Before Breaking Bulk (BBB): Fracht vor dem Löschen
Before Breaking Bulk (BBB): was die Zahlungsklausel bedeutet, wie sie mit Pfandrecht und Liegezeit zusammenhängt und was sie von Break Bulk trennt.
Before Breaking Bulk (BBB): was die Zahlungsklausel bedeutet, wie sie mit Pfandrecht und Liegezeit zusammenhängt und was sie von Break Bulk trennt.
Before Breaking Bulk (BBB) ist eine Zahlungsklausel aus der Seeschifffahrt, die etwa in Charterverträgen vereinbart wird. Sie legt fest, dass die Fracht im Bestimmungshafen bezahlt sein muss, bevor mit dem Löschen der Ladung begonnen wird. Der Reeder behält so die Kontrolle über die Ladung, bis das Geld eingegangen ist.
Before Breaking Bulk, abgekürzt BBB, heißt wörtlich „vor dem Anbrechen der Ladung“. Gemeint ist der Beginn des Löschens, also des Entladens im Bestimmungshafen. Eine Klausel wie „freight payable before breaking bulk“ legt fest, dass die Fracht spätestens zu diesem Zeitpunkt beim Reeder bzw. Verfrachter eingegangen sein muss. Die Klausel findet sich in Reisecharterverträgen (Charterpartien), etwa über Massengut wie Getreide, Erz oder Kohle. Sie kann aber auch in anderen Seefrachtverträgen vereinbart werden.
BBB regelt nur den Zahlungstermin im Frachtvertrag. Wer die Seefracht im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer trägt, ergibt sich dagegen aus dem Kaufvertrag, meist über die vereinbarten Incoterms.
Die beiden Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber Verschiedenes. Break Bulk ist eine Ladungsart: konventionelles Stückgut, das einzeln und nicht im Container verladen wird, etwa Kisten, Coils, Stahlträger oder Maschinenteile. Mehr dazu unter Bulk und Break Bulk. Before Breaking Bulk ist dagegen ein Zeitpunkt im Ablauf der Reise, nämlich der Moment unmittelbar vor dem Löschbeginn. Die Klausel gilt unabhängig davon, ob Massengut oder Stückgut befördert wird.
In der Seefracht kann die Fracht zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden. Im Wesentlichen gibt es drei Varianten:
BBB liegt damit zwischen prepaid und collect. Was genau gilt, ergibt sich allein aus dem Wortlaut des Vertrags. Die Vermerke prepaid und collect erscheinen außerdem als Frankatur im Konnossement.
Die Klausel sichert den Zahlungsanspruch des Reeders. Solange die Ladung an Bord ist, hat er sie in seinem Besitz und kann das Löschen zurückhalten. Nach der Auslieferung wäre er auf die freiwillige Zahlung oder auf die Durchsetzung eines Pfandrechts angewiesen. Das kann aufwendig sein, etwa wegen ausländischen Rechts, Lagerkosten für die Ladung oder Streit mit dem Empfänger.
Nach deutschem Recht hat der Verfrachter beim Stückgutfrachtvertrag ein Pfandrecht an dem Gut für seine Forderungen aus dem Vertrag (§ 495 HGB). Es besteht, solange er das Gut in Besitz hat oder über ein Konnossement darüber verfügen kann. Eine BBB-Klausel ergänzt dieses Sicherungsrecht durch einen klaren Zahlungstermin. Unterliegt ein Chartervertrag ausländischem Recht, richtet sich die Wirkung der Klausel nach diesem Recht.
Ist die Fracht bei Ankunft nicht bezahlt, kann der Reeder den Löschbeginn verweigern. Das Schiff liegt dann im Hafen, ohne zu arbeiten. Ob in dieser Zeit die Liegezeit (Laytime) läuft und ob anschließend Liegegeld (Demurrage) anfällt, regelt die Charterpartie. Auch der Beginn der Liegezeit und seine Verknüpfung mit der Notice of Readiness richten sich nach der Charterpartie. Zur Abgrenzung von Liegegeld und Standgeld im Containerverkehr siehe Demurrage und Detention.
Für Charterer und Empfänger bedeutet BBB, dass die Zahlung zur erwarteten Ankunft des Schiffes passen muss. Die Fracht sollte so rechtzeitig angewiesen werden, dass der Zahlungseingang beim Reeder bei Ankunft bestätigt ist.
Ein Getreidehändler chartert ein Schiff für eine Ladung Weizen. Die Charterpartie sieht vor, dass die Fracht vor dem Löschen zu zahlen ist. Das Schiff erreicht den Löschhafen und zeigt mit der Notice of Readiness an, dass es zum Löschen bereit ist. Der Reeder prüft den Zahlungseingang. Erst wenn die Fracht eingegangen ist, weist er den Kapitän an, mit dem Löschen zu beginnen. Verzögert sich die Zahlung, wartet das Schiff, und die Folgen für Liegezeit und Liegegeld richten sich nach den Klauseln der Charterpartie.
Sinngemäß: Die Fracht ist vor Beginn des Löschens zahlbar. Der Reeder muss die Ladung erst entladen, wenn die Fracht bei ihm eingegangen ist.
Das ergibt sich aus dem Frachtvertrag. In der Reisecharter ist Vertragspartner des Reeders der Charterer. Ob dieser die Kosten an Käufer oder Verkäufer der Ware weitergibt, regelt der Kaufvertrag.
Mit einer BBB-Klausel darf er das Löschen bis zum Zahlungseingang zurückhalten. Daneben steht ihm je nach anwendbarem Recht ein Pfandrecht an der Ladung zu, im deutschen Recht nach § 495 HGB. Die Kosten der Wartezeit richten sich nach der Charterpartie.