Dolly: Untersetzachse für Lang-Lkw und Auflieger
Dolly im Lkw-Verkehr: Aufbau der Untersetzachse mit Deichsel und Sattelkupplung, Einsatz beim Lang-Lkw Typ 3, Regeln zu Strecke und Gewicht.
Dolly im Lkw-Verkehr: Aufbau der Untersetzachse mit Deichsel und Sattelkupplung, Einsatz beim Lang-Lkw Typ 3, Regeln zu Strecke und Gewicht.
Ein Dolly ist ein kurzer Anhänger mit Deichsel und Sattelkupplung, der einen Sattelauflieger an einen Lkw ohne Sattelplatte ankoppelt. Rechtlich heißt er Untersetzachse. In Deutschland wird er vor allem beim Lang-Lkw Typ 3 eingesetzt, der Kombination aus Motorwagen, Dolly und Sattelauflieger mit bis zu 25,25 m Länge.
Ein Dolly ist ein kurzes Achsaggregat ohne eigene Ladefläche, mit dem ein Sattelauflieger an einen Lkw ohne Sattelkupplung angehängt wird. Er besteht aus einem Rahmen mit Achsen, einer Deichsel für die Anhängekupplung des Zugfahrzeugs und einer Sattelkupplung, auf die der Auflieger aufgesattelt wird. Aus Motorwagen, Dolly und Auflieger entsteht so ein Zug, der ähnlich wie ein Gliederzug fährt. In der deutschen Verordnung heißt das Bauteil Untersetzachse, im Englischen Converter Dolly.
Der Dolly nimmt die Stützlast des Aufliegers auf und leitet die Zugkraft weiter. Über Druckluft- und Elektroanschlüsse versorgt er Bremsanlage und Beleuchtung des angehängten Aufliegers. Abzugrenzen ist der Dolly in der Luftfracht: Dort bezeichnet der Begriff einen antriebslosen Rollwagen, auf dem Luftfrachtcontainer und Paletten auf dem Vorfeld bewegt werden.
In Deutschland ist der wichtigste Einsatzbereich der Lang-Lkw Typ 3. Dabei zieht ein Motorwagen mit eigenem Aufbau, etwa einem Koffer oder einer Wechselbrücke, über den Dolly einen handelsüblichen Sattelauflieger. Die Kombination darf bis zu 25,25 m lang sein. Der Vorteil: Vorhandene Auflieger lassen sich weiter nutzen, und der Zug kann an einem Umschlagpunkt getrennt werden. Der Auflieger fährt dann mit einer Sattelzugmaschine weiter, der Motorwagen mit seinem Aufbau übernimmt eine andere Tour.
Lang-Lkw sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2017 im Regelbetrieb erlaubt. Grundlage ist die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV). Sie nennt die zulässigen Kombinationen, darunter den Lkw mit Untersetzachse und Sattelanhänger, und regelt in § 4 LKWÜberlStVAusnV die zulässigen Längen. Für den Betrieb gilt vor allem:
Der Dolly wird mit dem Kombiverkehr in Verbindung gebracht, ist aber kein spezielles Umschlaggerät. Im Kombinierten Verkehr werden kranbare Sattelauflieger auf der Schiene befördert und im Vor- und Nachlauf von einer Sattelzugmaschine gezogen. Eine Verbindung besteht beim Gewicht: Auch ein Lang-Lkw darf im Vor- und Nachlauf des Kombinierten Verkehrs bis zu 44 t wiegen.
Eine Spedition fährt Sammelgut im Hauptlauf zwischen zwei Umschlaglagern, die beide am Positivnetz liegen. Ein Motorwagen mit Wechselbrücke zieht über den Dolly einen Planenauflieger. Am Ziel wird der Zug getrennt: Der Auflieger bleibt an der Rampe, die Wechselbrücke wird abgestellt. Für die Disposition bedeutet das zusätzliche Prüfungen: Liegt die ganze Strecke einschließlich der Zufahrt zum Lager im zulässigen Netz, passt das Gewicht der Sendungen zu 40 t Gesamtgewicht und ist kein kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut dabei. Diese Angaben müssen deshalb vollständig im Auftrag stehen und bei der Routenplanung berücksichtigt werden.
Die Kombination aus Motorwagen, Dolly und Sattelauflieger darf in Deutschland bis zu 25,25 m lang sein. Ein normaler Sattelzug ist auf 16,50 m begrenzt, ein Gliederzug auf 18,75 m.
Ein Dolly hat eine Deichsel und eine Sattelkupplung und macht aus einem Sattelauflieger einen Anhänger. Ein Nachläufer ist ein Achsaggregat im Langmaterial- und Schwertransport, das unter das hintere Ende der Ladung gesetzt wird. Die Verbindung zum Zugfahrzeug stellt dort die Ladung selbst oder ein Verbindungsrohr her.
Nur auf den Strecken, die in der Anlage zur Verordnung über Fahrzeuge mit Überlänge freigegeben sind. Dazu gehören Autobahnabschnitte und ausgewählte Zufahrten zu Gewerbegebieten und Umschlagpunkten. Die Streckenliste wird per Änderungsverordnung aktualisiert, deshalb sollte vor jeder neuen Relation die aktuelle Fassung geprüft werden.
Beim Gewicht nicht. Es gelten dieselben Grenzen wie für herkömmliche Lastzüge, also 40 t und im Kombinierten Verkehr 44 t. Der Vorteil liegt allein im größeren Ladevolumen.