HIFO-Verfahren: Highest In, First Out
HIFO-Verfahren (Highest In, First Out): Funktionsweise, Rechenbeispiel, Zulässigkeit nach § 256 HGB und EStG, Abgrenzung zu FIFO und LIFO.
HIFO-Verfahren (Highest In, First Out): Funktionsweise, Rechenbeispiel, Zulässigkeit nach § 256 HGB und EStG, Abgrenzung zu FIFO und LIFO.
HIFO (Highest In, First Out) ist ein Verbrauchsfolgeverfahren zur Bewertung von Vorräten. Es unterstellt, dass die zu den höchsten Preisen beschafften Bestände zuerst verbraucht werden, sodass der Endbestand mit den niedrigsten Preisen bewertet ist. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss und in der Steuerbilanz ist HIFO in Deutschland nicht zulässig.
HIFO steht für Highest In, First Out, sinngemäß: Was am teuersten eingekauft wurde, geht zuerst hinaus. Das HIFO-Verfahren gehört zu den Verbrauchsfolgeverfahren der Vorratsbewertung. Wenn gleichartige Waren zu unterschiedlichen Preisen eingekauft wurden, muss für Abgänge und Endbestand festgelegt werden, mit welchem Preis sie bewertet werden. HIFO unterstellt, dass die Bestände mit den höchsten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuerst verbraucht oder verkauft werden.
Die Reihenfolge ist eine Annahme für die Bewertung. Sie muss nicht dem tatsächlichen Warenfluss im Lager entsprechen. Das Gegenstück zu HIFO ist LOFO (Lowest In, First Out). Bekannter sind FIFO (First In, First Out) und LIFO (Last In, First Out), die nach dem Zeitpunkt des Zugangs ordnen statt nach dem Preis.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Unterschied. Ein Lager hat in einer Periode drei Zugänge desselben Artikels:
Verbraucht werden 150 Stück. Nach HIFO gelten zuerst die 100 Stück zu 12 Euro und dann 50 Stück zu 11 Euro als verbraucht. Der Materialaufwand beträgt 1.750 Euro. Der Endbestand von 150 Stück wird mit 50 Stück zu 11 Euro und 100 Stück zu 10 Euro bewertet, also mit 1.550 Euro. Nach FIFO läge der Endbestand in diesem Beispiel bei 1.700 Euro, nach periodischem LIFO bei 1.600 Euro.
HIFO führt damit unabhängig von der Preisentwicklung zum niedrigsten Wert des Endbestands und zum höchsten Materialaufwand aller Verbrauchsfolgen. Der ausgewiesene Gewinn der Periode ist entsprechend niedriger.
Nein. § 256 HGB erlaubt für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens nur die Unterstellung, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert wurden. Zulässig sind damit FIFO und LIFO, soweit sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. HIFO und LOFO sind dort nicht vorgesehen. Daneben erlaubt das Handelsrecht die Bewertung zum gewogenen Durchschnitt und unter bestimmten Voraussetzungen den Festwert nach § 240 HGB.
Steuerrechtlich ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG als Verbrauchsfolgeverfahren nur die Lifo-Methode vorgesehen. Die Einkommensteuer-Richtlinien (R 6.9 EStR) stellen klar, dass andere Bewertungsverfahren mit unterstellter Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge steuerrechtlich nicht zulässig sind. Aussagen, HIFO sei handelsrechtlich erlaubt, sind daher falsch.
Unabhängig vom Verfahren gilt für Vorräte das strenge Niederstwertprinzip: Liegt der Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag unter dem ermittelten Wert, ist nach § 253 Abs. 4 HGB auf den niedrigeren Wert abzuschreiben. Das Niederstwertprinzip ist also eine eigene Regel und kein Synonym für HIFO.
Für die interne Kostenrechnung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen können HIFO dort nutzen, etwa um Kalkulationen bei schwankenden Einkaufspreisen bewusst vorsichtig anzusetzen. Auch im Logistikcontrolling kann ein Vergleich verschiedener Bewertungsansätze zeigen, wie stark Preisschwankungen den Bestandswert beeinflussen. Für den Jahresabschluss muss dann aber ein zulässiges Verfahren angewendet werden.
HIFO ist ein Bewertungsverfahren der Buchhaltung, keine Anweisung für die Auslagerung. Welche Palette oder welcher Behälter tatsächlich zuerst das Lager verlässt, regeln die Lagerstrategien. Ein Durchlauflager setzt zum Beispiel das FIFO-Prinzip physisch um, ein Einfahrregal arbeitet nach LIFO. Für Ware mit Mindesthaltbarkeit gibt es die Strategie FEFO (First Expired, First Out).
Die Lagerverwaltung führt Mengen, Lagerplätze und Bewegungen. Die Bewertung der Bestände erfolgt in der Finanzbuchhaltung des Eigentümers. Lagert ein Logistikdienstleister im Rahmen der Kontraktlogistik Ware für einen Kunden ein, bewertet deshalb der Kunde diese Vorräte in seiner Bilanz, nicht der Dienstleister. Für das Bestandsmanagement sind die physischen Mengen entscheidend, nicht das Bewertungsverfahren.
HIFO steht für Highest In, First Out. Bei der Bewertung wird angenommen, dass die am teuersten beschafften Vorräte zuerst verbraucht werden.
Handelsrechtlich sind nach § 256 HGB FIFO und LIFO erlaubt, daneben die Durchschnittsbewertung und unter Voraussetzungen der Festwert. Steuerrechtlich ist als Verbrauchsfolgeverfahren nur LIFO nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG zulässig.
HIFO unterstellt, dass die teuersten Bestände zuerst verbraucht werden, LOFO (Lowest In, First Out) unterstellt dies für die günstigsten. HIFO ergibt den niedrigsten, LOFO den höchsten Wert des Endbestands.
Ja, bezogen auf dieselben Zu- und Abgänge. Weil die teuersten Einheiten als verbraucht gelten, ist der Materialaufwand am höchsten und der Gewinn der Periode am niedrigsten.