AMS-Anmeldung: 24-Stunden-Regel und ISF für die USA
AMS-Anmeldung für Sendungen in die USA: 24-Stunden-Regel, wer meldet (Carrier, NVOCC), welche Daten nötig sind und der Unterschied zum ISF (10+2).
AMS-Anmeldung für Sendungen in die USA: 24-Stunden-Regel, wer meldet (Carrier, NVOCC), welche Daten nötig sind und der Unterschied zum ISF (10+2).
Die AMS-Anmeldung ist die elektronische Vorabmeldung von Ladungsdaten an den US-Zoll (CBP) über das Automated Manifest System. In der Seefracht müssen Carrier oder NVOCC die Daten spätestens 24 Stunden vor der Verladung im ausländischen Hafen übermitteln. Sie dient der Risikoanalyse und ist keine Einfuhrzollanmeldung.
Die AMS-Anmeldung ist die elektronische Vorabmeldung von Ladungsdaten an die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection). AMS steht für Automated Manifest System. Über das System übermitteln Reedereien, Fluggesellschaften und Speditionen die Manifestdaten einer Sendung, bevor sie in die USA befördert wird. Die CBP nutzt die Daten für eine Risikoanalyse und kann die Verladung einer Sendung untersagen.
Die AMS-Anmeldung ist keine Einfuhrzollanmeldung. Die Verzollung in den USA erledigt der Importeur oder sein Zollagent getrennt davon. Vergleichbare Vorabmeldungen gibt es in anderen Regionen, etwa die summarische Eingangsanmeldung (ENS) im EU-System ICS2 oder die Advance Filing Rule (AFR) in Japan.
In der Seefracht gilt die 24-Stunden-Regel (24-Hour Rule): Die Manifestdaten müssen spätestens 24 Stunden vor der Verladung des Containers auf das Schiff im ausländischen Hafen bei der CBP vorliegen. Maßgeblich ist also der Ladezeitpunkt im Abgangshafen, nicht die Ankunft in den USA.
Reedereien legen deshalb eigene Fristen fest, bis wann ihnen Shipping Instructions und AMS-Daten vorliegen müssen. Diese Fristen liegen vor dem eigentlichen Closing für die Containeranlieferung. Wer sie verpasst, riskiert, dass der Container das gebuchte Schiff nicht erreicht.
In der Luftfracht gilt ein eigenes Verfahren, auch Air AMS genannt. Die Daten sind spätestens vier Stunden vor der Ankunft in den USA zu übermitteln, bei Flügen aus bestimmten nahegelegenen Regionen bereits zum Abflug.
Meldepflichtig ist der Carrier, in der Seefracht also die Reederei. Sie meldet die Daten zum Master-Konnossement. Arbeitet ein Spediteur als NVOCC (Non-Vessel Operating Common Carrier) und stellt eigene House Bills of Lading aus, meldet er die Daten zu seinen House-Konnossementen. Dazu braucht er einen eigenen Zugang zum System, unter anderem einen SCAC-Code; andernfalls übernimmt das die Reederei oder ein Dienstleister. Das betrifft etwa Sammelcontainer im LCL-Verkehr. Der Versender selbst meldet nicht, liefert aber die Daten über seine Buchung und die Shipping Instructions.
Die Angaben müssen mit den Bills of Lading übereinstimmen. Änderungen nach der Meldung sind möglich, kosten aber Zeit und können Gebühren auslösen.
Für Seefrachtimporte in die USA verlangt die CBP zusätzlich das Importer Security Filing (ISF), auch „10+2“ genannt. Die AMS-Meldung kommt vom Carrier oder NVOCC, das ISF vom Importeur oder einem von ihm beauftragten Agenten. Auch das ISF ist spätestens 24 Stunden vor der Verladung im ausländischen Hafen fällig.
Der Importeur liefert zehn Angaben: Hersteller, Verkäufer, Käufer, Lieferanschrift, Importer-of-Record-Nummer, Empfängernummer, Ursprungsland, die Zolltarifnummer nach dem HS-Code auf sechs Stellen, den Ort der Containerbeladung und den Konsolidierer. Die zwei weiteren Angaben kommen von der Reederei: der Stauplan des Schiffs und die Statusmeldungen der Container.
Liegt die Meldung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor, kann die CBP eine Do-Not-Load-Anweisung erteilen; der Container darf dann nicht verladen werden. Weitere Folgen sind Strafzahlungen, Zurückhaltungen und Beschauen im US-Hafen sowie zusätzliche Kosten für Lagerung und Umbuchung.
Für Speditionen beginnt eine korrekte AMS-Meldung bei der Auftragserfassung. Ungenaue Warenbeschreibungen oder unvollständige Empfängerdaten aus dem Auftrag führen später zu Rückfragen und Korrekturen. Sie sollten deshalb schon bei der Buchung geprüft werden.
Reedereien und NVOCCs können für die Meldung eine AMS-Gebühr je Konnossement berechnen. Die Höhe legt jeder Anbieter selbst fest. Für Änderungen nach der Meldung können zusätzliche Gebühren anfallen.
Ja. Für Luftfracht in die USA gibt es ein eigenes Verfahren, das als Air AMS bezeichnet wird. Die Daten übermittelt die Fluggesellschaft oder der Luftfrachtspediteur vor der Ankunft, bei Flügen aus bestimmten nahegelegenen Regionen bereits zum Abflug.
Die Reederei meldet den Sammelcontainer über ihr Master-Konnossement. Die einzelnen Sendungen darin meldet der Konsolidierer als NVOCC zu seinen House Bills of Lading, sofern er selbst Zugang zum System hat.