Logistik lexikon

WTO: Welthandelsorganisation, Aufgaben und Prinzipien

WTO (Welthandelsorganisation): Aufgaben, Grundprinzipien wie Meistbegünstigung und Inländerbehandlung, Streitbeilegung und Bezug zum EU-Zolltarif.

Die WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation) ist die internationale Organisation, die Regeln für den Handel zwischen ihren Mitgliedern festlegt und überwacht. Sie wurde 1995 gegründet, hat ihren Sitz in Genf und verwaltet unter anderem das GATT. Zu ihren Aufgaben gehören Handelsverhandlungen und die Streitbeilegung.

Was ist die WTO?

Die WTO (World Trade Organization, deutsch Welthandelsorganisation) ist die internationale Organisation für die Regeln des Handels zwischen ihren Mitgliedern. Sie wurde am 1. Januar 1995 auf Grundlage des Abkommens von Marrakesch gegründet und hat ihren Sitz in Genf. Sie ist die Nachfolgerin des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT von 1947, das als Abkommen für den Warenhandel weiter gilt.

Mitglieder sind Staaten und eigenständige Zollgebiete. Die EU ist neben ihren Mitgliedstaaten selbst Mitglied und wird in der WTO durch die Europäische Kommission vertreten, weil die Handelspolitik in die Zuständigkeit der EU fällt. Höchstes Organ ist die Ministerkonferenz, die mindestens alle zwei Jahre zusammentritt. Entscheidungen werden grundsätzlich im Konsens getroffen.

Abzugrenzen ist die WTO von der Weltzollorganisation (WZO, englisch World Customs Organization). Diese verwaltet unter anderem das Harmonisierte System, auf dem der HS-Code beruht.

Welche Aufgaben hat die WTO?

  • Verwaltung der Abkommen: vor allem GATT für Waren, GATS für Dienstleistungen und TRIPS für Rechte des geistigen Eigentums
  • Forum für Verhandlungen: über Zollsenkungen, den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse und neue Regeln
  • Streitbeilegung: verbindliches Verfahren bei Handelsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern
  • Überprüfung der Handelspolitik: regelmäßige Berichte über die Handelspolitik der Mitglieder
  • Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Umsetzung der Abkommen

Für Logistik und Zoll besonders relevant ist das Übereinkommen über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement, TFA), das seit Februar 2017 in Kraft ist. Es verpflichtet die Mitglieder unter anderem zu transparenten Zollverfahren, verbindlichen Vorabauskünften und einer zügigen Überlassung von Waren.

Welche Grundprinzipien gelten in der WTO?

  • Meistbegünstigung (Most-Favoured-Nation, MFN): Nach Art. I GATT muss ein Vorteil, den ein Mitglied einem Land gewährt, allen anderen Mitgliedern ebenfalls gewährt werden.
  • Inländerbehandlung (National Treatment): Nach Art. III GATT dürfen eingeführte Waren nach der Verzollung bei Steuern und Vorschriften nicht schlechter behandelt werden als gleichartige inländische Waren.
  • Zollbindung: Jedes Mitglied verpflichtet sich in einer Liste zu Höchstzollsätzen, die es nicht ohne Weiteres überschreiten darf.
  • Transparenz: Handelsmaßnahmen müssen veröffentlicht und der WTO mitgeteilt werden.

Ausnahmen von der Meistbegünstigung sind ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören Zollunionen und Freihandelszonen nach Art. XXIV GATT sowie Zollpräferenzen für Entwicklungsländer, wie sie die EU im Allgemeinen Präferenzsystem gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind auch Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen.

Wie funktioniert die Streitbeilegung der WTO?

Hält ein Mitglied eine Maßnahme eines anderen für regelwidrig, beginnt das Verfahren mit Konsultationen. Scheitern diese, entscheidet ein Panel aus unabhängigen Fachleuten. Gegen den Panelbericht ist eine Berufung zum Berufungsgremium (Appellate Body) vorgesehen. Setzt das unterlegene Mitglied die Entscheidung nicht um, kann die Gegenseite mit Genehmigung Gegenmaßnahmen wie Strafzölle ergreifen.

Seit Dezember 2019 ist das Berufungsgremium nicht mehr arbeitsfähig, weil keine neuen Mitglieder ernannt werden. Ein Panelbericht, gegen den Berufung eingelegt wird, bleibt dann ohne Abschluss. Die EU und weitere Mitglieder nutzen als Übergangslösung eine Schiedsvereinbarung für Berufungen, das Multi-Party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA).

Was bedeutet die WTO für den EU-Zolltarif und Freihandelsabkommen?

Der Gemeinsame Zolltarif der EU legt Drittlandszollsätze fest, die für Einfuhren aus WTO-Mitgliedern ohne Präferenz gelten. Diese Sätze sind die Meistbegünstigungszölle der EU und in ihrer WTO-Liste gebunden. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung von Einfuhrzöllen bei der Verzollung.

Niedrigere Zölle aus Abkommen über eine Freihandelszone sind nach WTO-Recht zulässig, gelten aber nur für Waren, die den Warenursprung nach den Regeln des jeweiligen Abkommens erfüllen. Für Speditionen bedeutet das: Ob für eine Sendung der Drittlandszollsatz oder ein Präferenzzollsatz anzuwenden ist, hängt vom Ursprung und vom Präferenznachweis ab, nicht vom Versendungsland.

Häufige Fragen

Wofür steht die Abkürzung WTO?

WTO steht für World Trade Organization, auf Deutsch Welthandelsorganisation. Die französische und spanische Abkürzung lautet OMC.

Ist Deutschland Mitglied der WTO?

Ja. Deutschland ist wie alle EU-Mitgliedstaaten Mitglied, zusätzlich ist die EU selbst Mitglied. Weil die Handelspolitik in die Zuständigkeit der EU fällt, verhandelt die Europäische Kommission für die EU und ihre Mitgliedstaaten.

Was ist der Unterschied zwischen GATT und WTO?

Das GATT ist ein Abkommen über den Warenhandel aus dem Jahr 1947. Die WTO ist die 1995 gegründete Organisation, die das GATT zusammen mit weiteren Abkommen wie GATS und TRIPS verwaltet.

Kann die WTO Strafzölle verhängen?

Nein, die WTO selbst erhebt keine Zölle. Sie kann im Streitbeilegungsverfahren einem Mitglied erlauben, Gegenmaßnahmen wie Strafzölle gegen ein anderes Mitglied zu ergreifen, das eine Entscheidung nicht umsetzt.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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