Logistik lexikon

Gasfreiheitsbescheinigung: Tanks, Schiffe, Container

Gasfreiheitsbescheinigung (Gasfreiheitserklärung): wann sie nötig ist, wie die Freimessung abläuft und was für Tankschiffe, Tanks und Container gilt.

Eine Gasfreiheitsbescheinigung ist die schriftliche Bestätigung, dass in einem Tank, Laderaum oder Container nach einer Messung keine gefährlichen Konzentrationen brennbarer oder giftiger Gase vorliegen. Sie wird vor Arbeiten mit Zündquellen, vor dem Betreten enger Räume oder nach dem Entgasen ausgestellt. Gelegentlich wird sie auch Gasfreiheitserklärung genannt.

Was ist eine Gasfreiheitsbescheinigung?

Eine Gasfreiheitsbescheinigung dokumentiert das Ergebnis einer Messung in einem geschlossenen Raum, etwa in einem Ladetank, einem Laderaum oder einem Container. Sie bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Messung keine explosionsfähige Atmosphäre und keine gesundheitsgefährdende Konzentration giftiger Gase vorliegt und, je nach Zweck, genügend Sauerstoff vorhanden ist. Im Englischen heißt sie Gas Free Certificate.

Die Bezeichnung Gasfreiheitserklärung wird selten verwendet und meint dasselbe. In Regelwerken wie dem ADN steht der Begriff Gasfreiheitsbescheinigung. Bei begasten Importcontainern spricht man dagegen von Freigabe oder Freigabebescheinigung. Die Messung selbst wird in der Praxis Freimessung genannt.

Wann ist eine Gasfreiheitsbescheinigung erforderlich?

Anlässe sind zum Beispiel:

  • Arbeiten an Bord von Tankschiffen: Nach dem ADN, dem Regelwerk für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, sind Arbeiten mit Feuer, elektrischem Strom oder Funkenbildung im Ladungsbereich nur erlaubt, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde oder eine Gasfreiheitsbescheinigung vorliegt (Unterabschnitt 8.3.5 ADN). Für Trockengüterschiffe gilt das entsprechend für den geschützten Bereich.
  • Instandsetzung von Tankfahrzeugen und Tankcontainern: Bevor an Tanks geschweißt, geschliffen oder innen geprüft wird, kann ein Nachweis verlangt werden, dass der Tank gereinigt und gasfrei ist.
  • Betreten enger Räume: Wer in Tanks, Silos oder Laderäume einsteigt, braucht vorher eine Messung, ob die Atmosphäre sicher ist.
  • Begaste Container: Container, die zur Schädlingsbekämpfung begast wurden, dürfen ohne Atemschutz erst nach Messung und Freigabe durch einen Sachkundigen betreten werden.

Wie läuft die Freimessung ab?

  1. Der Tank oder Raum wird entleert, gereinigt und entgast oder belüftet.
  2. Eine sachkundige Person misst mit geeigneten Gasmessgeräten an mehreren Stellen, auch in Ecken und Senken, in denen sich schwere Gase sammeln. Je nach vorheriger Ladung werden die untere Explosionsgrenze, der Sauerstoffgehalt und bestimmte giftige Stoffe gemessen.
  3. Die Messwerte werden mit den zulässigen Werten verglichen.
  4. Liegen alle Werte im zulässigen Bereich, wird die Bescheinigung ausgestellt. Sie nennt den gemessenen Raum, Datum und Uhrzeit, die Messwerte und gegebenenfalls Bedingungen für die geplanten Arbeiten.

Die Bescheinigung gilt nur für den Zustand bei der Messung. Rückstände in Leitungen, Dichtungen oder Ladungsresten können nachgasen. Ändern sich die Bedingungen oder werden Arbeiten länger unterbrochen, ist eine neue Messung nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Gasfreiheitsbescheinigung, Reinigungsnachweis und Freigabe?

Ein Reinigungsnachweis belegt, dass und wie ein Tank gereinigt wurde. Über die Gasfreiheit sagt er nicht automatisch etwas aus. Werkstätten können deshalb zusätzlich eine Messung verlangen.

Bei begasten Containern geht es um Rückstände von Begasungsmitteln. Hier regelt die TRGS 512 „Begasungen“, dass die Freigabe nach einer Messung durch einen Sachkundigen erteilt wird. Die Freigabe verfällt, wenn der Container wieder verschlossen oder weiterbefördert wird.

Für Gefahrgut im Straßenverkehr gilt außerdem: Ein leerer, ungereinigter Tank wird nach dem ADR grundsätzlich wie ein befüllter behandelt und im Beförderungspapier als „leer, ungereinigt“ bezeichnet. Die Gasfreiheitsbescheinigung ist dafür kein Beförderungsdokument, sondern ein Nachweis für Arbeiten am oder im Tank.

Was bedeutet das für Speditionen?

Für Speditionen mit Tankfahrzeugen oder Tankcontainern spielt die Gasfreiheit vor allem bei Werkstattterminen, Tankprüfungen und Reparaturen eine Rolle. Die Disposition muss einplanen, dass ein Fahrzeug vorher gereinigt und gegebenenfalls entgast wird und die Nachweise vorliegen. Fehlt die Bescheinigung, kann die Werkstatt die Arbeiten ablehnen.

Im Containerimport betrifft das Thema vor allem Lager und Empfänger. Ohne Freigabe dürfen begaste oder verdächtige Container nur mit geeigneter Schutzausrüstung geöffnet werden. Hinweise auf eine Begasung aus den Begleitpapieren sollten deshalb mit dem Avis an den Empfänger weitergegeben werden.

Häufige Fragen

Wer stellt eine Gasfreiheitsbescheinigung aus?

Ausgestellt wird sie von einer sachkundigen Person oder einem spezialisierten Dienstleister, der die Messung durchgeführt hat. Welche Qualifikation verlangt wird, hängt vom jeweiligen Regelwerk und vom Auftraggeber ab, etwa der Werft, der Werkstatt oder der zuständigen Behörde. Bei begasten Containern muss es ein Sachkundiger nach TRGS 512 sein.

Wie lange ist eine Gasfreiheitsbescheinigung gültig?

Eine allgemein festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Messung. Weil Rückstände nachgasen können, wird bei längeren Arbeiten oder veränderten Bedingungen erneut gemessen.

Braucht ein leerer Tankwagen eine Gasfreiheitsbescheinigung?

Für die Fahrt selbst nicht; ein ungereinigter Tank wird nach ADR wie ein befüllter befördert. Eine Gasfreiheitsbescheinigung wird verlangt, wenn am oder im Tank gearbeitet werden soll, zum Beispiel bei Reparaturen, Schweißarbeiten oder Innenprüfungen.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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