Liner Terms: FIO, FIOS, LIFO und Full Liner Terms
Liner Terms in der Seefracht: wer Laden und Löschen bezahlt, was FIO, FIOS, FIOT, LIFO und FILO bedeuten und was im HGB dazu steht.
Liner Terms in der Seefracht: wer Laden und Löschen bezahlt, was FIO, FIOS, FIOT, LIFO und FILO bedeuten und was im HGB dazu steht.
Liner Terms sind Frachtbedingungen in der Seeschifffahrt, nach denen die Kosten für das Laden und Löschen in der Seefracht enthalten sind und der Verfrachter sie trägt. Abweichende Klauseln wie FIO, FIOS, FIOT, LIFO oder FILO legen fest, welche Umschlagskosten stattdessen Befrachter oder Empfänger übernehmen.
Liner Terms regeln in der Seeschifffahrt, wer die Kosten für das Laden und Löschen eines Schiffs trägt. Unter Liner Terms sind diese Kosten in der Seefracht enthalten: Der Verfrachter organisiert und bezahlt den Umschlag zwischen Kai und Schiff in Lade- und Löschhafen. Man spricht deshalb auch von einer Beförderung von Haken zu Haken (hook to hook). Gleichbedeutend wird die Bezeichnung Full Liner Terms verwendet. Der Begriff stammt aus der Linienschifffahrt, in der Reedereien die Ladung vieler Verlader nach festem Fahrplan befördern.
Verfrachter ist, wer die Beförderung über See schuldet, etwa die Reederei. Befrachter ist der Vertragspartner, der die Beförderung in Auftrag gibt, etwa ein Verlader oder eine Spedition. Liner Terms sind keine Incoterms: Incoterms regeln das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, Liner Terms das Verhältnis zwischen Befrachter und Verfrachter im Seefrachtvertrag. Beide sollten zueinander passen, damit Umschlagskosten weder doppelt noch gar nicht kalkuliert werden.
Neben Full Liner Terms gibt es Klauseln, die den Verfrachter ganz oder teilweise von den Umschlagskosten freistellen. „Free“ bedeutet dabei frei von Kosten für das Schiff. Die Kosten trägt dann die Ladungsseite, also Befrachter, Ablader oder Empfänger.
Die Abkürzungen sind nicht gesetzlich definiert. Ob etwa das Laschen und Sichern der Ladung oder Stauholz unter eine Klausel fallen, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen. LIFO in der Seefracht hat nichts mit dem gleichnamigen Verfahren der Lagerbewertung zu tun.
In der Containerschifffahrt können die Umschlagskosten am Terminal getrennt als Terminal Handling Charges (THC) berechnet werden. Welche Positionen eine Rate enthält, ergibt sich deshalb aus dem Angebot der Reederei und nicht allein aus dem Begriff.
In der Trampschifffahrt fahren Schiffe nicht nach Fahrplan, sondern werden für einzelne Reisen oder Zeiträume gechartert, etwa für Massengut und konventionelles Stückgut. Hier werden FIO und seine Varianten verwendet. Der Verfrachter bietet dann eine reine Seefracht an, Umschlag und Stauerei beauftragt und bezahlt die Ladungsseite. In der Charterpartie, dem Chartervertrag, können dazu Lade- und Löschzeiten vereinbart werden. Werden sie überschritten, fällt Liegegeld an (Demurrage).
Das deutsche Seehandelsrecht kennt die Abkürzungen nicht, enthält aber Grundregeln für den Fall, dass nichts anderes vereinbart ist. Beim Stückgutfrachtvertrag hat nach § 486 Abs. 2 HGB der Verfrachter das Gut in das Schiff zu laden, dort zu stauen und zu sichern sowie zu löschen, soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Das entspricht im Ergebnis Liner Terms.
Beim Reisefrachtvertrag, also der Reisecharter, hat nach § 531 Abs. 1 HGB grundsätzlich der Befrachter das Gut zu verladen. Für das Löschen verweist § 535 HGB auf diese Regeln. Die gesetzliche Ausgangslage der Reisecharter liegt damit näher an FIO.
Ein Maschinenbauer verschifft eine Anlage in Kisten als konventionelles Stückgut. Die beauftragte Spedition holt zwei Angebote ein. Reederei A nennt eine Rate auf Basis Liner Terms, Reederei B eine Rate FIOS. Auf den ersten Blick ist das Angebot B günstiger. Bei FIOS muss die Ladungsseite aber das Laden und Stauen im Ladehafen und das Löschen im Bestimmungshafen selbst beauftragen und bezahlen. Erst wenn diese Kosten ergänzt sind, lassen sich die Angebote vergleichen. Steht im Kaufvertrag ein Incoterm, der dem Käufer die Entladekosten zuweist, sollte die Klausel im Seefrachtvertrag dazu passen.
Für Speditionen bestimmen Liner Terms, welche Kosten in einer Kalkulation fehlen oder doppelt erscheinen. Die vereinbarte Klausel gehört deshalb in die Auftragserfassung und in den Seefrachtauftrag im Transport-Management-System (TMS), zusammen mit Incoterm, Lade- und Löschhafen. Fehlt die Angabe oder wird FIO mit FIOS verwechselt, passen Angebot, Eingangsrechnung der Reederei und Weiterberechnung an den Kunden nicht zusammen.
FIO steht für Free In and Out. Die Kosten für das Laden und Löschen sind nicht in der Seefracht enthalten, sondern werden von der Ladungsseite getragen. Wer das im Einzelnen ist, ergibt sich aus dem Vertrag.
Beide Klauseln stellen den Verfrachter von den Kosten für Laden und Löschen frei. Bei FIOS trägt die Ladungsseite zusätzlich das Stauen der Ladung, bei FIOT das Trimmen, also das gleichmäßige Verteilen von Schüttgut im Laderaum. FIOST kombiniert beides.
Bei LIFO ist das Laden im Abgangshafen in der Fracht enthalten, das Löschen im Bestimmungshafen nicht. Die Entladekosten trägt dann die Ladungsseite. Das Gegenstück ist FILO (Free In Liner Out).
Nein. Liner Terms betreffen das Laden und Löschen zwischen Kai und Schiff. Weitere Kosten wie Terminal Handling Charges, Lagergeld am Terminal, Zollabfertigung oder Vor- und Nachlauf können gesondert berechnet werden. Maßgeblich ist, was im Angebot der Reederei ausdrücklich enthalten ist.