Eilgeld (Dispatch): Despatch Money in der Charter
Eilgeld (Dispatch) in der Reisecharter: wann der Reeder an den Befrachter zahlt, Bezug zu Laytime, NOR und Liegegeld, Berechnung nach WTS und ATS.
Eilgeld (Dispatch) in der Reisecharter: wann der Reeder an den Befrachter zahlt, Bezug zu Laytime, NOR und Liegegeld, Berechnung nach WTS und ATS.
Eilgeld (Dispatch) ist eine Vergütung, die der Verfrachter dem Befrachter zahlt, wenn Laden oder Löschen vor Ablauf der vereinbarten Ladezeit (Laytime) beendet ist. Es ist das Gegenstück zum Liegegeld (Demurrage), kommt vor allem in der Reisecharter vor und steht nur zu, wenn die Charterpartie es vorsieht.
Eilgeld, englisch Dispatch Money oder Despatch Money, ist ein Begriff aus der Seeschifffahrt. Gemeint ist der Betrag, den der Verfrachter (Reeder) an den Befrachter (Charterer) zahlt, wenn die Ladung schneller geladen oder gelöscht wird, als es die vereinbarte Lade- oder Löschzeit erlaubt. Der Verfrachter gewinnt dadurch Zeit für die nächste Reise, und ein Teil dieses Vorteils geht über das Eilgeld an den Befrachter.
Die Bezeichnung „Dispatcher-Geld“ ist eine Fehlbildung. Sie entsteht durch die Verwechslung von Dispatch (Beschleunigung, Abfertigung) mit Dispatcher, dem englischen Wort für den Disponenten. In Verträgen und Fachliteratur heißt es Eilgeld, Dispatch oder Despatch.
Eilgeld spielt vor allem in der Reisecharter eine Rolle, also wenn ein Schiff für eine bestimmte Reise gechartert wird. Das betrifft insbesondere den Transport von Massengut wie Erz, Kohle oder Getreide (siehe Bulk und Break Bulk). Im Containerverkehr hat Demurrage eine andere Bedeutung: Dort bezeichnet es Gebühren für die Überschreitung der freien Zeit eines Containers am Terminal.
Eilgeld entsteht nur, wenn es vereinbart ist. Das HGB regelt beim Reisefrachtvertrag (§ 527 HGB) die Ladezeit, die Überliegezeit und das Liegegeld (§ 530 HGB), ein Eilgeld kennt es nicht. Der Anspruch ergibt sich deshalb allein aus der Charterpartie oder dem Fixture Recap, in dem die Eckdaten des Abschlusses festgehalten sind. Fehlt eine solche Klausel, erhält der Befrachter für eine schnelle Abfertigung keine Vergütung.
Eine Eilgeld-Klausel legt mindestens fest:
Grundlage ist die Laytime-Berechnung (Time Sheet). Sie stellt die erlaubte Ladezeit der tatsächlich verbrauchten Zeit gegenüber. Die Zeitpunkte stammen aus dem Statement of Facts, dem Zeitprotokoll über den Hafenaufenthalt des Schiffs. Ist die Ladezeit nicht ausgeschöpft, wird die ersparte Zeit mit dem Eilgeldsatz multipliziert.
Entscheidend ist, wie die ersparte Zeit gezählt wird:
Die Höhe des Eilgeldsatzes ist frei verhandelbar. In Charterpartien findet sich die Abkürzung DHD (Despatch Half Demurrage). Sie bedeutet, dass der Eilgeldsatz die Hälfte des Liegegeldsatzes beträgt.
Eilgeld und Liegegeld beziehen sich auf dieselbe vereinbarte Ladezeit, wirken aber in entgegengesetzte Richtungen:
Mehr zum Liegegeld und zur Free Time im Containerverkehr steht unter Demurrage und Detention.
Die Ladezeit beginnt erst, wenn der Verfrachter die Ladebereitschaft angezeigt hat. In der Charterpraxis geschieht das mit der Notice of Readiness (NOR). Nach § 530 HGB beginnt die Ladezeit mit dem Tag, der auf die Anzeige folgt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die NOR unwirksam, beginnt die Ladezeit später. Das verändert die Berechnung von Liegegeld und Eilgeld gleichermaßen. Für beide Ansprüche sind deshalb genaue Zeitangaben im Statement of Facts nötig.
Nein. Das Frachtrecht des HGB kennt für den Lkw nur die umgekehrte Situation: Wartet der Frachtführer über die Lade- oder Entladezeit hinaus, kann er nach § 412 Abs. 3 HGB Standgeld verlangen, wenn die Ursache nicht in seinem Risikobereich liegt. Eine Vergütung für schnelles Be- oder Entladen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für Speditionen wird Eilgeld vor allem dann relevant, wenn sie Massenguttransporte im Seeverkehr organisieren oder den Vor- und Nachlauf zum Hafen planen. Pünktliche Anlieferungen im Rahmen der vereinbarten Zeitfenster beeinflussen dann, ob ein Schiff innerhalb der Ladezeit abgefertigt wird.
Eilgeld zahlt der Verfrachter beziehungsweise Reeder an den Befrachter. Voraussetzung ist, dass Laden oder Löschen vor Ablauf der vereinbarten Ladezeit beendet ist und die Charterpartie eine Eilgeld-Klausel enthält.
DHD steht für Despatch Half Demurrage. Der Eilgeldsatz beträgt dann die Hälfte des vereinbarten Liegegeldsatzes. Zusätzlich muss die Charterpartie festlegen, ob die ersparte Zeit nach Working Time Saved oder All Time Saved gezählt wird.
Ja, gemeint ist dasselbe. Die Bezeichnung Dispatcher-Geld ist jedoch nicht gebräuchlich. Richtig sind Eilgeld, Dispatch Money oder Despatch Money.
Nein. Das HGB regelt für den Reisefrachtvertrag nur Ladezeit, Überliegezeit und Liegegeld. Eilgeld steht dem Befrachter nur zu, wenn es vertraglich vereinbart ist.