IBC: Aufbau, Gefahrgutzulassung und Prüffristen
IBC (Intermediate Bulk Container): Aufbau aus Innenbehälter, Gitterrahmen und Palette, UN-Codierung, Prüffristen für Gefahrgut und Rekonditionierung.
IBC (Intermediate Bulk Container): Aufbau aus Innenbehälter, Gitterrahmen und Palette, UN-Codierung, Prüffristen für Gefahrgut und Rekonditionierung.
Ein IBC (Intermediate Bulk Container) ist ein Großpackmittel für Flüssigkeiten und rieselfähige Stoffe, das in der Größe zwischen Fass und Tank liegt. Eine Bauart ist der Kombinations-IBC aus einem Kunststoff-Innenbehälter in einem Stahlgitterrahmen auf einer Palette, zum Beispiel mit 1.000 Litern Inhalt. Für Gefahrgut braucht der IBC eine Bauartzulassung.
Ein IBC (Intermediate Bulk Container) ist ein Großpackmittel für flüssige, pastöse oder rieselfähige Stoffe. Im Gefahrgutrecht heißt er auf Deutsch Großpackmittel, im Alltag auch IBC-Container oder 1.000-Liter-Tank. Der IBC liegt in der Größe zwischen Fass und Tank: Er fasst deutlich mehr als ein Fass, wird aber wie eine Palette mit dem Gabelstapler umgeschlagen. Für die Beförderung gefährlicher Güter ist sein Fassungsraum grundsätzlich auf 3 m³ begrenzt.
Ein Beispiel ist der Kombinations-IBC mit 1.000 Litern Inhalt. Er besteht aus:
Daneben gibt es Metall-IBC, etwa aus Edelstahl, starre Kunststoff-IBC ohne Gitterrahmen und flexible IBC. Flexible IBC sind die als Big Bag bekannten Gewebesäcke für Schüttgut.
IBC werden in der Chemie für Säuren, Laugen und Lösemittel genutzt, in der Lebensmittelindustrie für Öle, Sirupe oder Konzentrate, außerdem für Reinigungsmittel, Additive und Düngemittel. Für Lebensmittel braucht der IBC eine entsprechende Eignung des Innenbehälters.
Gegenüber Fässern hat der IBC Vorteile: Die quaderförmige Bauweise nutzt die Ladefläche besser aus, der Behälter lässt sich als eine Einheit verladen, und die Armatur am Boden erlaubt eine weitgehende Restentleerung. IBC können stapelbar sein, aber nur bis zur Stapellast, die auf dem Behälter angegeben ist. Bei der Lagerung gefährlicher Stoffe in IBC gelten die Regeln der Gefahrgutlagerung.
Wird Gefahrgut im Straßenverkehr in IBC befördert, gilt das ADR. Der IBC muss einer zugelassenen Bauart entsprechen und eine UN-Kennzeichnung tragen. Sie enthält unter anderem den Code für die IBC-Art, die Verpackungsgruppen, für die der IBC zugelassen ist, das Herstellungsdatum und den Zulassungsstaat. Daneben sind die Kennzeichen für den Inhalt anzubringen, also UN-Nummer und Gefahrzettel. Einzelheiten stehen unter Gefahrgutkennzeichnung.
Metall-, starre Kunststoff- und Kombinations-IBC für Gefahrgut müssen wiederkehrend geprüft werden:
Für starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter gilt außerdem eine Verwendungsdauer von fünf Jahren ab Herstellungsdatum (Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR), sofern für den Stoff keine kürzere Frist vorgeschrieben ist. Leere, ungereinigte IBC mit Resten gefährlicher Stoffe bleiben gefahrgutrechtlich relevant und werden grundsätzlich wie befüllte behandelt.
Gebrauchte IBC können von Fachbetrieben zurückgenommen, entleert, gereinigt, geprüft und wieder in Verkehr gebracht werden. Für Gefahrgut ist der Austausch des Innenbehälters nur im Rahmen der Zulassung erlaubt. Danach sind Inspektion und Dichtheitsprüfung erneut fällig.
Ein Tankcontainer ist ein Tank in einem genormten Containerrahmen. Er fasst ein Vielfaches eines IBC, wird mit Containertechnik umgeschlagen und unterliegt den Bau- und Prüfvorschriften für Tanks. Der IBC ist dagegen eine Verpackung: Er wird wie eine Palette verladen, etwa als Stückgut oder als Teil einer Teilladung, und gemeinsam mit anderen Sendungen transportiert.
Für die Spedition bedeutet das: Ein IBC-Auftrag braucht die richtigen Angaben zu Anzahl, Inhalt und Gewicht, bei Gefahrgut zusätzlich UN-Nummer, Klasse und Verpackungsgruppe. Fehlt eine dieser Angaben bei der Auftragserfassung, lässt sich das Beförderungspapier nicht korrekt erstellen.
Das hängt von der Bauart ab. Kombinations-IBC gibt es zum Beispiel mit 1.000 Litern Inhalt, daneben kleinere und größere Ausführungen. Für Gefahrgut ist der Fassungsraum grundsätzlich auf 3.000 Liter begrenzt.
Die Zahl 31 steht für einen IBC für flüssige Stoffe. H bezeichnet den Kunststoff-Innenbehälter, A die äußere Umhüllung aus Stahl. Die 1 am Ende zeigt, dass der Innenbehälter starr ist.
Fünf Jahre ab dem Herstellungsdatum, sofern für den beförderten Stoff keine kürzere Frist gilt. Das Datum steht in der UN-Kennzeichnung des Innenbehälters bzw. des IBC.
Nur, wenn der IBC dafür ausgelegt ist. Auf stapelbaren Gefahrgut-IBC ist die höchstzulässige Stapellast angegeben. Fehlt diese Angabe oder ist der IBC als nicht stapelbar gekennzeichnet, darf nichts darauf gestellt werden.