THC: Terminal Handling Charges in der Seefracht
THC (Terminal Handling Charges): welche Leistungen enthalten sind, Unterschied OTHC und DTHC, wer nach Incoterms zahlt und Abrechnung bei FCL/LCL.
THC (Terminal Handling Charges): welche Leistungen enthalten sind, Unterschied OTHC und DTHC, wer nach Incoterms zahlt und Abrechnung bei FCL/LCL.
THC (Terminal Handling Charges) sind Gebühren für den Umschlag von Containern im Seehafenterminal, also für Laden, Löschen und Bewegungen auf dem Terminal. Die Reederei kann sie getrennt von der Seefracht in Rechnung stellen. Unterschieden werden OTHC im Verladehafen und DTHC im Entladehafen.
THC, ausgeschrieben Terminal Handling Charges, sind Gebühren für den Umschlag von Containern im Seehafenterminal. Sie decken das Laden auf das Schiff oder das Löschen vom Schiff und die Bewegungen auf dem Terminal ab. Der Terminalbetreiber berechnet seine Leistungen der Reederei. Die Reederei kann diese Kosten als eigene Position an den Versender oder Empfänger weitergeben, getrennt von der Seefracht.
THC sind von anderen Kosten im Seeverkehr zu unterscheiden:
Was genau enthalten ist, legt der Tarif der Reederei oder des Terminals fest. Für Kühlcontainer, Gefahrgut und Ladung mit Übermaß können abweichende oder zusätzliche Gebühren gelten.
OTHC (Origin Terminal Handling Charges) entstehen im Verladehafen, DTHC (Destination Terminal Handling Charges) im Entladehafen. Wer sie bezahlt, ergibt sich aus Kaufvertrag und Beförderungsvertrag.
Die Incoterms regeln nicht ausdrücklich die THC, sondern die Verteilung von Kosten und Gefahr. Daraus ergibt sich:
Welche Partei welche THC trägt, sollte im Kaufvertrag festgehalten werden.
Bei FCL (Full Container Load) wird die THC pro Container berechnet, gestaffelt nach Größe und Art des Containers. Bei LCL teilen sich mehrere Versender einen Container. Hier werden die Umschlagkosten auf die einzelnen Sendungen verteilt. Bei Angeboten ist zu prüfen, ob die THC in einer All-in-Rate enthalten sind oder gesondert berechnet werden.
Ein Maschinenbauer verkauft eine Anlage FOB Hamburg an einen Kunden in Asien. Die Spedition des Verkäufers holt den beladenen Container ab und bringt ihn zum Terminal. Die OTHC für Hamburg stellt sie dem Verkäufer in Rechnung. Seefracht und DTHC im Zielhafen bezahlt der Käufer über seinen eigenen Spediteur. Damit die Abrechnung stimmt, muss der Incoterm bei der Auftragserfassung im Auftrag stehen. Fehlt er, werden THC leicht der falschen Partei berechnet.
Die Höhe hängt vom Hafen, vom Terminal, von der Reederei und von Größe und Art des Containers ab. Maßgeblich ist der jeweilige Tarif. Feste Marktpreise gibt es nicht.
Das ist unterschiedlich. Manche Angebote nennen eine All-in-Rate, die die THC im Verladehafen oder auch im Entladehafen einschließt, andere weisen sie getrennt aus. Im Angebot sollte deshalb genau stehen, welche THC enthalten sind.
THC fallen für jeden Container für den Umschlag im Terminal an. Demurrage wird nur berechnet, wenn ein Container länger als die vereinbarte freie Zeit im Terminal steht. Sie ist also eine Gebühr für Standzeit, nicht für den Umschlag.