welcher Menge und in welchem äußerlich erkennbaren Zustand übernommen wurden.
Das Mate's Receipt ist kein Konnossement (Bill of Lading). Es ist weder Wertpapier noch Beförderungsvertrag, sondern eine Empfangsbestätigung. Das Konnossement verbrieft dagegen den Anspruch auf Auslieferung der Ware und wird erst auf Grundlage der Übernahme ausgestellt. Abzugrenzen ist auch das Dock Receipt, mit dem ein Kai- oder Terminalbetrieb die Übernahme der Ware an Land vor der Verladung bestätigt.
Im klassischen Ablauf liefert der Ablader die Güter am Schiff oder Terminal an. Nach dem Verladen stellt der Erste Offizier das Mate's Receipt aus. Es geht an den Ablader oder seinen Agenten, der es bei der Reederei oder deren Agentur vorlegt. Auf dieser Grundlage stellt der Verfrachter das Bordkonnossement aus, das bestätigt, dass die Ware an Bord eines bestimmten Schiffs verladen wurde. Vermerke aus dem Mate's Receipt werden in das Konnossement übernommen.
Das HGB regelt die Steuermannsquittung nicht ausdrücklich. Nach § 514 HGB unterscheidet es zwischen Übernahme- und Bordkonnossement. Ein Bordkonnossement bestätigt, wann und in welches Schiff das Gut an Bord genommen wurde. Ist zunächst ein Übernahmekonnossement ausgestellt worden, hat der Verfrachter auf Verlangen des Abladers nach der Verladung einen entsprechenden Bordvermerk anzubringen. Allgemein kann nach § 486 Abs. 1 HGB verlangt werden, dass der Verfrachter den Empfang des Guts bestätigt.
Entscheidend sind die Vermerke. Ein reines (clean) Mate's Receipt enthält keine Einschränkungen. Stellt der Offizier äußerlich erkennbare Mängel fest, etwa beschädigte Kisten, nasse Säcke oder Fehlmengen, vermerkt er sie. Diese Vermerke führen zu einem unreinen Konnossement (claused oder foul Bill of Lading). Bei einem Dokumentenakkreditiv kann ein reines Bordkonnossement verlangt sein. Ein unreines Dokument kann dazu führen, dass die Bank die Dokumente nicht aufnimmt.
Davon zu unterscheiden sind Vermerke, die nur festhalten, dass der Inhalt nicht geprüft werden konnte, etwa Said to Contain bei verplombten Containern. Verlangt ein Ablader trotz Mängelvermerk gegen einen Letter of Indemnity ein reines Konnossement, ist das rechtlich riskant, weil Käufer und Banken auf die Richtigkeit des Konnossements vertrauen.
Verwendet wird das Mate's Receipt etwa in der konventionellen Schifffahrt mit Massengut und Break Bulk, wo Menge und Zustand einzelner Partien beim Verladen an Bord festgestellt werden.
Für Speditionen mit Seefrachtabteilung ist die Steuermannsquittung ein Kontrollpunkt. Vermerke sollten vor der Freigabe des Konnossements mit den Auftragsdaten im TMS abgeglichen werden, damit Abweichungen bei Menge oder Zustand früh auffallen und mit Ablader und Käufer geklärt werden können.
Auf einem Mehrzweckschiff werden Coils als konventionelles Stückgut verladen. Bei der Übernahme stellt der Erste Offizier an einigen Coils Rostspuren und beschädigte Verpackung fest und vermerkt das im Mate's Receipt mit Angabe der betroffenen Stücke. Der Vermerk geht in das Bordkonnossement über. Weil die Zahlung über ein Akkreditiv laufen soll, klärt der Verkäufer vor der Einreichung mit dem Käufer, ob er die Ware mit diesem Vermerk akzeptiert und das Akkreditiv entsprechend angepasst wird.
Die Steuermannsquittung stellt der Erste Offizier des Schiffs aus, der für die Übernahme der Ladung an Bord verantwortlich ist. Sie wird nach dem Verladen unterschrieben und an den Ablader oder dessen Agenten weitergegeben.
Nein. Das Mate's Receipt ist eine Empfangsbescheinigung und kein Traditionspapier. Wertpapier ist das Konnossement, das auf seiner Grundlage ausgestellt wird.
Das Mate's Receipt bestätigt nur den Empfang der Ware an Bord und ihren äußeren Zustand. Das Bill of Lading (Konnossement) ist Beförderungsdokument und Wertpapier und verbrieft den Anspruch auf Auslieferung am Bestimmungsort. Vermerke aus dem Mate's Receipt werden in das Konnossement übernommen.
Ein Mate's Receipt ist unrein, wenn es Vermerke über Mängel an Ware oder Verpackung enthält. Diese Vermerke gehen in das Konnossement über. Bei Zahlung per Akkreditiv kann das dazu führen, dass die Bank die Dokumente nicht aufnimmt.