Advance Filing Rule (AFR): 24-Stunden-Regel Japan
Advance Filing Rule (AFR): wer Seefrachtdaten für Japan meldet, welche Frist vor Abfahrt gilt und wie sich die Regel von AMS und ENS unterscheidet.
Advance Filing Rule (AFR): wer Seefrachtdaten für Japan meldet, welche Frist vor Abfahrt gilt und wie sich die Regel von AMS und ENS unterscheidet.
Die Advance Filing Rule (AFR) ist die japanische Vorabmeldepflicht für Seecontainer, die auf ein Schiff mit Ziel Japan geladen werden. Reedereien und NVOCCs müssen die Ladungsdaten grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor Abfahrt des Schiffes im ausländischen Ladehafen elektronisch an den japanischen Zoll übermitteln.
Die Advance Filing Rule, offiziell Advance Filing Rules on Maritime Container Cargo und kurz AFR, ist eine Vorschrift des japanischen Zolls. Sie verpflichtet dazu, Daten über Seecontainer, die auf ein Schiff mit Ziel Japan geladen werden, vor der Abfahrt im Ausland elektronisch zu melden. Der Zoll analysiert die Daten auf Sicherheitsrisiken, bevor die Ladung Japan erreicht. Die Regeln gelten seit März 2014. Sie betreffen jede Containerladung mit Ziel Japan, unabhängig davon, in welchem Land sie verladen wird, also auch Sendungen aus Deutschland über europäische Seehäfen.
Die AFR gehört zu einer Reihe vergleichbarer Vorabmeldungen. Die USA verlangen die AMS-Anmeldung nach der 24-Stunden-Regel, die EU die summarische Eingangsanmeldung (ENS) im System ICS2.
Meldepflichtig sind die Beförderer der Ladung, aufgeteilt nach Konnossementsebene:
Das betrifft Speditionen, die Sammelcontainer als LCL-Sendungen unter eigenem House-Konnossement versenden. Sie müssen die Daten selbst oder über einen beauftragten Dienstleister melden. Verlader und Exporteure sind nicht selbst meldepflichtig, liefern aber die Daten, auf denen die Meldung beruht.
Die Daten müssen grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor Abfahrt des Schiffes aus dem ausländischen Ladehafen vorliegen. Das unterscheidet die AFR von der US-amerikanischen Regel, bei der die Frist an den Zeitpunkt der Verladung anknüpft. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über NACCS (Nippon Automated Cargo and Port Consolidated System), das Zoll- und Hafensystem Japans.
Ausgenommen sind unter anderem Leercontainer, Ladung auf Plattformcontainern und Transitladung.
Gemeldet werden die Ladungsdaten aus dem Konnossement, im Kern die Beteiligten, die Warenbeschreibung, Packstücke, Gewicht und die Containerangaben. Der japanische Zoll verlangt eine zutreffende Warenbeschreibung. Ungenaue Angaben erschweren die Risikoanalyse.
Stuft der Zoll eine Sendung nach der Risikoanalyse als bedenklich ein, sendet er eine Vorabmitteilung. Eine davon ist DNL (Do Not Load): Die Ladung darf im ausländischen Hafen nicht an Bord genommen werden. Daneben kann der Zoll das Löschen in Japan aussetzen. Wer keine oder falsche Daten fristgerecht meldet, kann nach dem japanischen Zollgesetz bestraft werden.
Die Frist liegt vor der Abfahrt, die vollständigen Daten werden also früh gebraucht. Speditionen stimmen sie deshalb mit den Closing-Zeiten der Reederei ab. Die Qualität der Meldung hängt von der Auftragserfassung ab: Fehlt eine genaue Warenbeschreibung schon im Auftrag des Verladers, muss sie vor der Meldung nachgefordert werden. Sinnvoll ist es, Japan-Sendungen bereits bei der Erfassung im TMS zu kennzeichnen, damit die Meldefrist in der Planung berücksichtigt wird.
Beide sind Vorabmeldungen für Seefracht. AMS gilt für die USA, die Frist liegt 24 Stunden vor der Verladung im ausländischen Hafen. Die japanische AFR stellt auf 24 Stunden vor Abfahrt des Schiffes ab.
Nein. Meldepflichtig sind die Reederei für das Master-Konnossement und das NVOCC für das House-Konnossement. Der Exporteur liefert die Daten, etwa eine genaue Warenbeschreibung.
Das japanische Zollgesetz sieht für fehlende oder falsche Meldungen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen vor. In der Praxis wichtiger ist, dass die Ladung bei fehlender oder unzureichender Meldung nicht verladen wird.