Logistik lexikon

Allgemeines Präferenzsystem: APS, APS+ und EBA

Allgemeines Präferenzsystem (APS) der EU: Zollvorteile für Entwicklungsländer, Standard-APS, APS+ und EBA, Ursprungsregeln und Nachweis über REX.

Allgemeines Präferenzsystem (APS) ist die deutsche Bezeichnung für das Generalised Scheme of Preferences der EU. Es gewährt Entwicklungsländern einseitig Zollvergünstigungen in drei Stufen: Standard-APS, APS+ und EBA („Alles außer Waffen“). Voraussetzung ist der präferenzielle Ursprung der Ware, nachgewiesen über das REX-System.

Allgemeines Präferenzsystem: Was ist das?

Allgemeines Präferenzsystem (APS) ist die deutsche Bezeichnung für das Generalised Scheme of Preferences (GSP) der Europäischen Union. Die EU gewährt damit Entwicklungsländern einseitig niedrigere oder keine Einfuhrzölle. Die begünstigten Länder müssen im Gegenzug keine Zollsenkungen für EU-Waren gewähren. Ziel ist, ihre Exporte in die EU zu erleichtern und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Völkerrechtlich erlaubt die WTO solche einseitigen Vergünstigungen über die sogenannte Ermächtigungsklausel.

Abzugrenzen ist das APS von Freihandelsabkommen. Diese sind gegenseitig, und der Ursprung wird dort teilweise mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nachgewiesen. Die Abkürzung APS steht in der Logistik außerdem für Advanced Planning System, eine Planungssoftware; mit dem Zollrecht hat das nichts zu tun.

Standard-APS, APS+ und EBA: Was ist der Unterschied?

  • Standard-APS: Für Länder mit niedrigem oder niedrigem mittlerem Einkommen. Die Zölle werden für zwei Drittel der Zolltarifpositionen gesenkt oder ganz ausgesetzt.
  • APS+: Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung. Länder, die internationale Übereinkommen zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Staatsführung ratifiziert haben und umsetzen, zahlen auf dieselben Tarifpositionen keinen Zoll.
  • EBA (Everything But Arms, „Alles außer Waffen“): Für die am wenigsten entwickelten Länder. Alle Waren außer Waffen und Munition können zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden.

Welche Länder zu welcher Regelung gehören, legen die Anhänge der Verordnung fest. Die Listen ändern sich: Steigt ein Land wirtschaftlich auf, verliert es die Begünstigung ganz oder für einzelne Warenbereiche. Bei schweren Verstößen gegen die genannten Übereinkommen kann die EU Präferenzen vorübergehend zurücknehmen. Importeure sollten den Status eines Lieferlands deshalb vor jeder Kalkulation prüfen.

Allgemeines Präferenzsystem und Ursprung: Welche Regeln gelten?

Die Zollvergünstigung gilt nur für Waren mit präferenziellem Ursprung im begünstigten Land. Die Ursprungsregeln stehen in den Rechtsakten zum Zollkodex der Union. Eine Ware hat Ursprung, wenn sie

  • im begünstigten Land vollständig gewonnen oder hergestellt wurde, etwa dort angebaute Agrarprodukte oder gewonnene Rohstoffe, oder
  • dort ausreichend be- oder verarbeitet wurde. Was ausreicht, bestimmen produktspezifische Listenregeln.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vormaterialien aus der EU oder aus anderen begünstigten Ländern derselben Ländergruppe angerechnet werden (Kumulierung). Außerdem muss die Ware unverändert in die EU gelangen. Ein Transit durch Drittländer ist erlaubt, solange die Ware dort nicht bearbeitet wird. Damit soll verhindert werden, dass Waren aus nicht begünstigten Ländern lediglich über ein APS-Land umgeleitet werden.

Wie wird der Ursprung im APS nachgewiesen?

Der Nachweis erfolgt über das REX-System (Registered Exporter). Ausführer im begünstigten Land lassen sich registrieren und geben eine Erklärung zum Ursprung auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelspapier ab. Das REX-System hat seit 2017 schrittweise das frühere Ursprungszeugnis nach Formular A abgelöst.

Bei der Einfuhr in die EU beantragt der Anmelder in der Zollanmeldung die Präferenz und gibt die Ursprungserklärung an. Für die Verzollung muss die Spedition deshalb die Handelsrechnung mit der Ursprungserklärung und die REX-Nummer des Ausführers vorliegen haben. Fehlt der Nachweis, wird der reguläre Einfuhrzoll erhoben.

Allgemeines Präferenzsystem in der Praxis: Welche Risiken haben Importeure?

Der Zoll kann Ursprungsnachweise nachträglich überprüfen lassen, auch durch eine Anfrage an die Behörden im Ausfuhrland. Stellt sich heraus, dass die Ursprungsregeln nicht erfüllt waren oder der Ausführer nicht registriert war, fordert der Zoll den Differenzbetrag nach. Das Risiko trägt der Importeur. Mögliche Ursachen sind:

  • falsche oder abgelaufene REX-Nummer des Ausführers
  • unvollständige oder fehlerhafte Erklärung zum Ursprung
  • Ware, die die Listenregel nicht erfüllt
  • falsche Einreihung der Ware im Zolltarif über den HS-Code

Eine solche Nachprüfung kann auch im Rahmen einer Zollprüfung beim Importeur erfolgen. Belege zur Ursprungserklärung sollten deshalb aufbewahrt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 978/2012: Schema allgemeiner Zollpräferenzen der EU, verlängert, gilt bis zum Beginn der neuen Regelung
  • Neue APS-Verordnung: ersetzt die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 ab dem 1. Januar 2027; die EBA-Regelung gilt unbefristet

Häufige Fragen

Wie viel Zoll spart man mit dem APS?

Das hängt von der Regelung und der Ware ab. Unter APS+ und EBA entfällt der Zoll für die begünstigten Waren ganz, beim Standard-APS wird er für viele Waren gesenkt oder ausgesetzt. Den konkreten Satz zeigt der Zolltarif der EU für die jeweilige Warennummer und das Ursprungsland.

Braucht man für APS-Waren eine EUR.1?

Nein. Im APS wird der Ursprung über eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers nachgewiesen. Die EUR.1 wird nur im Rahmen bestimmter Freihandels- und Präferenzabkommen verwendet.

Gilt das APS der EU ab 2027 weiter?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue APS-Verordnung, die Regelung „Alles außer Waffen“ unbefristet. Die drei Stufen Standard-APS, APS+ und EBA bleiben erhalten, die Präferenzen sind aber enger an die Einhaltung internationaler Übereinkommen und an die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme von Staatsangehörigen geknüpft.

Wo findet man die Liste der APS-Länder?

Die begünstigten Länder stehen in den Anhängen der APS-Verordnung. Aktuelle Übersichten bieten die EU-Kommission und der deutsche Zoll. Da sich der Status von Ländern ändern kann, sollte er vor jeder Einfuhr geprüft werden.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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