HAWB: House Air Waybill und Unterschied zum MAWB
HAWB (House Air Waybill): Funktion in der Luftfracht-Sammelladung, Unterschied zum MAWB, Pflichtangaben, Haftung des Spediteurs und e-AWB.
HAWB (House Air Waybill): Funktion in der Luftfracht-Sammelladung, Unterschied zum MAWB, Pflichtangaben, Haftung des Spediteurs und e-AWB.
Der HAWB (House Air Waybill) ist der Luftfrachtbrief, den ein Luftfrachtspediteur für eine einzelne Sendung innerhalb einer Sammelladung ausstellt. Er nennt den tatsächlichen Absender und Empfänger. Für die gesamte Sammelladung wird ein Master Air Waybill (MAWB) ausgestellt, in dem der Spediteur als Absender steht.
Der HAWB (House Air Waybill), deutsch Haus-Luftfrachtbrief, ist der Luftfrachtbrief, den ein Luftfrachtspediteur für eine einzelne Sendung in einer Sammelladung ausstellt. Er nennt den tatsächlichen Absender und den tatsächlichen Empfänger und dokumentiert den Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Spediteur. Der Spediteur, der Sendungen mehrerer Kunden zu einer Sammelladung bündelt, wird in der Luftfracht auch Consolidator genannt.
Wie jeder Luftfrachtbrief ist der HAWB eine Beweisurkunde: Nach Art. 11 des Montrealer Übereinkommens begründet er die Vermutung für den Abschluss des Vertrags, die Annahme der Güter und die Beförderungsbedingungen. Anders als das Konnossement in der Seefracht ist der Luftfrachtbrief kein Wertpapier. Die Ware wird an den eingetragenen Empfänger ausgeliefert, nicht an den Inhaber des Dokuments.
Die Formulare und Regeln für Luftfrachtbriefe gehen auf Standards der IATA zurück.
Nicht jede Sendung läuft über einen HAWB. Bei einer Direktsendung wird nur ein Luftfrachtbrief der Fluggesellschaft ausgestellt, in dem der tatsächliche Absender und Empfänger stehen.
Mit dem HAWB tritt der Spediteur gegenüber seinem Kunden als vertraglicher Luftfrachtführer auf. Nach deutschem Recht hat ein Spediteur, der Güter in Sammelladung befördern lässt, für diese Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (§ 460 HGB). Für internationale Luftbeförderungen zwischen Vertragsstaaten gilt für die Haftung das Montrealer Übereinkommen. Es unterscheidet zwischen dem vertraglichen Luftfrachtführer, hier dem Spediteur, und dem ausführenden Luftfrachtführer, der Fluggesellschaft.
Luftfrachtbriefe können als e-AWB übermittelt werden, also ohne Papierformular. Die Daten von MAWB und HAWBs gehen als standardisierte Nachrichten an Fluggesellschaft und Behörden. Für Sendungen in die EU verlangt das Zollsystem ICS2 Sicherheitsdaten auch auf Ebene der einzelnen HAWBs, siehe ENS. Fehler im HAWB wirken sich deshalb direkt auf Verzollung und Sicherheitsprüfung aus.
Den HAWB stellt der Luftfrachtspediteur aus, der die Sendung übernimmt und in einer Sammelladung befördern lässt. Die Fluggesellschaft selbst stellt keinen HAWB aus.
Ja, über das System des Spediteurs, denn er vergibt die HAWB-Nummer. Bei der Fluggesellschaft ist die Sammelladung unter der MAWB-Nummer erfasst.
Der e-AWB ist der elektronische Luftfrachtbrief. Statt eines Papierformulars werden die Frachtbriefdaten elektronisch zwischen Spediteur und Fluggesellschaft ausgetauscht. Grundlage ist eine Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, die unter dem Dach der IATA geschlossen wird.