Mindestgewicht: Mindestfracht in der Frachtberechnung
Mindestgewicht in der Frachtberechnung: Zusammenhang mit Mindestfracht und Volumengewicht, Staffeltarife sowie Beispiele für Stückgut und Luftfracht.
Mindestgewicht in der Frachtberechnung: Zusammenhang mit Mindestfracht und Volumengewicht, Staffeltarife sowie Beispiele für Stückgut und Luftfracht.
Das Mindestgewicht ist das Gewicht, das bei der Frachtberechnung mindestens angesetzt wird, auch wenn die Sendung tatsächlich leichter ist. Es wird auch minimales Gewicht oder Mindestabrechnungsgewicht genannt. Frachtführer und Speditionen decken damit die festen Kosten für Abholung, Umschlag und Verwaltung kleiner Sendungen.
Das Mindestgewicht, auch minimales Gewicht oder Mindestabrechnungsgewicht genannt, ist eine Untergrenze im Tarif. Liegt das Gewicht einer Sendung darunter, berechnet der Frachtführer oder die Spedition die Fracht trotzdem auf Basis des Mindestgewichts. Hintergrund ist, dass jede Sendung unabhängig von ihrem Gewicht Kosten verursacht: Abholung, Umschlag, Zustellung, Dokumente und Abrechnung.
Eng verwandt ist die Mindestfracht. Sie legt keinen Gewichtswert fest, sondern einen Mindestbetrag je Sendung. Im Ergebnis wirken beide gleich: Kleine Sendungen werden so abgerechnet, als hätten sie eine bestimmte Größe. In der Luftfracht heißt die Mindestfracht Minimum Charge.
Abgerechnet wird nicht immer das Bruttogewicht laut Waage, sondern das frachtpflichtige Gewicht. Es wird in mehreren Schritten ermittelt:
Mindestgewichte und Umrechnungsfaktoren werden im Tarif oder in der Vereinbarung mit dem Auftraggeber festgelegt. Einheitliche Werte für alle Anbieter gibt es im Landverkehr nicht.
In Staffeltarifen sinkt der Preis je Kilogramm mit steigendem Gewicht. Eine Sendung knapp unter einer Staffelgrenze kann deshalb teurer sein als eine Sendung knapp darüber. In diesem Fall kann die Sendung mit dem Mindestgewicht der nächsthöheren Staffel berechnet werden, wenn das insgesamt günstiger ist. In der Luftfracht sehen die Tarifregeln diesen Vergleich vor. Ob ein Tarif im Landverkehr so angewendet wird, hängt von den Vereinbarungen ab.
Ein Beispiel ohne konkrete Preise: Eine Luftfrachtsendung liegt knapp unter der Staffel ab 100 kg. Das frachtpflichtige Gewicht mal der Rate der niedrigeren Staffel ergibt einen höheren Betrag als 100 kg mal der günstigeren Rate der höheren Staffel. Abgerechnet werden dann 100 kg.
Ein Versender übergibt einer Spedition eine Europalette mit Dämmstoff. Die Palette ist hoch beladen, wiegt aber wenig. Der Haustarif der Spedition sieht für einen Palettenstellplatz ein Mindestgewicht vor, das über dem tatsächlichen Gewicht liegt. Die Spedition setzt deshalb das Mindestgewicht je Stellplatz an und ermittelt die Fracht anhand der passenden Gewichtsklasse und Entfernungszone. Ist die Palette nicht stapelbar, kann zusätzlich der Raum darüber berechnet werden, sofern der Tarif das vorsieht.
Das Mindestgewicht wird nur richtig angewendet, wenn Gewicht, Anzahl und Art der Packstücke und gegebenenfalls die Maße im Auftrag stimmen. Diese Angaben werden in der Auftragserfassung in das TMS übernommen, das daraus frachtpflichtiges Gewicht und Fracht berechnet. Fehlt ein Wert oder ist er falsch, stimmt die Abrechnung nicht und muss nachträglich korrigiert werden. GM-DocuStream liest Gewichte, Packstückangaben und Adressen aus Aufträgen in PDF-Anhängen, Excel-Listen und E-Mail-Texten aus. Der Disponent prüft jeden Auftrag und gibt ihn frei, bevor er per API oder als Datei an das TMS übergeben wird.
Das Mindestgewicht ist ein Gewichtswert, mit dem die Fracht mindestens berechnet wird. Die Mindestfracht ist ein fester Mindestbetrag je Sendung. Beide sorgen dafür, dass auch sehr kleine Sendungen die festen Kosten des Transports decken.
Das Mindestgewicht steht im Tarif des Frachtführers oder der Spedition oder wird mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Werte unterscheiden sich daher zwischen Anbietern und Verkehrsarten.
In der Luftfracht gilt nach den Tarifregeln der IATA der Faktor 1:6000: Länge, Breite und Höhe in Zentimetern werden multipliziert und durch 6000 geteilt. Im Straßenverkehr legt der jeweilige Tarif eigene Umrechnungen fest, etwa ein Gewicht je Kubikmeter, je Lademeter oder je Palettenstellplatz.
Paketdienste rechnen in festen Gewichts- und Größenklassen ab. Ein sehr leichtes Paket kostet daher mindestens den Preis der kleinsten Klasse. Für große, leichte Pakete berechnen manche Paketdienste zusätzlich ein Volumengewicht.