Logistik lexikon

Intrastat: Meldepflicht, Schwellen und Warennummer

Intrastat einfach erklärt: wer meldepflichtig ist, welche Anmeldeschwellen gelten, welche Angaben und Warennummern nötig sind und bis wann gemeldet wird.

Intrastat ist das Meldesystem für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland Intrahandelsstatistik genannt. Unternehmen melden ab bestimmten Anmeldeschwellen monatlich ihre Versendungen in andere und ihre Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten an das Statistische Bundesamt. Die Meldung dient nur der Statistik und ist keine Zollanmeldung.

Was ist Intrastat?

Intrastat ist das Meldesystem, mit dem die Mitgliedstaaten der EU den Warenverkehr untereinander statistisch erfassen. In Deutschland heißt die Erhebung Intrahandelsstatistik, zuständig ist das Statistische Bundesamt (Destatis). Eingeführt wurde Intrastat 1993, als mit dem Binnenmarkt die Zollanmeldungen an den Binnengrenzen entfielen. Für den Handel mit Drittländern stammen die Daten weiterhin aus den Zollanmeldungen (Extrahandelsstatistik), für den Handel innerhalb der EU melden die Unternehmen selbst.

Rechtsgrundlagen sind auf EU-Ebene die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken und in Deutschland das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG) mit der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV).

Wer ist zur Intrastat-Meldung verpflichtet?

Meldepflichtig sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die Waren in andere Mitgliedstaaten liefern (Versendung) oder aus anderen Mitgliedstaaten beziehen (Eingang). Privatpersonen melden nicht. Die Pflicht hängt von Anmeldeschwellen ab, die für jede Verkehrsrichtung getrennt gelten. Nach der letzten Anhebung liegen sie in Deutschland bei 1 Million Euro für Versendungen und 3 Millionen Euro für Eingänge. Meldepflichtig ist, wer die Schwelle im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschreitet; im zweiten Fall beginnt die Pflicht mit dem Monat der Überschreitung. Andere Mitgliedstaaten haben eigene Schwellenwerte.

Welche Angaben enthält eine Intrastat-Meldung?

Gemeldet wird monatlich je Warenposition. Zu den wichtigsten Merkmalen gehören:

  • Warennummer nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
  • Bestimmungsmitgliedstaat bei Versendung oder Versendungsmitgliedstaat bei Eingang
  • Art des Geschäfts, zum Beispiel Kauf, Lohnveredelung oder Rücksendung
  • Verkehrszweig, also das Beförderungsmittel an der deutschen Grenze
  • Eigenmasse in Kilogramm und, wo vorgeschrieben, die besondere Maßeinheit wie Stück oder Liter
  • Rechnungsbetrag und in bestimmten Fällen der statistische Wert
  • Ursprungsland der Ware
  • bei Versendungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners

Das Ursprungsland wird nach den Regeln des Warenursprungs bestimmt und ist nicht mit dem Versendungsland identisch.

Wie ist die Warennummer für Intrastat aufgebaut?

Die Warennummer, oft auch Intrastat-Warencode oder statistische Warennummer genannt, ist achtstellig. Sie stammt aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, das auf der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU beruht. Die ersten sechs Stellen entsprechen dem internationalen HS-Code, die Stellen sieben und acht sind Unterteilungen der KN. Das Verzeichnis wird jährlich zum 1. Januar angepasst. Für die Zollanmeldung werden dieselben acht Stellen verwendet, ergänzt um weitere Stellen des Zolltarifs TARIC. Bei manchen Warennummern ist zusätzlich zum Gewicht eine besondere Maßeinheit anzugeben.

Was ist der Unterschied zwischen Intrastat und Zollanmeldung?

Die Intrastat-Meldung ist eine reine Statistikmeldung. Sie löst keine Abgaben aus und hat keinen Einfluss darauf, ob eine Ware befördert werden darf. Eine Zollanmeldung, etwa über ATLAS, ist dagegen bei der Ein- und Ausfuhr im Warenverkehr mit Drittländern erforderlich und Grundlage für die Verzollung. Ebenfalls abzugrenzen ist die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern. Sie ist eine umsatzsteuerliche Meldung über innergemeinschaftliche Lieferungen und ersetzt die Intrastat-Meldung nicht.

Wie wird Intrastat gemeldet und welche Rolle hat die Spedition?

Die Meldung ist spätestens am zehnten Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats elektronisch beim Statistischen Bundesamt einzureichen, Versendungen und Eingänge getrennt. Dafür stehen das Online-Formular IDEV und der Dateiupload über eSTATISTIK.core zur Verfügung. Verspätete, unvollständige oder falsche Meldungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Eine Spedition kann die Meldung als Drittanmelder für ihren Kunden abgeben. Die Auskunftspflicht und die Verantwortung für die Richtigkeit bleiben aber beim meldepflichtigen Unternehmen. Angaben wie Gewicht, Verkehrszweig und Empfängerland können bereits aus der Auftragserfassung im TMS vorliegen. Warennummern, Rechnungsbeträge und die Art des Geschäfts muss der Auftraggeber liefern.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz muss man Intrastat melden?

In Deutschland besteht eine Meldepflicht, wenn die Versendungen in andere EU-Staaten 1 Million Euro oder die Eingänge aus anderen EU-Staaten 3 Millionen Euro im Vorjahr oder im laufenden Jahr übersteigen. Die Schwellen gelten je Verkehrsrichtung getrennt.

Bis wann muss die Intrastat-Meldung abgegeben werden?

Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats.

Wo finde ich die richtige Warennummer für Intrastat?

Im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, das das Statistische Bundesamt jährlich veröffentlicht. Die achtstellige Nummer entspricht den ersten acht Stellen der Zolltarifnummer.

Muss eine Spedition Intrastat melden?

Nur für eigene innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder -bezüge. Für Kunden kann sie die Meldung als Drittanmelder übernehmen, die Verantwortung bleibt aber beim Kunden.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

Verwandte Begriffe

GM-DocuStream

Transportaufträge aus E-Mails automatisch ins TMS übernehmen

GM-DocuStream liest Auftragsmails, PDF-Anhänge und Excel-Listen aus, prüft sie gegen Ihre Stammdaten und übergibt den Auftrag nach der Freigabe an Ihr Speditionsprogramm.