Deklarierter Wert: Wertangabe und Haftung
Deklarierter Wert im Transport: wie die Wertangabe nach CMR und in der Luftfracht die Haftung erhöht und was sie von Zollwert und Versicherung trennt.
Deklarierter Wert im Transport: wie die Wertangabe nach CMR und in der Luftfracht die Haftung erhöht und was sie von Zollwert und Versicherung trennt.
Ein deklarierter Wert ist eine Wertangabe, mit der Absender und Frachtführer die gesetzliche Haftungshöchstgrenze für eine Sendung anheben. Im Straßengüterverkehr nach CMR muss sie im Frachtbrief stehen, in der Luftfracht im Feld Declared Value for Carriage. Dafür kann ein Zuschlag vereinbart werden.
Ein deklarierter Wert, auch Wertangabe, Wertdeklaration oder Declared Value genannt, ist der Betrag, den der Absender für sein Gut angibt, damit der Frachtführer im Schadensfall über die gesetzliche Grenze hinaus haftet. Ohne Wertangabe ist die Haftung für Verlust und Beschädigung nach Gewicht begrenzt: nach § 431 HGB und nach Art. 23 Abs. 3 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht. Bei leichter und wertvoller Ware kann dieser Betrag den Schaden nur zu einem kleinen Teil decken. Für die höhere Haftung kann ein Wertzuschlag vereinbart werden, der auch als Ad-valorem-Zuschlag bezeichnet wird.
Der deklarierte Wert ist nicht mit dem Warenwert in der Rechnung, dem Zollwert oder dem Versicherungswert gleichzusetzen. Er wirkt nur im Verhältnis zwischen Absender und Frachtführer.
Die CMR kennt zwei Wege, die Haftung zu erweitern:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 (I ZR 130/19) klargestellt, dass beides in den Frachtbrief eingetragen werden muss. Eine Vereinbarung im Transportauftrag allein genügt nicht. Auch die Angabe eines Versicherungswerts oder der Abschluss einer Transportversicherung gegen Aufpreis erhöht die Haftung des Frachtführers nicht.
Das HGB sieht keine besondere Wertangabe im Frachtbrief vor. Die Parteien können den Haftungshöchstbetrag aber nach § 449 HGB abweichend vereinbaren. In einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung ist eine Erhöhung möglich. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf der Betrag nur zwischen 2 und 40 SZR je Kilogramm liegen, und der Verwender muss auf die Abweichung in geeigneter Weise hinweisen. Die ADSp bleiben bei der Regelhaftung von 8,33 SZR je Kilogramm und sehen eine Wertangabe gegen Zuschlag ausdrücklich nur für verfügte Lagerungen vor.
In der Luftfracht gilt das Montrealer Übereinkommen mit einem eigenen Haftungshöchstbetrag je Kilogramm. Nach Art. 22 Abs. 3 kann der Absender bei Übergabe ein besonderes Interesse an der Lieferung angeben und einen etwaigen Zuschlag zahlen. Der Luftfrachtführer haftet dann bis zum angegebenen Betrag, es sei denn, er weist nach, dass dieser das tatsächliche Interesse übersteigt.
Auf dem Air Waybill und dem House Air Waybill gibt es dafür das Feld Declared Value for Carriage. Steht dort NVD (No Value Declared), gilt die normale Haftungsgrenze. Davon getrennt ist das Feld Declared Value for Customs, das den Wert für die Zollbehandlung angibt und keinen Einfluss auf die Haftung hat.
Für Speditionen ist wichtig, dass eine Wertangabe aus dem Kundenauftrag nicht verloren geht. Steht sie nur in der E-Mail, aber nicht im Frachtbrief, bleibt es nach CMR bei der Regelhaftung. Die Auftragserfassung sollte Wertangaben deshalb als eigenes Feld übernehmen. GM-DocuStream liest Aufträge aus PDF-Anhängen, Excel-Listen und Freitext in E-Mails und übergibt sie nach Prüfung und Freigabe durch den Disponenten an das TMS.
Der Zuschlag ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zwischen Absender und Frachtführer vereinbart.
Nein. Die Wertangabe erhöht nur die Haftungsgrenze des Frachtführers. Haftet er nicht, etwa wegen eines Haftungsausschlusses, zahlt er trotz Wertangabe nichts. Die Transportversicherung schützt dagegen den Eigentümer der Ware unabhängig von der Haftung des Frachtführers.
NVD steht für No Value Declared. Der Absender hat keinen höheren Wert für die Beförderung angegeben, sodass die Haftung des Luftfrachtführers auf den Höchstbetrag des Montrealer Übereinkommens begrenzt bleibt.
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds, die aus mehreren Währungen gebildet wird. Haftungsgrenzen im Transportrecht werden in SZR angegeben und nach dem jeweils maßgeblichen Kurs in Euro umgerechnet.