Logistik lexikon

Begaste Container: Kennzeichnung, Risiken, Freimessung

Begaste Container: Begasungsmittel, Warnkennzeichen nach ADR und IMDG-Code (UN 3359), Freimessung vor dem Öffnen und begaste Paletten nach ISPM 15.

Begaste Container sind Container oder andere Beförderungseinheiten, deren Ladung oder Holzverpackung mit einem giftigen Gas gegen Schädlinge behandelt wurde. Weil Gasreste enthalten sein können, gelten Kennzeichnungspflichten nach ADR und IMDG-Code unter UN 3359. Vor dem Öffnen und Entladen muss der Container gelüftet und freigemessen werden.

Was sind begaste Container?

Begaste Container sind Container, Wechselbrücken oder Fahrzeuge, in denen Ladung oder Verpackungsholz mit einem Begasungsmittel behandelt wurde. Ziel ist es, Insekten und andere Schädlinge abzutöten, etwa in Getreide, Nüssen, Tabak, Holz oder Holzverpackungen. Das Gas kann sich in der Ladung und in Hohlräumen halten und beim Öffnen in hoher Konzentration austreten. Im Gefahrgutrecht heißt ein solcher Container begaste Güterbeförderungseinheit.

Umgangssprachlich ist auch von begasten Paletten die Rede. Gemeint sind Holzpaletten, die nach dem Pflanzenschutzstandard ISPM 15 mit Gas statt mit Hitze behandelt wurden. Die Gefahr geht dabei weniger vom Stempel auf der Palette aus als vom geschlossenen Container, in dem Gas aus Ware und Verpackung angereichert sein kann.

Welche Begasungsmittel werden eingesetzt?

  • Phosphin (Phosphorwasserstoff): entsteht aus Tabletten oder Beuteln mit Aluminium- oder Magnesiumphosphid, die mit Luftfeuchtigkeit reagieren. Reste als graues Pulver können auf eine Phosphinbegasung hinweisen.
  • Methylbromid: lange das wichtigste Begasungsmittel und im ISPM-15-Stempel mit MB gekennzeichnet. In der EU sind Inverkehrbringen und Verwendung seit 2010 verboten, weil der Stoff die Ozonschicht schädigt. Im internationalen Handel wird es weiterhin eingesetzt, Container aus Drittländern können es daher enthalten.
  • Sulfurylfluorid: wird für Holz und Holzverpackungen verwendet und ist im ISPM-15-Stempel mit SF gekennzeichnet.

Viele Begasungsmittel sind farb- und geruchlos. Ob Gas vorhanden ist, lässt sich daher nur messen, nicht riechen. Daneben können auch Chemikalien aus der Ware selbst ausgasen.

Wie werden begaste Container gekennzeichnet?

Für begaste Güterbeförderungseinheiten gilt Abschnitt 5.5.2 des ADR und, in der Seefracht, des IMDG-Codes. Sie werden unter UN 3359 der Klasse 9 zugeordnet. Die wichtigsten Pflichten:

  • An jedem Zugang muss ein Warnkennzeichen gut sichtbar angebracht sein, schwarz auf weiß und mindestens 400 mm breit und 300 mm hoch.
  • Es nennt das Begasungsmittel, Datum und Uhrzeit der Begasung und, nach vollständiger Belüftung, das Belüftungsdatum.
  • Das Kennzeichen bleibt, bis die Einheit belüftet und die begaste Ware entladen ist.
  • Ist die Einheit nicht vollständig belüftet, muss das Beförderungspapier „UN 3359 begaste Güterbeförderungseinheit, 9“, Datum und Uhrzeit der Begasung sowie Art und Menge des Begasungsmittels enthalten.

Großzettel nach Muster 9 werden für die Begasung nicht angebracht, die übliche Gefahrgutkennzeichnung gilt nur für weitere Gefahrgüter in der Einheit. Fehlt das Warnkennzeichen, können Hinweise auf eine Begasung abgeklebte Lüftungsschlitze, verklebte Türdichtungen, Schläuche in den Türen, Beutel oder Dosen zwischen der Ladung oder Angaben in den Begleitpapieren sein.

