GST: Goods and Services Tax bei Import und Export
GST (Goods and Services Tax): wie die Steuer funktioniert, ihre Erhebung bei der Einfuhr in Indien, Australien und Kanada und der Vergleich mit der EUSt.
GST (Goods and Services Tax): wie die Steuer funktioniert, ihre Erhebung bei der Einfuhr in Indien, Australien und Kanada und der Vergleich mit der EUSt.
GST (Goods and Services Tax) ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf Waren und Dienstleistungen, die unter anderem Indien, Australien, Kanada, Neuseeland und Singapur erheben. Sie funktioniert wie die deutsche Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Bei der Einfuhr erhebt sie der Zoll, ähnlich der Einfuhrumsatzsteuer in der EU.
GST steht für Goods and Services Tax, auf Deutsch Waren- und Dienstleistungssteuer. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die auf Lieferungen von Waren und auf Dienstleistungen erhoben wird. Länder mit einer GST sind unter anderem Indien, Australien, Kanada, Neuseeland und Singapur. In der EU heißt die vergleichbare Steuer Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer, international VAT (Value Added Tax).
Die GST funktioniert nach demselben Grundprinzip wie die Umsatzsteuer. Jedes Unternehmen in der Lieferkette berechnet GST auf seine Umsätze und kann die GST, die ihm selbst in Rechnung gestellt wurde, als Vorsteuer (Input Tax Credit) abziehen. Wirtschaftlich trägt so der Endverbraucher die Steuer.
Die Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Land. In Indien gibt es mehrere Komponenten: CGST (Zentralstaat), SGST (Bundesstaat) und IGST (für Lieferungen zwischen Bundesstaaten und für Einfuhren). In Kanada wird in einigen Provinzen statt der GST eine harmonisierte Steuer (HST) erhoben, die GST und Provinzsteuer zusammenfasst.
Bei der Einfuhr wird die GST von den Zollbehörden zusammen mit den Zöllen erhoben. Die Bemessungsgrundlage baut auf dem Zollwert auf:
Ein registrierter Importeur kann die bei der Einfuhr gezahlte GST unter den jeweiligen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. Die Zölle selbst sind nicht abziehbar.
Im Prinzip keiner. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die Form der Umsatzsteuer, die in Deutschland bei der Einfuhr aus Drittländern anfällt. Sie wird vom Zoll erhoben. Bemessungsgrundlage ist nach § 11 UStG der Zollwert zuzüglich Zoll und weiterer Kosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Unternehmer können die EUSt als Vorsteuer abziehen. Die GST bei der Einfuhr in Indien, Australien oder Kanada folgt derselben Logik. Unterschiede liegen in den Steuersätzen, im Umfang der einzubeziehenden Kosten und in den Registrierungspflichten. Mehr zu Zollwert und Zollberechnung steht unter Einfuhrzoll, zum Ablauf der Abfertigung unter Verzollung.
Wer die Einfuhrabgaben im Bestimmungsland trägt, ergibt sich aus der vereinbarten Klausel der Incoterms. Bei DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Verkäufer Einfuhrzölle und Einfuhrsteuern, also auch die GST. Bei DAP oder DPU trägt sie der Käufer. Für Speditionen ist die Klausel deshalb wichtig: Sie bestimmt, wer die Abgaben im Bestimmungsland vorstreckt und wem sie berechnet werden.
Ausfuhren aus GST-Ländern sind von der Steuer entlastet. In Indien, Kanada und Singapur spricht man von zero-rated, in Australien von GST-free. Für Ausfuhren aus Deutschland gilt die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach dem UStG.
Fehlen diese Angaben, verzögert sich die Abfertigung im Bestimmungsland. Deshalb sollten sie schon bei der Auftragserfassung vollständig im Auftrag stehen und nicht erst nachträglich beim Kunden erfragt werden. Für Warentransporte innerhalb Indiens gibt es außerdem eine elektronische Begleitbescheinigung, die E-Way Bill.
Inhaltlich gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied. Beide sind allgemeine Verbrauchsteuern mit Vorsteuerabzug. Welcher Name verwendet wird, hängt vom Land ab.
Das hängt von der Lieferbedingung ab. Bei DDP trägt der Verkäufer die Einfuhrabgaben im Bestimmungsland einschließlich GST, bei DAP oder DPU der Käufer. Die Ausfuhr aus Deutschland selbst ist umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung erfüllt sind.
IGST steht für Integrated Goods and Services Tax. In Indien wird sie auf Lieferungen zwischen Bundesstaaten und auf Einfuhren erhoben. Bei der Einfuhr wird sie vom Zoll zusammen mit dem Zoll erhoben.
Die E-Way Bill ist ein elektronisches Begleitdokument im indischen GST-System. Sie wird für den Transport von Waren innerhalb Indiens erzeugt und enthält Angaben zu Ware, Lieferung und Fahrzeug.