Logistik lexikon

Fixtermin: Lieferfrist, Haftung und Zuschläge

Fixtermin in der Spedition: was ein fester Zustelltermin rechtlich bedeutet, wer bei Verspätung nach HGB und CMR haftet und wovon Zuschläge abhängen.

Ein Fixtermin ist ein fest vereinbarter Tag oder ein Zeitfenster, zu dem eine Sendung beim Empfänger zugestellt werden muss. Rechtlich ist er eine vereinbarte Lieferfrist im Sinne von § 423 HGB. Speditionen bieten Fixtermine als Zusatzleistung an, vor allem im Stückgut- und Sammelgutverkehr.

Was ist ein Fixtermin?

Ein Fixtermin ist ein verbindlich vereinbarter Zustelltermin. Das kann ein bestimmter Tag sein, ein Zeitfenster wie Dienstag zwischen 8 und 10 Uhr oder eine Zustellung bis zu einer festen Uhrzeit. Im Unterschied dazu nennt eine Spedition ohne besondere Vereinbarung nur eine Regellaufzeit. Diese beschreibt die übliche Laufzeit im Netz, ist aber keine Zusage für einen bestimmten Tag.

Vom Avis unterscheidet sich der Fixtermin ebenfalls. Das Avis kündigt die Zustellung an, der Fixtermin verpflichtet den Frachtführer zur Zustellung zu diesem Termin. Fixtermine werden zum Beispiel bei Baustellenbelieferungen, Messeaufbauten oder Anlieferungen nach dem Just-in-Time-Prinzip vereinbart.

Welche Lieferfrist gilt nach § 423 HGB?

Nach § 423 HGB muss der Frachtführer das Gut innerhalb der vereinbarten Frist abliefern. Ist keine Frist vereinbart, gilt die Frist, die einem sorgfältigen Frachtführer unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist. Ein Fixtermin ist eine solche vereinbarte Lieferfrist. Damit er gilt, muss er Teil des Frachtvertrags sein. Der Termin gehört deshalb in den Transportauftrag.

Wer haftet, wenn ein Fixtermin nicht eingehalten wird?

Der Frachtführer haftet nach § 425 HGB für Schäden durch Überschreitung der Lieferfrist. Ein Verschulden ist dafür nicht erforderlich. Er ist nur befreit, wenn die Verspätung auf Umständen beruht, die er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte (§ 426 HGB).

  • Die Haftung für Verspätungsschäden ist nach § 431 HGB Abs. 3 auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
  • Die Begrenzung entfällt nach § 435 HGB bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten wird.
  • Der Empfänger muss die Überschreitung nach § 438 HGB Abs. 3 innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigen, sonst erlöschen die Ansprüche.

Ein Fixtermin erhöht diese Haftungsgrenzen nicht automatisch. Eine höhere Haftung muss gesondert vereinbart werden. Gegenüber Unternehmern ist das nach § 449 HGB im Wesentlichen nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung möglich. Im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gilt die CMR: Art. 19 regelt die Lieferfrist, nach Art. 23 Abs. 5 ist die Entschädigung auf die Höhe der Fracht begrenzt.

Wie planen Speditionen einen Fixtermin?

Der Fixtermin muss bei der Auftragserfassung als eigenes Merkmal im TMS erfasst werden, nicht nur als Freitext. Nur dann berücksichtigt ihn die Disposition beim Hauptlauf und bei der Zustelltour. In der Tourenplanung werden Termin- und Zeitfenstersendungen zuerst eingeplant, die übrigen Stopps danach. Im Sammelgutverkehr hängt die Einhaltung davon ab, dass Vorlauf, Umschlag und Hauptlauf planmäßig laufen. Bei sehr engen Terminen kommt deshalb auch eine Direktfahrt in Betracht. Den Nachweis über die pünktliche Zustellung liefert der Abliefernachweis mit Datum und Uhrzeit.

Was kostet ein Fixtermin?

Für Fixtermine können Speditionen einen Zuschlag zusätzlich zur Fracht berechnen. Seine Höhe hängt zum Beispiel ab von:

  • der Art des Termins, also fester Tag, Zeitfenster oder Zustellung bis zu einer Uhrzeit
  • der Region und der Entfernung zum Empfangsdepot
  • der Sendungsart, etwa Stückgut, Teilladung oder Direktfahrt
  • Zusatzleistungen wie Samstagszustellung oder telefonisches Avis

Die Bedingungen legt jede Spedition oder Stückgutkooperation selbst fest.

Beispiel für einen Fixtermin

Ein Messebauer benötigt seine Ausstellungsteile am Vortag der Messe bis 10 Uhr am Hallentor. Er vereinbart mit der Spedition einen Fixtermin, der im Transportauftrag steht und im TMS gekennzeichnet wird. Die Spedition plant die Sendung so, dass sie am Vorabend im Empfangsdepot ist, und setzt sie am Morgen als ersten Stopp der Tour ein. Das Messegelände erhält ein Avis mit Kennzeichen und Ankunftszeit.

Rechtsgrundlagen

  • § 423 HGB: Lieferfrist
  • § 425 HGB: Haftung für Verlust, Beschädigung und Überschreitung der Lieferfrist
  • § 426 HGB: Haftungsausschluss bei unvermeidbaren Umständen
  • § 431 HGB: Haftungshöchstbetrag, Abs. 3 für Lieferfristüberschreitung
  • § 435 HGB: Wegfall der Haftungsbegrenzung bei qualifiziertem Verschulden
  • § 438 HGB: Schadensanzeige, Abs. 3 zur Lieferfristüberschreitung
  • § 449 HGB: Abweichende Vereinbarungen

Häufige Fragen

Ist ein Fixtermin dasselbe wie ein Fixgeschäft?

Nein. Das Fixgeschäft ist ein Begriff aus dem Kaufrecht, etwa § 376 HGB beim Handelskauf. Für die Beförderung gelten die frachtrechtlichen Regeln zur Lieferfrist und zur Haftung bei ihrer Überschreitung in den §§ 423 ff. HGB.

Was bedeutet Fixtermin bei einer Stückgutsendung?

Die Sendung wird nicht nach der Regellaufzeit des Netzes, sondern an einem vereinbarten Tag oder in einem vereinbarten Zeitfenster zugestellt. Dafür kann ein Zuschlag anfallen. Der Termin muss bei der Auftragserteilung angegeben werden.

Wie lange hat der Empfänger Zeit, eine Verspätung zu melden?

Nach § 438 Abs. 3 HGB muss der Empfänger die Überschreitung der Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigen. Unter der CMR gilt nach Art. 30 Abs. 3 ebenfalls eine Frist von 21 Tagen, der Vorbehalt muss dort schriftlich erfolgen.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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