Verzollung: Ablauf, Zollverfahren und Vertretung
Verzollung: Ablauf bei Einfuhr und Ausfuhr, Zollverfahren, Zollanmeldung über ATLAS, benötigte Angaben und direkte oder indirekte Vertretung.
Verzollung: Ablauf bei Einfuhr und Ausfuhr, Zollverfahren, Zollanmeldung über ATLAS, benötigte Angaben und direkte oder indirekte Vertretung.
Verzollung ist die Abwicklung der zollrechtlichen Formalitäten, wenn Waren in das Zollgebiet der EU eingeführt oder aus ihm ausgeführt werden. Kern ist die Zollanmeldung, mit der die Ware in ein Zollverfahren übergeführt wird. Bei der Einfuhr setzt der Zoll dabei die Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fest.
Verzollung, auch Zollabfertigung oder Zollabwicklung genannt, umfasst alle Formalitäten, die anfallen, wenn Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt, aus ihm ausgeführt oder unter zollamtlicher Überwachung befördert werden. Kern ist die Zollanmeldung, mit der eine Ware in ein Zollverfahren übergeführt wird. Rechtsgrundlage ist der Unionszollkodex (UZK), die Verordnung (EU) Nr. 952/2013.
Umgangssprachlich wird Verzollung oft mit der Zahlung von Zoll gleichgesetzt. Das trifft nicht immer zu: Viele Waren sind zollfrei oder werden mit einem Präferenznachweis begünstigt, müssen aber trotzdem angemeldet werden. Im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten findet keine Verzollung statt, weil die Waren den Binnenmarkt nicht verlassen.
Der Unionszollkodex unterscheidet drei Gruppen von Zollverfahren:
Zu den Einfuhrabgaben gehören der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer, bei bestimmten Waren auch Verbrauchsteuern oder Antidumpingzölle. Der Zollsatz ergibt sich aus der Warennummer, die auf dem HS-Code aufbaut. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert. Er wird vorrangig aus dem Transaktionswert der Ware ermittelt, hinzugerechnet werden unter anderem die Beförderungskosten bis zum Eingang in das Zollgebiet der Union. Die Einfuhrumsatzsteuer können vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen unter den Voraussetzungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen.
Die Ausfuhranmeldung wird elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle abgegeben, die für den Sitz des Ausführers oder den Ort der Verpackung oder Verladung zuständig ist. Mit der Überlassung erhält der Anmelder ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN. Die Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze bestätigt den tatsächlichen Ausgang. Der daraus entstehende Ausgangsvermerk dient dem Ausführer als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung. Soll das Einfuhrland einen Präferenzzoll gewähren, wird bei der Ausfuhr zusätzlich ein Ursprungsnachweis wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 benötigt.
Unternehmen können sich nach Art. 18 UZK durch einen Zollvertreter vertreten lassen, etwa durch eine Spedition oder einen Zolldienstleister. Grundlage ist eine Zollvollmacht.
Wer die Kosten der Verzollung und die Einfuhrabgaben trägt, regeln die Parteien im Kaufvertrag, etwa über die Incoterms. Bei DDP übernimmt der Verkäufer die Einfuhrverzollung, bei EXW, FCA oder DAP der Käufer.
Viele dieser Daten stehen bereits im Transportauftrag. Werden sie bei der Auftragserfassung vollständig übernommen, lassen sich Zollanmeldung und Frachtpapiere aus demselben Datensatz erstellen. Fehlende oder widersprüchliche Angaben fallen dagegen oft erst an der Zollstelle auf und verzögern die Überlassung.
Die Kosten setzen sich aus den Einfuhrabgaben und dem Entgelt des Zolldienstleisters zusammen. Die Höhe der Abgaben hängt von Warennummer, Zollwert, Ursprung und Präferenznachweis ab. Das Entgelt für die Zollanmeldung legt jede Spedition oder jeder Zolldienstleister selbst fest.
Bei vollständigen Unterlagen und ohne Kontrolle kann die Ware kurz nach Annahme der Anmeldung überlassen werden. Ordnet der Zoll eine Beschau oder eine Prüfung von Unterlagen an, dauert es länger. Auch fehlende oder fehlerhafte Angaben verzögern die Überlassung.
Nein. Im Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Zollanmeldung und keinen Zoll. Es bestehen jedoch andere Pflichten, etwa umsatzsteuerliche Meldungen und die Intrastat-Statistik.
Ja. Jedes Unternehmen mit EORI-Nummer kann Zollanmeldungen selbst abgeben, elektronisch über ATLAS oder über eine Internetanwendung des Zolls. Wegen des Aufwands beauftragen viele Unternehmen eine Spedition oder einen Zolldienstleister als Vertreter.