DDC: Destination Delivery Charge in der Seefracht
DDC (Destination Delivery Charge) in der Seefracht: welche Kosten im Bestimmungshafen sie deckt, wer sie zahlt und wie sie sich von der DTHC unterscheidet.
DDC (Destination Delivery Charge) in der Seefracht: welche Kosten im Bestimmungshafen sie deckt, wer sie zahlt und wie sie sich von der DTHC unterscheidet.
Die DDC (Destination Delivery Charge) ist ein Entgelt der Reederei für Leistungen im Bestimmungshafen, vor allem für das Entladen des Containers, den Umschlag im Terminal und die Bereitstellung zur Abholung. Gebräuchlich ist sie in Verkehren nach Nordamerika, wo sie neben der Seefracht berechnet wird.
Die DDC (Destination Delivery Charge) ist ein Entgelt, das Reedereien für die Leistungen im Bestimmungshafen berechnen, nachdem der Container das Schiff verlassen hat. Gebräuchlich ist sie in Verkehren nach Nordamerika, also bei Verschiffungen in die USA und nach Kanada. Die DDC wird zusätzlich zur Seefracht erhoben, die nur den Transport vom Verladehafen zum Entladehafen abdeckt. Auf Rechnungen erscheint sie etwa als „Dest. Delivery Charge“ oder kurz DDC.
Die genaue Zusammensetzung legt jede Reederei in ihrem Tarif fest. Dazu können gehören:
Davon zu unterscheiden sind Kosten, die erst später oder durch andere Beteiligte entstehen: Standgelder nach Ablauf der freien Zeit (Demurrage und Detention), die Verzollung und der Nachlauf zum Empfänger, sofern er nicht als Haus-Zustellung durch die Reederei vereinbart ist.
Die Terminal Handling Charge (THC) deckt den Umschlag im Terminal. Fällt sie im Abgangshafen an, heißt sie OTHC (Origin THC), im Bestimmungshafen DTHC (Destination THC). Beide Posten betreffen Leistungen im Bestimmungshafen. Wie sie voneinander abgegrenzt sind und welche Leistungen jeweils enthalten sind, ergibt sich aus dem Tarif der Reederei.
Für die Kalkulation heißt das: Wer Angebote vergleicht, sollte prüfen, welche Leistungen ein Carrier unter welchem Namen abrechnet und ob neben der DDC weitere Posten am Bestimmungsort anfallen.
Für FCL-Sendungen kann die DDC je Container berechnet werden, abhängig von der Containergröße. Bei LCL-Sendungen, die über eine Container Freight Station (CFS) laufen, kann sie nach Gewicht oder Maß (W/M) berechnet werden. Die Höhe unterscheidet sich je nach Reederei, Hafen und Herkunftsregion und steht im veröffentlichten Tarif des Carriers. Eine feste Höhe für alle Häfen gibt es nicht.
Wer die DDC trägt, ergibt sich aus den vereinbarten Incoterms. Bei FOB oder FCA trägt der Käufer die Seefracht und die Kosten im Bestimmungshafen und damit auch die DDC. Bei CFR und CIF zahlt der Verkäufer die Seefracht; die Kosten im Bestimmungshafen trägt der Käufer, es sei denn, sie sind nach dem Frachtvertrag bereits vom Verkäufer bezahlt. Bei DAP, DPU und DDP mit einem Lieferort im Landesinneren gehören sie dagegen zu den Kosten des Verkäufers.
Technisch wird die DDC entweder mit der Fracht im Voraus bezahlt (Prepaid) oder vom Empfänger am Bestimmungsort (Collect).
Ein Maschinenbauer verkauft eine Anlage zu CFR New York. Die Spedition bucht einen 40-Fuß-Container ab Bremerhaven und zahlt die Seefracht prepaid. Im Konnossement ist vermerkt, dass die Kosten im Bestimmungshafen collect sind. Der Importeur erhält mit der Ankunftsmeldung die Rechnung über die DDC und zahlt sie, bevor sein Zollagent den Container abholen lässt. Hätten die Parteien DAP mit Lieferung zum Werk des Käufers vereinbart, müsste die Spedition die DDC in ihr Angebot an den Exporteur einrechnen.
DDC steht für Destination Delivery Charge. Die Reederei berechnet damit die Leistungen im Bestimmungshafen, vor allem das Entladen, den Umschlag im Terminal und die Bereitstellung des Containers zur Abholung.
Das ergibt sich aus dem Angebot. Wird die DDC als eigener Posten neben der Seefracht berechnet, ist sie nicht enthalten. Bei Raten, die ausdrücklich als All-in einschließlich der Kosten am Bestimmungsort angeboten werden, ist sie bereits enthalten.
Der Begriff ist bei Verschiffungen in die USA und nach Kanada gebräuchlich. In anderen Fahrtgebieten können vergleichbare Kosten unter anderen Bezeichnungen berechnet werden, etwa als DTHC oder als Destination Charges.