Gasfreiheitsbescheinigung: Tanks, Schiffe, Container
Gasfreiheitsbescheinigung (Gasfreiheitserklärung): wann sie nötig ist, wie die Freimessung abläuft und was für Tankschiffe, Tanks und Container gilt.
Gasfreiheitsbescheinigung (Gasfreiheitserklärung): wann sie nötig ist, wie die Freimessung abläuft und was für Tankschiffe, Tanks und Container gilt.
Eine Gasfreiheitsbescheinigung ist die schriftliche Bestätigung, dass in einem Tank, Laderaum oder Container nach einer Messung keine gefährlichen Konzentrationen brennbarer oder giftiger Gase vorliegen. Sie wird vor Arbeiten mit Zündquellen, vor dem Betreten enger Räume oder nach dem Entgasen ausgestellt. Gelegentlich wird sie auch Gasfreiheitserklärung genannt.
Eine Gasfreiheitsbescheinigung dokumentiert das Ergebnis einer Messung in einem geschlossenen Raum, etwa in einem Ladetank, einem Laderaum oder einem Container. Sie bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Messung keine explosionsfähige Atmosphäre und keine gesundheitsgefährdende Konzentration giftiger Gase vorliegt und, je nach Zweck, genügend Sauerstoff vorhanden ist. Im Englischen heißt sie Gas Free Certificate.
Die Bezeichnung Gasfreiheitserklärung wird selten verwendet und meint dasselbe. In Regelwerken wie dem ADN steht der Begriff Gasfreiheitsbescheinigung. Bei begasten Importcontainern spricht man dagegen von Freigabe oder Freigabebescheinigung. Die Messung selbst wird in der Praxis Freimessung genannt.
Anlässe sind zum Beispiel:
Die Bescheinigung gilt nur für den Zustand bei der Messung. Rückstände in Leitungen, Dichtungen oder Ladungsresten können nachgasen. Ändern sich die Bedingungen oder werden Arbeiten länger unterbrochen, ist eine neue Messung nötig.
Ein Reinigungsnachweis belegt, dass und wie ein Tank gereinigt wurde. Über die Gasfreiheit sagt er nicht automatisch etwas aus. Werkstätten können deshalb zusätzlich eine Messung verlangen.
Bei begasten Containern geht es um Rückstände von Begasungsmitteln. Hier regelt die TRGS 512 „Begasungen“, dass die Freigabe nach einer Messung durch einen Sachkundigen erteilt wird. Die Freigabe verfällt, wenn der Container wieder verschlossen oder weiterbefördert wird.
Für Gefahrgut im Straßenverkehr gilt außerdem: Ein leerer, ungereinigter Tank wird nach dem ADR grundsätzlich wie ein befüllter behandelt und im Beförderungspapier als „leer, ungereinigt“ bezeichnet. Die Gasfreiheitsbescheinigung ist dafür kein Beförderungsdokument, sondern ein Nachweis für Arbeiten am oder im Tank.
Für Speditionen mit Tankfahrzeugen oder Tankcontainern spielt die Gasfreiheit vor allem bei Werkstattterminen, Tankprüfungen und Reparaturen eine Rolle. Die Disposition muss einplanen, dass ein Fahrzeug vorher gereinigt und gegebenenfalls entgast wird und die Nachweise vorliegen. Fehlt die Bescheinigung, kann die Werkstatt die Arbeiten ablehnen.
Im Containerimport betrifft das Thema vor allem Lager und Empfänger. Ohne Freigabe dürfen begaste oder verdächtige Container nur mit geeigneter Schutzausrüstung geöffnet werden. Hinweise auf eine Begasung aus den Begleitpapieren sollten deshalb mit dem Avis an den Empfänger weitergegeben werden.
Ausgestellt wird sie von einer sachkundigen Person oder einem spezialisierten Dienstleister, der die Messung durchgeführt hat. Welche Qualifikation verlangt wird, hängt vom jeweiligen Regelwerk und vom Auftraggeber ab, etwa der Werft, der Werkstatt oder der zuständigen Behörde. Bei begasten Containern muss es ein Sachkundiger nach TRGS 512 sein.
Eine allgemein festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Messung. Weil Rückstände nachgasen können, wird bei längeren Arbeiten oder veränderten Bedingungen erneut gemessen.
Für die Fahrt selbst nicht; ein ungereinigter Tank wird nach ADR wie ein befüllter befördert. Eine Gasfreiheitsbescheinigung wird verlangt, wenn am oder im Tank gearbeitet werden soll, zum Beispiel bei Reparaturen, Schweißarbeiten oder Innenprüfungen.