Überladebrücke (Anpassrampe): Bauarten und Normen
Überladebrücke (Anpassrampe, Ladebrücke): Funktion, Bauarten wie Vorschub- und Klapplippe, DIN EN 1398, max. 12,5 % Neigung, Torabdichtung.
Überladebrücke (Anpassrampe, Ladebrücke): Funktion, Bauarten wie Vorschub- und Klapplippe, DIN EN 1398, max. 12,5 % Neigung, Torabdichtung.
Eine Überladebrücke ist eine Einrichtung an der Laderampe, die Höhenunterschied und Spalt zwischen Rampe und Ladefläche des Lkw ausgleicht. Sie wird auch Ladebrücke oder Anpassrampe genannt. Gabelstapler und Hubwagen können so direkt in das Fahrzeug fahren. Die Sicherheitsanforderungen regelt die Norm DIN EN 1398.
Eine Überladebrücke ist eine Einrichtung an der Laderampe, die den Höhenunterschied und den Spalt zwischen Rampe und Ladefläche des Fahrzeugs ausgleicht. Über sie fahren Hubwagen und Gabelstapler direkt in den Laderaum. Gleichbedeutend werden die Begriffe Ladebrücke, Anpassrampe und bewegliche Verladerampe verwendet. Ortsveränderliche Varianten heißen Ladebleche.
Abzugrenzen ist die Ladebordwand: Sie ist am Fahrzeug montiert und hebt die Ware vom Boden auf Höhe der Ladefläche. Die Überladebrücke ist dagegen Teil des Gebäudes und setzt eine Rampe voraus. Sie wird vor allem bei der Heckbeladung genutzt.
Bei der hydraulischen Bauart läuft der Vorgang so ab:
Die Plattform muss auch seitliche Schieflagen ausgleichen, etwa wenn ein Fahrzeug ungleich beladen ist.
Fest eingebaute Ladebrücken sitzen entweder in einer Grube in der Rampe oder in einer Vorsatzschleuse vor der Gebäudewand. Die Vorsatzschleuse lässt die Halle frei und erlaubt die Nachrüstung an bestehenden Gebäuden.
Die Sicherheitsanforderungen an Ladebrücken regelt die europäische Norm DIN EN 1398 „Ladebrücken – Sicherheitsanforderungen“. Hinweise für Betrieb und Beschaffenheit gibt die DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“. Wichtige Punkte sind:
Aus der Neigungsgrenze folgt: Je größer der Höhenunterschied, desto länger muss die Plattform sein. Das ist relevant bei Fahrzeugen mit sehr niedrigem Ladeboden, etwa dem Jumbo-Lkw.
Eine Überladebrücke kann Teil einer kompletten Verladestelle sein. Torabdichtungen aus Planen oder aufblasbaren Kissen schließen den Spalt zwischen Fahrzeug und Gebäude. Das schützt vor Zugluft, Witterung und Wärmeverlust und ist besonders bei Kühlgut wichtig. Torpuffer fangen den Anprall des Fahrzeugs ab und schützen Gebäude und Ladebrücke.
Die Zahl der Verladestellen mit Überladebrücke begrenzt, wie viele Fahrzeuge gleichzeitig be- oder entladen werden können. Ein Dock-Management plant deshalb Rampen und Zeitfenster so, dass Wartezeiten kurz bleiben. Im Wareneingang gilt: Nur wenn bekannt ist, welches Fahrzeug wann kommt, kann die passende Rampe zugewiesen werden.
Anpassrampe ist eine andere Bezeichnung für eine Überladebrücke oder Ladebrücke. Gemeint ist die Einrichtung an der Laderampe, die den Höhenunterschied zwischen Rampe und Ladefläche des Lkw ausgleicht.
Die Klapplippe klappt beim Anheben der Plattform aus und liegt mit fester Länge auf. Die Vorschublippe wird stufenlos ausgefahren und lässt sich genau positionieren. Das ist hilfreich, wenn Fahrzeuge unterschiedlich weit von der Rampe entfernt stehen.
Nach der DGUV Information 208-001 darf die Neigung einer angelegten Ladebrücke 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Für größere Höhenunterschiede braucht es eine längere Plattform.
Bedienen sollten sie nur Personen, die in die Bedienung unterwiesen sind. Vor dem Verladen wird das Fahrzeug gegen Wegrollen gesichert, und es sollte erst abfahren, wenn die Brücke in die Ruhestellung zurückgefahren ist.