KVO: Kraftverkehrsordnung im Güterfernverkehr
KVO (Kraftverkehrsordnung): was sie im deutschen Güterfernverkehr regelte, warum sie 1998 entfiel und was heute nach HGB und CMR gilt.
KVO (Kraftverkehrsordnung): was sie im deutschen Güterfernverkehr regelte, warum sie 1998 entfiel und was heute nach HGB und CMR gilt.
Die KVO (Kraftverkehrsordnung) war eine Rechtsverordnung, die die Beförderungsbedingungen und die Haftung im innerdeutschen gewerblichen Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen regelte. Mit dem Transportrechtsreformgesetz trat sie zum 1. Juli 1998 außer Kraft. Seitdem gilt für Frachtverträge im Inland das Frachtrecht der §§ 407 ff. HGB.
Die KVO, ausgeschrieben Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen, war eine auf Grundlage des Güterkraftverkehrsgesetzes erlassene Rechtsverordnung. Sie enthielt die Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güterfernverkehr mit Lkw und war Bestandteil des staatlichen Tarifsystems für diesen Verkehr. Ihr Kern war die Haftung des Unternehmers für Schäden an der beförderten Ware.
Die KVO galt nur für den Güterfernverkehr. Für andere Verkehrsträger und Transportarten gab es eigene Regelwerke, das deutsche Transportrecht war also nach Verkehrsträgern aufgeteilt. Für grenzüberschreitende Straßentransporte galt schon damals die CMR. Heute hat die KVO keine Rechtskraft mehr. Wer den Begriff in alten Unterlagen findet, muss wissen, welches Recht an ihre Stelle getreten ist.
Die KVO war Teil einer stark regulierten Marktordnung. Die Frachtpreise im Güterfernverkehr waren staatlich festgesetzt, zuletzt im Güterfernverkehrstarif (GFT). Ein wesentlicher Zweck der Regulierung war der Schutz der Eisenbahn.
Mit dem Tarifaufhebungsgesetz endete die staatliche Tarifbindung mit Wirkung zum 1. Januar 1994. Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, die bis dahin auch die Einhaltung der Tarife kontrolliert hatte, wurde in Bundesamt für Güterverkehr umbenannt. Die KVO als Regelwerk für die Haftung blieb zunächst bestehen.
Die KVO trat mit dem Transportrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1998 zum 1. Juli 1998 außer Kraft. Die Reform hob die Sonderregeln für einzelne Verkehrsträger und Transportarten auf und schuf im HGB ein einheitliches Frachtrecht für Beförderungen zu Lande, auf Binnengewässern und mit Luftfahrzeugen. Die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr entfiel. Im selben Jahr wurde auch das Güterkraftverkehrsgesetz neu gefasst.
Einen Überblick über die Regeln für Transporte innerhalb Deutschlands gibt der Eintrag Nationaler Verkehr.
Rechtlich keine. Der Begriff findet sich aber noch in alten Formularen, Musterverträgen, Versicherungsunterlagen oder Textbausteinen, etwa als Vermerk „Haftung nach KVO“. Solche Verweise sollten durch eine Bezugnahme auf das geltende Recht ersetzt werden, also auf das HGB, die CMR oder die vereinbarten Geschäftsbedingungen. Das betrifft vor allem Vorlagen für Frachtbriefe, Auftragsbestätigungen und Rahmenverträge, die über Jahre weiterverwendet wurden.
KVO steht für Kraftverkehrsordnung, genauer für die Kraftverkehrsordnung für den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen. Sie regelte bis 1998 die Haftung im innerdeutschen gewerblichen Güterfernverkehr.
Nein. Die KVO ist seit dem 1. Juli 1998 außer Kraft. Für Frachtverträge im Inland gilt seitdem das Frachtrecht des HGB, für grenzüberschreitende Straßentransporte die CMR.
Die KVO war eine deutsche Rechtsverordnung für den innerdeutschen Güterfernverkehr und ist aufgehoben. Die CMR ist ein internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr. Sie gilt weiterhin, wenn Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten liegen und mindestens einer davon Vertragsstaat ist.
Das Transportrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1998 ist das Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts. Es trat am 1. Juli 1998 in Kraft, ersetzte die KVO und weitere Sonderregeln und schuf das heutige Fracht-, Speditions- und Lagerrecht im HGB.