Logistik lexikon

Entsorgungslogistik: Aufgaben, KrWG und A-Schild

Entsorgungslogistik (Abfallwirtschaftslogistik): Aufgaben der Entsorgungskette, A-Schilder nach § 55 KrWG, Anzeige, Erlaubnis und Abfallnachweise.

Entsorgungslogistik ist die Planung, Steuerung und Durchführung aller Transport-, Umschlag- und Lagerprozesse, mit denen Abfälle vom Ort ihrer Entstehung zur Verwertung oder Beseitigung gelangen. Sie wird auch Abfallwirtschaftslogistik oder Abfalllogistik genannt. In Deutschland bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) den rechtlichen Rahmen.

Was ist Entsorgungslogistik?

Entsorgungslogistik, auch Abfallwirtschaftslogistik oder Abfalllogistik, umfasst alle logistischen Aufgaben rund um Abfälle: das Bereitstellen von Behältern, die Sammlung, den Transport, den Umschlag und die Zwischenlagerung bis zur Anlage, in der die Abfälle verwertet oder beseitigt werden. Als Abfall gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Abzugrenzen ist die Reverse Logistics. Sie umfasst alle Warenflüsse vom Kunden zurück zum Hersteller oder Händler, etwa Retouren, Mehrwegbehälter oder Geräte zur Reparatur. Die Entsorgungslogistik betrifft dagegen Stoffe, die rechtlich Abfall sind. Beide Bereiche überschneiden sich, zum Beispiel bei der Rücknahme von Altgeräten.

Welche Aufgaben umfasst die Entsorgungslogistik?

  1. Behältermanagement: Bereitstellen, Tauschen und Abholen von Tonnen, Mulden, Abrollcontainern oder Presscontainern beim Abfallerzeuger.
  2. Sammlung und Transport: Abholung beim Erzeuger und Beförderung zu Umschlaganlagen, Sortieranlagen oder Behandlungsanlagen.
  3. Umschlag und Zwischenlager: Bündeln kleiner Mengen zu größeren Transporteinheiten.
  4. Sortierung und Behandlung: Trennen von Gemischen in verwertbare Fraktionen.
  5. Verwertung oder Beseitigung: Zuführung zu Recycling, sonstiger Verwertung oder Beseitigung.

Die Reihenfolge, in der Abfälle zu behandeln sind, legt die Abfallhierarchie nach § 6 KrWG fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung. Für die Logistik heißt das, dass Abfälle möglichst getrennt erfasst und zu den passenden Anlagen gebracht werden. Planung und Disposition unterscheiden sich von anderen Transporten dadurch, dass Mengen und Abholzeitpunkte vom Anfall des Abfalls abhängen und viele Fahrten Behältertausch und Leerfahrten einschließen. Eine gute Tourenplanung ist deshalb zentral.

Wer darf Abfälle befördern?

Wer Abfälle sammelt oder befördert, muss die Tätigkeit nach § 53 KrWG vor Aufnahme der zuständigen Behörde anzeigen. Für gefährliche Abfälle verlangt § 54 KrWG eine Erlaubnis, die Zuverlässigkeit sowie Fach- und Sachkunde voraussetzt. Wer eine solche Erlaubnis hat, muss nicht zusätzlich anzeigen. Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind unter anderem öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsfachbetriebe, die für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Einzelheiten zu Anzeige und Erlaubnis regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Wann braucht ein Lkw ein A-Schild?

Nach § 55 KrWG müssen Sammler und Beförderer Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Fahrtantritt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln kennzeichnen, den sogenannten A-Schildern. Die Tafeln tragen ein schwarzes A und werden vorn und hinten am Fahrzeug angebracht. Ausgenommen ist, wer Abfälle nur im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen befördert, also als Nebenfolge einer anderen Tätigkeit, etwa ein Handwerksbetrieb mit Abfällen von der eigenen Baustelle.

Die Vorschriften für Gefahrgut bleiben unberührt. Ist ein Abfall zugleich Gefahrgut, gelten zusätzlich die Regeln des ADR, etwa zur orangefarbenen Warntafel.

Wie werden Abfalltransporte nachgewiesen?

Jeder Abfall wird nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) einem Abfallschlüssel zugeordnet; gefährliche Abfälle sind dort mit einem Sternchen gekennzeichnet. Für gefährliche Abfälle schreibt § 50 KrWG vor, dass Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger die ordnungsgemäße Entsorgung gegenüber der Behörde und untereinander nachweisen. Wie das geschieht, regelt die Nachweisverordnung (NachwV). Grundlage sind Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, die über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) geführt werden.

Beispiel: Entsorgungslogistik in der Spedition

Eine Spedition mit Abrollkippern übernimmt für einen Industriebetrieb die Abholung von Metallschrott und Verpackungsabfällen. Der Betrieb meldet volle Container per E-Mail als Abholauftrag. Die Disposition plant den Behältertausch und fährt die Container zu der Anlage, die der Auftraggeber vorgibt. Da die Spedition Abfälle gewerbsmäßig befördert, hat sie ihre Tätigkeit angezeigt und ihre Fahrzeuge mit A-Schildern ausgestattet. Im TMS werden zu jedem Auftrag Abfallart, Abfallschlüssel, Behälter und Anlage hinterlegt, damit Wiegescheine und Nachweise der richtigen Fahrt zugeordnet werden können.

Rechtsgrundlagen

  • § 6 KrWG: Abfallhierarchie
  • § 50 KrWG: Nachweispflichten bei gefährlichen Abfällen
  • § 53 KrWG: Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
  • § 54 KrWG: Erlaubnispflicht bei gefährlichen Abfällen
  • § 55 KrWG: Kennzeichnung der Fahrzeuge (A-Schilder)

Häufige Fragen

Was bedeutet das A-Schild am Lkw?

Das weiße Schild mit schwarzem A zeigt an, dass das Fahrzeug Abfälle befördert. Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 55 KrWG und gilt für Sammler und Beförderer, die Abfälle in Ausübung dieser Tätigkeit transportieren.

Was ist ein Entsorgungsfachbetrieb?

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein Betrieb, der nach § 56 KrWG für bestimmte abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zertifiziert ist, zum Beispiel für das Befördern. Soweit die Zertifizierung reicht, braucht er für gefährliche Abfälle keine gesonderte Erlaubnis nach § 54 KrWG.

Ist gefährlicher Abfall immer Gefahrgut?

Nein. Ob ein Abfall gefährlich im Sinne des Abfallrechts ist und ob er Gefahrgut im Sinne des ADR ist, wird getrennt beurteilt. Ein Abfall kann das eine sein, ohne das andere zu sein; trifft beides zu, gelten beide Regelwerke.

Was ist der Unterschied zwischen Entsorgungslogistik und Kreislaufwirtschaft?

Kreislaufwirtschaft bezeichnet das Ziel, Abfälle zu vermeiden und Stoffe möglichst lange im Wirtschaftskreislauf zu halten. Entsorgungslogistik ist der logistische Teil davon, also Sammlung, Transport und Umschlag der Abfälle zu den Anlagen.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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