Internationaler Transport: Recht, Dokumente, Zoll
Internationaler Transport: welche Abkommen gelten (CMR, Montreal, CIM), welche Dokumente und Zollschritte nötig sind, was Lizenz und Kabotage regeln.
Internationaler Transport: welche Abkommen gelten (CMR, Montreal, CIM), welche Dokumente und Zollschritte nötig sind, was Lizenz und Kabotage regeln.
Internationaler Transport ist die Beförderung von Gütern über mindestens eine Staatsgrenze. Für den Frachtvertrag gelten je nach Verkehrsträger Übereinkommen wie die CMR oder das Montrealer Übereinkommen. Bei Verkehren mit Drittländern kommen Zollformalitäten hinzu, im Straßengüterverkehr außerdem Vorgaben zu Gemeinschaftslizenz, Kabotage und Entsendung.
Ein internationaler Transport ist jede Güterbeförderung, bei der Abgangsort und Bestimmungsort in verschiedenen Staaten liegen. Gleichbedeutend wird von grenzüberschreitendem Verkehr gesprochen, das Gegenstück ist der Binnenverkehr innerhalb eines Staates. Für die Abwicklung ist vor allem eine Unterscheidung wichtig:
Je nach Strecke wird ein Verkehrsträger allein genutzt oder mehrere werden kombiniert, etwa Lkw im Vorlauf, Seeschiff im Hauptlauf und Lkw in der Zustellung.
Für den Frachtvertrag gelten im internationalen Verkehr je nach Verkehrsträger Übereinkommen, die dem nationalen Recht vorgehen:
Davon zu trennen ist der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Wer den Transport bucht, wer welche Kosten trägt und wann die Gefahr übergeht, regeln die Incoterms. Sie bestimmen damit, wer Auftraggeber der Spedition ist, ändern aber nichts an der Haftung des Frachtführers.
Welche Papiere nötig sind, hängt von Verkehrsträger, Ware und Zielland ab. Einen Überblick gibt der Eintrag Frachtdokumente. Beispiele sind:
Innerhalb der EU entfällt die Verzollung für Unionswaren. Bei der Ausfuhr in ein Drittland wird eine elektronische Ausfuhranmeldung abgegeben, in Deutschland über das System ATLAS. Jede angenommene Anmeldung erhält eine MRN (Movement Reference Number), über die die Sendung an der Ausgangszollstelle zugeordnet wird. Voraussetzung für Zollanmeldungen in der EU ist eine EORI-Nummer.
Bei der Einfuhr werden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach der Zolltarifnummer, dem Zollwert und dem Ursprung der Ware. Soll unverzollte Ware innerhalb des Zollgebiets befördert werden, etwa von der Außengrenze zu einem Binnenzollamt, geschieht das in einem Versandverfahren wie dem externen Unionsversand (T1).
Wer gewerblich grenzüberschreitend Güter mit Lkw innerhalb der EU befördert, braucht eine EU-Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009. Für Fahrten in Staaten außerhalb der EU kommen bilaterale Genehmigungen oder CEMT-Genehmigungen in Betracht.
Kabotage, also Beförderungen innerhalb eines anderen Mitgliedstaats durch einen gebietsfremden Unternehmer, ist nur im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung erlaubt: höchstens drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen, danach gilt für dasselbe Fahrzeug in diesem Staat eine Wartezeit von vier Tagen. Für Kabotage und für Beförderungen zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten gelten seit Februar 2022 außerdem die Entsenderegeln für Fahrer.
Eine Spedition aus Mannheim erhält per E-Mail den Auftrag, eine Komplettladung Maschinenteile zu einem Kunden bei Zürich zu bringen. Vereinbart ist der Incoterm DAP. Der Versender lässt die Ausfuhranmeldung erstellen, die MRN wird dem Fahrer mitgegeben. Die Spedition stellt den CMR-Frachtbrief aus. An der Grenze wird die Ausfuhr abgeschlossen und die Ware in der Schweiz zur Einfuhr angemeldet; die Einfuhrabgaben trägt bei DAP der Käufer.
Für die Spedition beginnt die Abwicklung mit der Auftragserfassung. Neben Adressen, Ware und Termin müssen Incoterm, Zollstatus, Referenznummern und gegebenenfalls Gefahrgutangaben ins TMS übernommen werden, damit Frachtbrief und Zollpapiere stimmen. Kommen solche Aufträge als PDF, Excel-Liste oder E-Mail-Text, liest GM-DocuStream die Daten aus, gleicht die Adressen mit den Stammdaten des TMS ab und übergibt den Auftrag nach Prüfung und Freigabe durch den Disponenten per API oder als Datei an das TMS.
Nein. Die CMR gilt nur, wenn Übernahme- und Ablieferungsort in verschiedenen Staaten liegen. Für innerdeutsche Transporte gilt das Frachtrecht des HGB, auch wenn ein CMR-Formular verwendet wird.
Für Unionswaren nicht, im Binnenmarkt finden keine Zollformalitäten statt. Erforderlich bleiben Frachtbrief und Handelspapiere sowie umsatzsteuerliche Nachweise. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse gelten eigene Begleitverfahren.
Gegenüber dem Zoll schuldet der Anmelder die Abgaben, bei indirekter Vertretung auch die Person, für deren Rechnung die Anmeldung abgegeben wird. Wer sie wirtschaftlich trägt, legt der vereinbarte Incoterm fest: Bei DDP der Verkäufer, bei den übrigen Klauseln der Käufer.
Äußerlich erkennbare Schäden sollten bei der Ablieferung vermerkt werden. Nicht erkennbare Schäden müssen nach Art. 30 CMR innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich vorbehalten werden, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. Ohne Vorbehalt wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert wurde.