Schwerlasttransport: Grenzwerte und Genehmigung
Schwerlasttransport: ab wann Großraum- und Schwertransporte vorliegen, welche Genehmigungen nach StVO und StVZO nötig sind und wie VEMAGS abläuft.
Schwerlasttransport: ab wann Großraum- und Schwertransporte vorliegen, welche Genehmigungen nach StVO und StVZO nötig sind und wie VEMAGS abläuft.
Ein Schwerlasttransport ist die Beförderung von Gütern auf der Straße, bei der Fahrzeug oder Ladung die zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten. Er braucht eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung nach StVO und StVZO. Je nach Überschreitung spricht man von Großraum- oder Schwertransport.
Ein Schwerlasttransport ist die Beförderung von Gütern auf der Straße, bei der Fahrzeug oder Ladung die gesetzlich zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte überschreiten. Er darf nur mit behördlicher Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung fahren. Beispiele für Ladungen sind Transformatoren, Bau- und Industriemaschinen, Brückenteile, Fertigbauteile oder Komponenten von Windenergieanlagen.
Im Sprachgebrauch der Behörden wird zwischen zwei Fällen unterschieden, die auch gemeinsam auftreten können:
Zusammen spricht man von Großraum- und Schwertransporten (GST) oder Großraum- und Schwerverkehr. Schwerlasttransport und Sondertransport werden auch als Oberbegriffe verwendet. Das beförderte Gut selbst heißt Schwergut.
Maßgeblich sind die Grenzwerte der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die wichtigsten Werte für Lkw:
Für die Ladung gelten zusätzlich die Vorgaben des § 22 StVO, etwa zu Breite, Höhe und Überstand. Ein Schwerlasttransport wird grundsätzlich nur genehmigt, wenn die Ladung unteilbar ist, also nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auf mehrere normale Transporte aufgeteilt werden kann.
Welche Genehmigung nötig ist, hängt davon ab, ob das Fahrzeug, die Ladung oder beides die Grenzwerte überschreitet:
Erlaubnisse können für eine einzelne Fahrt auf einer festgelegten Strecke oder als Dauererlaubnis für wiederkehrende Transporte innerhalb bestimmter Maße und Gewichte erteilt werden. Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden.
Anträge werden in Deutschland über VEMAGS gestellt, das bundesweite Online-Verfahren für Großraum- und Schwertransporte. Der Antragsteller gibt Fahrzeugdaten, Abmessungen, Gewichte, Achslasten und die gewünschte Strecke ein. Die Genehmigungsbehörde beteiligt über das System die Straßenbaulastträger und gegebenenfalls Polizei und weitere Behörden entlang der Strecke. Diese prüfen unter anderem Brücken, Durchfahrtshöhen und Engstellen.
Der Bescheid enthält Auflagen, zum Beispiel zur Fahrtroute, zu erlaubten Fahrzeiten, zum Überfahren von Brücken und zur Begleitung. Müssen Brücken statisch nachgerechnet werden, dauert es länger.
Je nach Ladung kommen Tieflader und Semitieflader, ausziehbare Auflieger wie der Telesattel, Innenlader, Kesselbrücken oder modulare Schwerlastfahrzeuge mit vielen Achsen zum Einsatz. Mehr Achsen verteilen das Gewicht und senken die Achslasten. Gelenkte Nachläufer verbessern die Kurvenfahrt.
Ob und wie ein Transport begleitet werden muss, legt der Bescheid fest. Vorgeschrieben werden können private Begleitfahrzeuge, etwa der Bauarten BF3 oder BF4, in bestimmten Fällen zusätzlich Polizeibegleitung.
Weil Genehmigung, Fahrzeugwahl und Kosten von den Ladungsdaten abhängen, beginnt die Transportplanung bei der Auftragserfassung. Überschreitet das tatsächliche Gewicht oder ein Maß die Angaben im Antrag, deckt die Genehmigung den Transport nicht.
Ein Großraumtransport überschreitet die zulässigen Abmessungen, also Breite, Höhe oder Länge. Ein Schwertransport überschreitet das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten. Ist ein Transport beides, wird er als Großraum- und Schwertransport genehmigt.
Die Dauer hängt von Strecke, Abmessungen und Zahl der beteiligten Behörden ab. Der Antrag wird über VEMAGS gestellt. Müssen Brücken statisch nachgerechnet werden, ist mehr Vorlauf nötig.
Die Kosten hängen von Entfernung, Fahrzeugkombination, Genehmigungsgebühren, Begleitung, Fahrzeitauflagen und Be- und Entladetechnik ab. Pauschale Preise gibt es deshalb nicht. Ein belastbares Angebot setzt genaue Ladungsdaten und eine Streckenprüfung voraus.
Die erlaubten Fahrzeiten stehen im Genehmigungsbescheid. Der Bescheid kann Transporte auf verkehrsarme Zeiten beschränken, etwa auf die Nacht.