Telesattel: Teleskopauflieger für Überlängen
Telesattel: Aufbau des ausziehbaren Sattelaufliegers, typische Ladung, Lenkung und die Genehmigung nach § 70 StVZO und § 29 StVO für Überlängen.
Telesattel: Aufbau des ausziehbaren Sattelaufliegers, typische Ladung, Lenkung und die Genehmigung nach § 70 StVZO und § 29 StVO für Überlängen.
Ein Telesattel ist ein Sattelauflieger, dessen Rahmen sich teleskopartig ausziehen lässt, um überlange Ladung wie Betonträger, Stahlträger oder Rotorblätter zu befördern. Er heißt auch Teleskopauflieger oder Teletrailer. Überschreitet er ausgezogen die zulässige Fahrzeuglänge, brauchen solche Fahrten eine Ausnahmegenehmigung und eine Erlaubnis.
Ein Telesattel ist ein Sattelauflieger, dessen Rahmen sich teleskopartig ausziehen lässt. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Teleskopauflieger, Teleskop-Sattelauflieger, Tele-Auflieger und Teletrailer. Der Hauptträger ist als Kastenprofil ausgeführt, in dem ein oder mehrere Innenteleskope laufen. Je nach Bauart ist der Auflieger einfach oder mehrfach ausziehbar. Es gibt ihn als Pritschenauflieger und als Semi-Tieflader mit Schwanenhals.
Abzugrenzen ist der Telesattel vom Nachläufer, der ohne festen Rahmen unter das Ende einer selbsttragenden Ladung gesetzt wird, und vom Tieflader mit fester, abgesenkter Ladefläche. Ein normales Sattelkraftfahrzeug darf nach § 32 StVZO höchstens 16,50 m lang sein. Diese Grenze kann ein ausgezogener Telesattel überschreiten.
Zum Ausziehen werden die Verriegelungen gelöst und der Rahmen auf die benötigte Länge gebracht. Anschließend wird er über Bolzen wieder fest verriegelt. So lässt sich die Ladefläche an die Länge der Ladung anpassen. Nach der Entladung wird der Auflieger wieder eingefahren und ist dann deutlich kürzer und wendiger.
Weil ausgezogene Telesattel sehr lang sind, werden gelenkte Achsen eingesetzt, etwa mit hydraulischer Lenkung. Bei großen Längen kann die Hinterachsgruppe zusätzlich manuell nachgelenkt werden. Wie viele Achsen nötig sind, hängt vom Gewicht der Ladung und den zulässigen Achslasten ab.
Gemeinsam ist diesen Gütern die Überlänge. Sind sie zugleich schwer, überschneidet sich ein Telesatteltransport mit einem Schwerlasttransport. Wird der Telesattel eingefahren, kann er auch normale Ladung befördern, etwa als Rückladung.
Überschreitet das Fahrzeug die Grenzwerte für Länge, Breite, Achslast oder Gewicht, braucht es eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Für die Fahrt selbst ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO für den Großraum- und Schwerverkehr nötig. Sie gilt für eine bestimmte Strecke oder für ein Gebiet. Beantragt wird über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
Die Erlaubnis enthält Auflagen, zum Beispiel zur Fahrzeit, zur Route oder zur Absicherung. Vorgeschrieben werden kann ein Begleitfahrzeug, bei großen Abmessungen auch Polizeibegleitung. Ragt nur die Ladung über das Fahrzeug hinaus, ist zusätzlich die Regel zum Ladungsüberstand nach § 22 StVO zu beachten, für die nach § 46 StVO eine Ausnahme erteilt werden kann.
Ein Fertigteilwerk beauftragt eine Spedition, Hallenbinder zu einer Baustelle zu fahren. Für die Auftragserfassung reichen Absender, Empfänger und Termin nicht aus. Länge, Breite, Höhe, Gewicht und Schwerpunkt der Teile müssen vollständig vorliegen, weil daraus Fahrzeugwahl, Achszahl und Genehmigung folgen. Die Disposition stellt einen Telesattel mit passender Ausziehlänge bereit, beantragt die Genehmigung und plant die Fahrt in den erlaubten Zeitfenstern. Die Routenplanung folgt der genehmigten Strecke, nicht der kürzesten.
Das hängt von Hersteller und Bauart ab. Welche Länge im Einzelfall gefahren werden darf, legen Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis fest.
Nur wenn Fahrzeug oder Ladung die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Im eingefahrenen Zustand und ohne überlange Ladung kann das je nach Fahrzeug anders aussehen; maßgeblich sind die Angaben in den Fahrzeugpapieren.
Der Antrag läuft über VEMAGS bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Dafür braucht es genaue Angaben zu Fahrzeug, Ladung und Strecke.
Der Telesattel hat einen durchgehenden, ausziehbaren Rahmen, auf dem die Ladung liegt. Beim Nachläufer gibt es keinen Rahmen zwischen Zugmaschine und hinterem Achsaggregat; die Ladung selbst überbrückt die Strecke. Nachläufer eignen sich daher nur für selbsttragende Güter.