Logistik lexikon

Packhilfsmittel: Arten, Beispiele und Abgrenzung

Packhilfsmittel: Unterschied zu Packmittel und Packstoff, Beispiele wie Stretchfolie, Umreifung und Kantenschutz und was für die Rücknahme gilt.

Packhilfsmittel sind Teile einer Verpackung, die das Packmittel ergänzen. Sie verschließen es, polstern oder fixieren die Ware, sichern die Ladeeinheit oder dienen der Kennzeichnung. Beispiele sind Klebeband, Umreifungsband, Stretchfolie, Kantenschutz und Füllmaterial. Zusammen mit dem Packmittel bilden sie die Verpackung.

Was sind Packhilfsmittel?

Packhilfsmittel sind Hilfsmittel, die zusammen mit einem Packmittel die Verpackung bilden. Das Packmittel nimmt die Ware auf, etwa ein Karton, eine Kiste oder ein Sack. Packhilfsmittel sorgen dafür, dass dieses Packmittel verschlossen ist, die Ware darin nicht verrutscht und das fertige Packstück oder die Palette den Transport übersteht.

Die Begriffe rund um die Verpackung sind in der Norm DIN 55405 festgelegt. In der Praxis werden sie oft vermischt, für Speditionen ist die Unterscheidung aber hilfreich, wenn es um Schäden und Verantwortung geht.

Was ist der Unterschied zwischen Packmittel, Packhilfsmittel und Packstoff?

  • Packstoff: das Material, aus dem Packmittel und Packhilfsmittel hergestellt werden, zum Beispiel Wellpappe, Holz, Kunststofffolie oder Papier.
  • Packmittel: das Erzeugnis, das die Ware umschließt oder zusammenhält, etwa Karton, Kiste, Fass, Beutel oder Dose.
  • Packhilfsmittel: ergänzende Teile, die das Packmittel verschließen, die Ware schützen oder die Ladeeinheit sichern.
  • Verpackung: Packmittel und Packhilfsmittel zusammen.
  • Packung: Verpackung und Packgut, also die verpackte Ware.

Ein Beispiel: Ein Karton aus Wellpappe ist das Packmittel, die Wellpappe der Packstoff. Klebeband, Luftpolster und das Etikett auf dem Karton sind Packhilfsmittel.

Welche Packhilfsmittel gibt es?

Packhilfsmittel lassen sich nach ihrer Aufgabe ordnen:

  • Verschließen: Klebeband, Heftklammern, Umreifungsband aus Kunststoff oder Stahl.
  • Polstern und Füllen: Luftpolsterfolie, Papierpolster, Luftkissen, Schaumstoffeinlagen, Formteile. Sie sind besonders wichtig für zerbrechliche Güter.
  • Ladeeinheiten sichern: Stretchfolie, Schrumpfhauben, Umreifung, Kantenschutzwinkel und Antirutschpapier oder Antirutschmatten zwischen den Lagen.
  • Kennzeichnen und Begleiten: Versandetiketten, Lieferscheintaschen, Handhabungsetiketten sowie Kipp- und Stoßindikatoren.
  • Korrosionsschutz: VCI-Papier oder VCI-Folie und Trockenmittelbeutel, vor allem bei Metallteilen und in der Seefracht.

Warum sind Packhilfsmittel für den Transport wichtig?

Auf Lkw, beim Umschlag und im Lager wirken Kräfte in alle Richtungen auf die Ware. Eine gut gewickelte und umreifte Palette bleibt als Einheit stabil, Kantenschutz verhindert, dass Umreifungsbänder in die Kartons schneiden. Im Sammelgut wird eine Sendung mehrfach umgeschlagen. Hier zeigt sich besonders schnell, ob die Verpackung reicht.

Rechtlich ist die Verpackung Sache des Absenders. Nach § 411 HGB muss er das Gut so verpacken, dass es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Entsteht ein Schaden durch ungenügende Verpackung des Absenders, kann sich der Frachtführer nach § 427 HGB auf einen Haftungsausschluss berufen. Beim Wareneingang lohnt deshalb ein Blick auf Folie, Umreifung und Kanten, bevor die Ablieferung quittiert wird.

Welche Regeln gelten für Packhilfsmittel nach dem Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) unterscheidet nach Verpackungsarten, etwa Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. Ob Stretchfolie, Umreifung und Kantenschutz als Transportverpackung gelten, richtet sich nach den Begriffsbestimmungen des Gesetzes. Für Transportverpackungen gilt eine Rücknahmepflicht: Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber müssen gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurücknehmen und einer Wiederverwendung oder Verwertung zuführen (§ 15 VerpackG).

Rechtsgrundlagen

  • § 411 HGB: Verpackung und Kennzeichnung durch den Absender
  • § 427 HGB: besondere Haftungsausschlüsse, unter anderem bei ungenügender Verpackung
  • § 15 VerpackG: Rücknahmepflichten, unter anderem für Transportverpackungen

Häufige Fragen

Ist Stretchfolie ein Packmittel oder ein Packhilfsmittel?

Stretchfolie ist ein Packhilfsmittel. Sie umschließt nicht die einzelne Ware, sondern hält Kartons oder Säcke auf einer Palette zusammen und schützt sie vor Staub und Feuchtigkeit.

Welche Packhilfsmittel braucht man für eine Palette?

Üblich sind Stretchfolie oder Schrumpfhaube, bei schweren oder instabilen Ladungen zusätzlich Umreifungsband und Kantenschutz. Antirutschpapier zwischen den Lagen verhindert, dass Kartons verrutschen. Welche Kombination nötig ist, hängt von Ware, Gewicht und Transportweg ab.

Wer haftet, wenn die Ware wegen schlechter Verpackung beschädigt wird?

Für die Verpackung ist der Absender verantwortlich. Beruht der Schaden auf ungenügender Verpackung, kann sich der Frachtführer nach § 427 HGB auf einen Haftungsausschluss berufen. Im internationalen Straßenverkehr enthält die CMR eine vergleichbare Regel.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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