Wie läuft die Freimessung vor dem Öffnen ab?

Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen begaste Container nur von sach- oder fachkundigen Personen geöffnet werden, die Schutzmaßnahmen beschreibt die TRGS 512 „Begasungen“. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:

  1. Container geschlossen lassen und Begleitpapiere auf Hinweise prüfen.
  2. Innenraumluft messen, etwa über die Türdichtung oder eine Lüftungsöffnung.
  3. Bei Befund lüften, durch Öffnen der Türen ohne Aufenthalt im Gefahrenbereich oder mechanisch.
  4. Erneut messen und erst bei Unterschreitung der Grenzwerte zum Entladen freigeben.

Auch nach der Freigabe kann Ware weiter ausgasen, vor allem dicht gepackte Säcke und Kartons. Steigen die Werte beim Entladen, wird die Arbeit unterbrochen und erneut gelüftet. Die Freigabe kann in einer Gasfreiheitserklärung dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Begasung und ISPM-15-Hitzebehandlung?

ISPM 15 lässt für Holzverpackungen mehrere Verfahren zu. Bei der Hitzebehandlung (HT) wird das Holz im gesamten Querschnitt mindestens 30 Minuten auf mindestens 56 °C erhitzt, Rückstände bleiben nicht. Bei der Begasung (MB oder SF) wird das Holz mit Gas behandelt. Der Stempel zeigt nur, wie die Palette ursprünglich behandelt wurde. Eine Palette mit HT-Stempel kann später in einem begasten Container stehen. Für die Arbeitssicherheit zählt deshalb der Container, nicht der Stempel. Mehr zu den Anforderungen an Holz steht unter Exportverpackung.

Was bedeuten begaste Container für Spedition und Wareneingang?

Für Speditionen im Containernachlauf ist der Hinweis auf eine Begasung eine wichtige Auftragsinformation. Steht er in den Papieren oder im Avis, sollte er bei der Auftragserfassung übernommen und an Fahrer und Empfänger weitergegeben werden. Im Wareneingang muss Zeit für Messung und Lüftung eingeplant werden, sonst entstehen Wartezeiten an der Rampe. Fahrer sollten einen Container mit Warnkennzeichen nicht selbst öffnen.

Häufige Fragen

Was bedeutet MB auf einer Palette?

MB steht im ISPM-15-Stempel für Methylbromid. Die Palette wurde also mit diesem Gas begast und nicht mit Hitze (HT) behandelt. In der EU ist Methylbromid seit 2010 verboten, auf Paletten aus Drittländern kommt die Kennzeichnung aber noch vor.

Wer darf einen begasten Container öffnen?

Nur sach- oder fachkundige Personen, die die Luft im Container messen und die Schutzmaßnahmen nach TRGS 512 kennen. Lager- und Fahrpersonal sollte einen gekennzeichneten oder verdächtigen Container geschlossen lassen und die zuständige Stelle informieren.

Wie lange muss ein begaster Container gelüftet werden?

Eine feste Zeit gibt es nicht. Gelüftet wird, bis Messungen zeigen, dass die Grenzwerte unterschritten sind. Je nach Ware und Begasungsmittel kann das Stunden oder länger dauern, und auch danach kann die Ware weiter ausgasen.

Ist ein begaster Container Gefahrgut?

Ja. Eine begaste Güterbeförderungseinheit fällt unter UN 3359, Klasse 9. Ist sie vollständig belüftet und das Belüftungsdatum auf dem Warnkennzeichen eingetragen, ist kein Beförderungspapier für die Begasung mehr nötig.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

Verwandte Begriffe

GM-DocuStream

Transportaufträge aus E-Mails automatisch ins TMS übernehmen

GM-DocuStream liest Auftragsmails, PDF-Anhänge und Excel-Listen aus, prüft sie gegen Ihre Stammdaten und übergibt den Auftrag nach der Freigabe an Ihr Speditionsprogramm.