Logistik lexikon

Mischladung: Gemischte Ladung und Zusammenladeverbote

Mischladung (gemischte Ladung): Zusammenladeverbote für Gefahrgut nach ADR, Trennung von Lebensmitteln, Ladungssicherung und Unterschied zu Sammelgut.

Eine Mischladung ist eine Ladung, in der verschiedene Güterarten gemeinsam in einem Fahrzeug, Container oder Waggon befördert werden. Gebräuchlich sind auch die Begriffe gemischte Ladung und Mixed Load. Grenzen setzen vor allem die Zusammenladeverbote für Gefahrgut, die Trennung von Lebensmitteln und die Anforderungen an die Ladungssicherung.

Was ist eine Mischladung?

Von einer Mischladung oder gemischten Ladung spricht man, wenn Güter unterschiedlicher Art zusammen in einer Ladeeinheit befördert werden. Die Güter unterscheiden sich etwa in Verpackung, Gewicht, Empfindlichkeit oder Gefährlichkeit. Das Gegenteil ist eine sortenreine Ladung, etwa eine Komplettladung mit einem einzigen Artikel.

Ähnliche Begriffe sind abzugrenzen:

  • Sammelgut: Sammelgut beschreibt eine Organisationsform, bei der Sendungen mehrerer Versender gebündelt werden. Eine Sammelgutladung kann auch eine Mischladung sein, der Begriff stellt aber auf die Bündelung der Sendungen ab, nicht auf die Art der Güter.
  • Mischpalette: Eine Palette mit verschiedenen Artikeln. Sie betrifft das einzelne Packstück, nicht die ganze Ladung.
  • Zusammenpackung: Im Gefahrgutrecht ist das die Verpackung verschiedener Gefahrgüter in einer gemeinsamen Außenverpackung. Sie ist in Abschnitt 4.1.10 ADR geregelt. Die Zusammenladung betrifft dagegen das Fahrzeug oder den Container.

Welche Zusammenladeverbote gelten für Gefahrgut in einer Mischladung?

Für Gefahrgut im Straßenverkehr regelt Abschnitt 7.5.2 ADR, welche Versandstücke nicht zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container geladen werden dürfen. Maßgeblich sind die Gefahrzettel auf den Versandstücken. Eine Tabelle zeigt für jede Kombination, ob die Zusammenladung verboten, erlaubt oder nur unter Bedingungen zulässig ist. Für explosive Stoffe der Klasse 1 gelten zusätzliche Regeln nach Verträglichkeitsgruppen.

Die Prüfung setzt voraus, dass die Angaben zu jedem Versandstück vorliegen. Dazu gehören UN-Nummer, Klasse und die Gefahrgutkennzeichnung. Welche Beteiligten welche Pflichten haben, regelt in Deutschland die GGVSEB.

Dürfen Lebensmittel in einer Mischladung transportiert werden?

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen. Abschnitt 7.5.4 ADR verlangt Vorsichtsmaßnahmen, wenn giftige oder ansteckungsgefährliche Stoffe der Klassen 6.1 und 6.2 sowie bestimmte Stoffe der Klasse 9 zusammen mit Nahrungs-, Genuss- oder Futtermitteln geladen werden. Zulässig ist das etwa mit Trennwänden in der Höhe der Gefahrgutversandstücke, mit anderen Versandstücken als Puffer oder mit einem Abstand von mindestens 0,8 Metern.

Unabhängig vom Gefahrgutrecht verlangt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, dass Lebensmittel beim gemeinsamen Transport mit anderen Waren so getrennt werden, dass sie nicht verunreinigt werden. In der Praxis spielen auch Gerüche und Temperaturen eine Rolle. Kühlgut und ungekühlte Ware lassen sich nur in Fahrzeugen mit getrennten Temperaturzonen gemeinsam befördern.

Wie wird eine Mischladung richtig gesichert?

Nach § 22 StVO muss die Ladung so verstaut und gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung oder Ausweichbewegung nicht verrutscht, umfällt oder herabfällt. Bei einer Mischladung ist das schwieriger, weil die Packstücke unterschiedlich groß, schwer und belastbar sind. Bewährte Grundsätze:

  • schwere Güter unten, leichte und druckempfindliche Güter oben
  • Lastverteilungsplan beachten, damit Achslasten eingehalten werden
  • Lücken schließen, formschlüssig laden und Zwischenräume mit Staupolstern füllen
  • Antirutschmatten, Sperrbalken und Zurrmittel nach VDI 2700 einsetzen
  • Ladereihenfolge an der Tour ausrichten, damit beim Entladen nicht umgeladen werden muss

Was bedeutet eine Mischladung für Disposition und Auftragserfassung?

Ob Güter zusammen geladen werden dürfen, entscheidet sich in der Disposition. Der Disponent braucht dafür vollständige Angaben je Position: Gefahrgutdaten, Temperaturanforderungen, Hinweise auf Lebensmittel, Maße und Gewichte. Fehlen diese Angaben schon bei der Auftragserfassung, wird die Prüfung zur Handarbeit. GM-DocuStream liest Aufträge aus PDF-Anhängen, Excel-Listen und dem Freitext von E-Mails, jeder Auftrag wird vom Disponenten geprüft und freigegeben und dann an das TMS übergeben.

Beispiel für eine Mischladung

Auf einer Verteilertour sollen Backwaren für einen Supermarkt und Kanister mit einem giftigen Pflanzenschutzmittel der Klasse 6.1 für einen Landhandel mitfahren. Der Disponent erkennt den Konflikt anhand der Gefahrgutangaben. Die Kanister werden durch eine Trennwand von den Backwaren getrennt geladen, oder sie fahren auf einer anderen Tour.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zusammenladung und Zusammenpackung?

Zusammenladung meint die gemeinsame Beladung eines Fahrzeugs oder Containers mit verschiedenen Gefahrgütern, geregelt in Abschnitt 7.5.2 ADR. Zusammenpackung meint verschiedene Gefahrgüter in einer gemeinsamen Außenverpackung nach Abschnitt 4.1.10 ADR.

Gilt das Zusammenladeverbot auch für einen Lastzug mit Anhänger?

Das Verbot bezieht sich auf dasselbe Fahrzeug oder denselben Container. Bei einem Lastzug gelten Motorwagen und Anhänger als getrennte Fahrzeuge. Die übrigen Vorschriften des ADR für die gesamte Beförderungseinheit bleiben unberührt.

Wer ist für die Prüfung der Zusammenladeverbote verantwortlich?

Die Pflichten der Beteiligten, etwa von Verlader und Beförderer, regelt in Deutschland die GGVSEB. In der Praxis prüfen Disposition und Verladepersonal die Zusammenladung anhand der Gefahrgutangaben im Auftrag und der Gefahrzettel auf den Versandstücken.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

Verwandte Begriffe

GM-DocuStream

Transportaufträge aus E-Mails automatisch ins TMS übernehmen

GM-DocuStream liest Auftragsmails, PDF-Anhänge und Excel-Listen aus, prüft sie gegen Ihre Stammdaten und übergibt den Auftrag nach der Freigabe an Ihr Speditionsprogramm.