PSS: Peak Season Surcharge und Hochsaisonzuschlag
PSS (Peak Season Surcharge) in der Seefracht: wann Reedereien den Hochsaisonzuschlag erheben, wie er angekündigt wird und was für Verträge gilt.
PSS (Peak Season Surcharge) in der Seefracht: wann Reedereien den Hochsaisonzuschlag erheben, wie er angekündigt wird und was für Verträge gilt.
Ein PSS (Peak Season Surcharge) ist ein befristeter Hochsaisonzuschlag, den Reedereien in Zeiten hoher Nachfrage auf die Seefracht erheben. Er wird für ein bestimmtes Fahrtgebiet angekündigt und wieder aufgehoben, wenn sich Angebot und Nachfrage ausgleichen.
Ein PSS (Peak Season Surcharge) ist ein befristeter Zuschlag, den Reedereien in Zeiten hoher Nachfrage auf die Seefracht erheben. Im Deutschen heißt er Hochsaisonzuschlag oder Hochsaison-Zuschlag. Übersteigt die Nachfrage nach Stellplätzen auf den Schiffen das Angebot, nutzt der Carrier den PSS, um die Raten kurzfristig anzuheben, ohne seine Basisrate dauerhaft zu ändern. Sinkt die Nachfrage wieder, wird der Zuschlag gesenkt oder aufgehoben.
Anders als Bunker- oder Währungszuschläge folgt der PSS keinem Index. Er ist eine Marktentscheidung des Carriers für ein bestimmtes Fahrtgebiet, etwa von Asien nach Nordeuropa oder vom Mittelmeer nach Nordamerika.
Hochsaisonzuschläge folgen meist wiederkehrenden Mustern im Welthandel:
Ein PSS ist aber nicht auf feste Jahreszeiten beschränkt. Reedereien führen ihn auch ein, wenn Kapazität kurzfristig knapp wird, etwa durch Umleitungen, ausgefallene Abfahrten oder eine plötzlich steigende Nachfrage in einem Fahrtgebiet.
Reedereien kündigen einen PSS in einer Kundenmitteilung an. Sie nennt das Fahrtgebiet, die betroffenen Containertypen, den Betrag und das Datum, ab dem der Zuschlag gilt.
Für Verkehre mit den USA gilt eine Sonderregel: Neue oder erhöhte Entgelte in einem Tarif dürfen nach den Vorschriften der Federal Maritime Commission frühestens 30 Tage nach Veröffentlichung wirksam werden. Das betrifft eine allgemeine Ratenerhöhung (GRI) ebenso wie einen neuen PSS.
Das hängt vom Vertrag ab. In Verträgen mit Reedereien und bei Raten am Spotmarkt kann ausdrücklich geregelt werden, ob ein PSS zusätzlich anfällt oder bereits eingeschlossen ist. Eine Rate mit dem Vermerk „subject to PSS“ bedeutet, dass ein später angekündigter Hochsaisonzuschlag zusätzlich berechnet wird.
Auch mit Zuschlag ist ein Stellplatz in der Hochsaison nicht garantiert. Ist ein Schiff überbucht, kann ein Container auf eine spätere Abfahrt verschoben werden (Rollover). Wer früh bucht und die Fristen für das Closing einhält, verringert dieses Risiko.
Hochsaisonzuschläge gibt es auch außerhalb der Seefracht. Airlines und Paketdienste erheben in Spitzenzeiten ebenfalls Peak- oder Demand-Zuschläge.
Ein Importeur lässt im Sommer Ware aus Asien als FCL-Sendung nach Hamburg verschiffen. Die Spedition hat ihm eine Rate mit dem Vermerk „subject to PSS“ genannt. Wenige Wochen vor der Verladung kündigt die Reederei für das Fahrtgebiet einen Hochsaisonzuschlag an. Die Spedition informiert den Kunden, ergänzt den Zuschlag als eigene Kostenposition im Auftrag und rechnet ihn mit der Seefracht weiter. Wer früh weiß, welche Sendungen in einer Hochsaison verschifft werden, kann Buchungen vorziehen und so einem Zuschlag teilweise ausweichen.
PSS steht für Peak Season Surcharge, auf Deutsch Hochsaisonzuschlag. Reedereien erheben ihn befristet, wenn die Nachfrage nach Stellplätzen auf einer Route das Angebot übersteigt.
Die Reederei legt den Beginn in ihrer Kundenmitteilung fest. Der Zuschlag wird aufgehoben oder gesenkt, sobald sich die Nachfrage normalisiert.
Ganz vermeiden lässt er sich nicht immer. Verschiffungen außerhalb der Spitzenzeiten oder Verträge, in denen der PSS ausgeschlossen oder bereits eingerechnet ist, verringern das Risiko.
Der PSS ist Teil der Seefracht. Er wird von der Partei bezahlt, die nach den vereinbarten Incoterms die Seefracht trägt, und von der Spedition an ihren Auftraggeber weiterberechnet.