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Freihandelszone: Freihandelsabkommen und Freizone

Freihandelszone einfach erklärt: Freihandelsabkommen, Unterschied zur Zollunion, Ursprungsregeln und Abgrenzung zur Freizone im Zollrecht.

Eine Freihandelszone ist ein Zusammenschluss von Staaten, die untereinander Zölle und Handelsbeschränkungen für Waren mit Ursprung in den beteiligten Ländern abbauen, ihre Außenzölle gegenüber Drittländern aber selbst festlegen. Davon zu unterscheiden ist die Freizone im Zollrecht, ein abgegrenzter Bereich innerhalb des Zollgebiets, etwa in Bremerhaven.

Was ist eine Freihandelszone?

Eine Freihandelszone (englisch Free Trade Area, FTA) entsteht durch ein Freihandelsabkommen zwischen zwei oder mehr Staaten. Die Partner bauen Zölle und andere Handelsbeschränkungen für Waren ab, die ihren Ursprung in den beteiligten Ländern haben. Gegenüber Drittländern behält jeder Staat seinen eigenen Zolltarif. Die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) lassen solche Abkommen und Zollunionen als Ausnahme vom Grundsatz der Meistbegünstigung zu.

Der Begriff wird im Alltag für zwei verschiedene Dinge verwendet. Gemeint ist entweder ein Wirtschaftsraum aus mehreren Staaten oder ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Waren unverzollt gelagert werden können. Das Zweite heißt im Zollrecht Freizone und wird weiter unten erklärt. Im Englischen sorgt der Ausdruck „Free Trade Zone“ zusätzlich für Verwechslungen, weil er oft für solche Freizonen steht.

Was ist der Unterschied zwischen Freihandelszone und Zollunion?

In einer Zollunion gilt zusätzlich ein gemeinsamer Außenzolltarif. Die Europäische Union ist eine Zollunion: Für Einfuhren aus Drittländern gilt in allen Mitgliedstaaten derselbe Zolltarif, und Waren im freien Verkehr bewegen sich ohne Zollformalitäten. Mit der Türkei besteht eine Zollunion für gewerbliche Waren, die mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR abgewickelt wird.

In einer Freihandelszone fehlt der gemeinsame Außenzoll. Deshalb braucht sie Ursprungsregeln. Sonst könnten Waren aus Drittländern über den Partner mit dem niedrigsten Außenzoll eingeführt und zollfrei weitergeliefert werden. Zollfrei ist nur, was den präferenziellen Ursprung nach den Regeln des jeweiligen Abkommens erfüllt.

Welche Freihandelszonen und Freihandelsabkommen gibt es?

  • EFTA: die Europäische Freihandelsassoziation mit Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
  • EWR: der Europäische Wirtschaftsraum aus der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen; er ist keine Zollunion, im Warenverkehr gelten Ursprungsregeln
  • Abkommen der EU: unter anderem mit der Schweiz, Kanada (CETA), Japan, Südkorea, Vietnam und dem Vereinigten Königreich (Handels- und Kooperationsabkommen)
  • Außerhalb Europas: zum Beispiel das Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA)

Wie nutzt man die Zollvorteile einer Freihandelszone?

Die Präferenz wird nicht automatisch gewährt. Der Einführer beantragt den Präferenzzollsatz in der Zollanmeldung und legt den im Abkommen vorgesehenen Nachweis vor. Je nach Abkommen sind das:

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, vom Zoll bestätigt
  • eine Ursprungserklärung des Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • bei Abkommen, die das vorsehen, eine Erklärung eines im REX-System registrierten Ausführers

Ausführer können ihre Angaben auf Lieferantenerklärungen ihrer Vorlieferanten stützen. Ist der Nachweis falsch, kann der Zoll die Präferenz nachträglich versagen und den regulären Einfuhrzoll nacherheben.

Was ist eine Freizone im Zollrecht?

Eine Freizone ist nach Art. 243 ff. des Zollkodex der Union (UZK) ein von den Mitgliedstaaten bestimmter, abgegrenzter Teil des Zollgebiets der Union. Sie gehört zu den besonderen Verfahren der Lagerung. Nichtunionswaren können dort gelagert und in gewissem Umfang bearbeitet werden, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Abgaben entstehen erst, wenn die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird. In Deutschland gibt es Freizonen in Teilen der Häfen Bremerhaven und Cuxhaven. Der Freihafen Hamburg wurde zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Im Ausland sind solche Gebiete oft als Free Zone bekannt, etwa die Jebel Ali Free Zone in Dubai. Mehr zu Freizonen, Zolllagern und Verwahrung steht unter Zollfreies Terminal.

Beispiel aus der Praxis

Eine Spedition verzollt für einen Kunden Maschinenteile aus Japan. Zwischen der EU und Japan besteht ein Freihandelsabkommen. Der Einführer kann den Präferenzzollsatz beantragen, wenn die Ware japanischen Ursprung nach den Abkommensregeln hat und eine gültige Ursprungserklärung vorliegt. Deshalb gehört die Frage nach dem Präferenznachweis schon in die Auftragsannahme.

Häufige Fragen

Ist die EU eine Freihandelszone?

Nein, die EU ist eine Zollunion mit gemeinsamem Außenzolltarif und Binnenmarkt. Mit vielen Staaten hat die EU jedoch Freihandelsabkommen geschlossen, etwa mit der Schweiz, Kanada, Japan oder dem Vereinigten Königreich.

Welche Länder gehören zur EFTA?

Die EFTA besteht aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Island, Liechtenstein und Norwegen sind über den EWR eng an den EU-Binnenmarkt angebunden, die Schweiz über bilaterale Abkommen.

Fällt in einer Freihandelszone gar kein Zoll an?

Zollfrei oder zollermäßigt sind nur Waren mit präferenziellem Ursprung, die mit dem vorgeschriebenen Nachweis angemeldet werden. Für andere Waren gilt der normale Zolltarif. Einfuhrumsatzsteuer fällt unabhängig davon an.

Herausgeber: MHV Systems GmbH · Walldorf

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