Door-to-Door: Haus-Haus-Verkehr in der Logistik
Door-to-Door in der Logistik: Abgrenzung zu Port-to-Port und Door-to-Port, passende Incoterms wie DAP und DDP, Haftung und typische Kostenbestandteile.
Door-to-Door in der Logistik: Abgrenzung zu Port-to-Port und Door-to-Port, passende Incoterms wie DAP und DDP, Haftung und typische Kostenbestandteile.
Door-to-Door ist ein Transport von der Rampe des Versenders bis zur Rampe des Empfängers aus einer Hand. Der Dienstleister organisiert Vorlauf, Hauptlauf und Nachlauf sowie auf Wunsch die Zollabfertigung. Die deutsche Bezeichnung ist Haus-Haus-Verkehr; verwendet wird der Begriff vor allem in Seefracht und Luftfracht.
Door-to-Door bedeutet, dass ein Dienstleister die Sendung beim Versender abholt, beim Empfänger zustellt und alle Teilstrecken dazwischen organisiert. Auf Deutsch spricht man vom Haus-Haus-Verkehr oder Haus-zu-Haus-Transport. Verwendet wird der Begriff vor allem in Seefracht und Luftfracht, weil eine Sendung dort mehrere Etappen durchläuft:
Hinzu kommen Umschlag, Dokumente und auf Wunsch die Zollabfertigung im Versand- und im Empfangsland. Bei einer Komplettladung im Straßenverkehr fährt der Lkw ohnehin von Haus zu Haus.
Die Begriffe beschreiben, wo die Leistung des Dienstleisters beginnt und endet:
In der Containerschifffahrt gibt es zusätzlich die Unterscheidung nach dem Landtransport: Bei Carrier's Haulage organisiert die Reederei den Vor- oder Nachlauf des Containers, bei Merchant's Haulage der Kunde oder seine Spedition. Mehr dazu unter Haulage.
Door-to-Door beschreibt eine Transportleistung. Die Incoterms regeln dagegen, wie Kosten und Gefahr zwischen Verkäufer und Käufer verteilt sind. Beides muss zusammenpassen:
Bei den D-Klauseln schließt der Verkäufer den Beförderungsvertrag. Ob die Zustellung verzollt und mit Entladung erfolgt, sollte im Speditionsauftrag ausdrücklich stehen.
Übernimmt eine Spedition die gesamte Kette zu einem festen Preis, hat sie nach deutschem Recht hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (Fixkostenspedition, § 459 HGB). Sie haftet dann für die Ware von der Übernahme bis zur Ablieferung, auch wenn sie Teilstrecken an andere Unternehmen vergibt.
Werden verschiedene Verkehrsträger auf Grundlage eines einheitlichen Vertrags genutzt, liegt ein multimodaler Transport vor. Nach § 452 HGB gilt dafür grundsätzlich das allgemeine Frachtrecht des HGB, soweit keine internationalen Übereinkommen anzuwenden sind. Steht fest, auf welcher Teilstrecke der Schaden entstanden ist, richtet sich die Haftung nach § 452a HGB nach dem Recht, das für diese Teilstrecke gelten würde, etwa dem Seefrachtrecht.
Ein Door-to-Door-Preis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die einzeln oder pauschal ausgewiesen werden:
Welche Positionen enthalten sind, unterscheidet sich zwischen Angeboten. Für einen Vergleich muss klar sein, wo die Leistung beginnt und endet.
Ein Maschinenbauer in Baden-Württemberg verkauft eine Anlage zu DAP an einen Kunden in Südkorea und beauftragt eine Spedition mit dem Door-to-Door-Transport ohne Einfuhrverzollung. Die Spedition lässt den Container im Werk beladen, übernimmt die Ausfuhrabfertigung, bucht die Seefracht ab Hamburg und beauftragt im Zielland einen Partner mit dem Nachlauf. Die Einfuhrverzollung organisiert der Empfänger, danach wird der Container zugestellt.
In der Auftragserfassung müssen dafür Incoterm, Leistungsumfang, Abhol- und Zustelladresse sowie die Zollangaben vollständig im TMS stehen. Fehlt etwa die Angabe, ob entladen werden soll, entstehen am Zielort Rückfragen und zusätzliche Kosten.
Door-to-Door heißt auf Deutsch Haus-Haus-Verkehr oder Haus-zu-Haus-Transport. Gemeint ist ein Transport, bei dem der Dienstleister die Sendung beim Versender abholt und beim Empfänger zustellt.
Nicht automatisch. Ob Ausfuhr- und Einfuhrabfertigung sowie Einfuhrabgaben enthalten sind, hängt vom Angebot und vom vereinbarten Incoterm ab. Bei DAP trägt der Käufer die Einfuhrabgaben, bei DDP der Verkäufer.
Der Angebotspreis ist höher, weil Vorlauf und Nachlauf enthalten sind. Ob es insgesamt teurer ist, hängt davon ab, was es kostet, diese Leistungen selbst zu beauftragen und zu koordinieren.
Door-to-Door beschreibt den Umfang einer Transportleistung. DDP ist eine Incoterms-Klausel im Kaufvertrag, nach der der Verkäufer Kosten, Gefahr und Einfuhrabgaben bis zum Bestimmungsort trägt. Ein Door-to-Door-Transport ist auch bei anderen Klauseln möglich.