Allgemeines Präferenzsystem: APS, APS+ und EBA
Allgemeines Präferenzsystem (APS) der EU: Zollvorteile für Entwicklungsländer, Standard-APS, APS+ und EBA, Ursprungsregeln und Nachweis über REX.
Allgemeines Präferenzsystem (APS) der EU: Zollvorteile für Entwicklungsländer, Standard-APS, APS+ und EBA, Ursprungsregeln und Nachweis über REX.
Allgemeines Präferenzsystem (APS) ist die deutsche Bezeichnung für das Generalised Scheme of Preferences der EU. Es gewährt Entwicklungsländern einseitig Zollvergünstigungen in drei Stufen: Standard-APS, APS+ und EBA („Alles außer Waffen“). Voraussetzung ist der präferenzielle Ursprung der Ware, nachgewiesen über das REX-System.
Allgemeines Präferenzsystem (APS) ist die deutsche Bezeichnung für das Generalised Scheme of Preferences (GSP) der Europäischen Union. Die EU gewährt damit Entwicklungsländern einseitig niedrigere oder keine Einfuhrzölle. Die begünstigten Länder müssen im Gegenzug keine Zollsenkungen für EU-Waren gewähren. Ziel ist, ihre Exporte in die EU zu erleichtern und ihre wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Völkerrechtlich erlaubt die WTO solche einseitigen Vergünstigungen über die sogenannte Ermächtigungsklausel.
Abzugrenzen ist das APS von Freihandelsabkommen. Diese sind gegenseitig, und der Ursprung wird dort teilweise mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nachgewiesen. Die Abkürzung APS steht in der Logistik außerdem für Advanced Planning System, eine Planungssoftware; mit dem Zollrecht hat das nichts zu tun.
Welche Länder zu welcher Regelung gehören, legen die Anhänge der Verordnung fest. Die Listen ändern sich: Steigt ein Land wirtschaftlich auf, verliert es die Begünstigung ganz oder für einzelne Warenbereiche. Bei schweren Verstößen gegen die genannten Übereinkommen kann die EU Präferenzen vorübergehend zurücknehmen. Importeure sollten den Status eines Lieferlands deshalb vor jeder Kalkulation prüfen.
Die Zollvergünstigung gilt nur für Waren mit präferenziellem Ursprung im begünstigten Land. Die Ursprungsregeln stehen in den Rechtsakten zum Zollkodex der Union. Eine Ware hat Ursprung, wenn sie
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Vormaterialien aus der EU oder aus anderen begünstigten Ländern derselben Ländergruppe angerechnet werden (Kumulierung). Außerdem muss die Ware unverändert in die EU gelangen. Ein Transit durch Drittländer ist erlaubt, solange die Ware dort nicht bearbeitet wird. Damit soll verhindert werden, dass Waren aus nicht begünstigten Ländern lediglich über ein APS-Land umgeleitet werden.
Der Nachweis erfolgt über das REX-System (Registered Exporter). Ausführer im begünstigten Land lassen sich registrieren und geben eine Erklärung zum Ursprung auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelspapier ab. Das REX-System hat seit 2017 schrittweise das frühere Ursprungszeugnis nach Formular A abgelöst.
Bei der Einfuhr in die EU beantragt der Anmelder in der Zollanmeldung die Präferenz und gibt die Ursprungserklärung an. Für die Verzollung muss die Spedition deshalb die Handelsrechnung mit der Ursprungserklärung und die REX-Nummer des Ausführers vorliegen haben. Fehlt der Nachweis, wird der reguläre Einfuhrzoll erhoben.
Der Zoll kann Ursprungsnachweise nachträglich überprüfen lassen, auch durch eine Anfrage an die Behörden im Ausfuhrland. Stellt sich heraus, dass die Ursprungsregeln nicht erfüllt waren oder der Ausführer nicht registriert war, fordert der Zoll den Differenzbetrag nach. Das Risiko trägt der Importeur. Mögliche Ursachen sind:
Eine solche Nachprüfung kann auch im Rahmen einer Zollprüfung beim Importeur erfolgen. Belege zur Ursprungserklärung sollten deshalb aufbewahrt werden.
Das hängt von der Regelung und der Ware ab. Unter APS+ und EBA entfällt der Zoll für die begünstigten Waren ganz, beim Standard-APS wird er für viele Waren gesenkt oder ausgesetzt. Den konkreten Satz zeigt der Zolltarif der EU für die jeweilige Warennummer und das Ursprungsland.
Nein. Im APS wird der Ursprung über eine Erklärung zum Ursprung eines im REX-System registrierten Ausführers nachgewiesen. Die EUR.1 wird nur im Rahmen bestimmter Freihandels- und Präferenzabkommen verwendet.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue APS-Verordnung, die Regelung „Alles außer Waffen“ unbefristet. Die drei Stufen Standard-APS, APS+ und EBA bleiben erhalten, die Präferenzen sind aber enger an die Einhaltung internationaler Übereinkommen und an die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme von Staatsangehörigen geknüpft.
Die begünstigten Länder stehen in den Anhängen der APS-Verordnung. Aktuelle Übersichten bieten die EU-Kommission und der deutsche Zoll. Da sich der Status von Ländern ändern kann, sollte er vor jeder Einfuhr geprüft werden.