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Gemeinschaftsverkehr: Bedeutung & rechtliche Grundlagen

Fachartikel: Gemeinschaftsverkehr – Der freie Warenfluss in der EU

Der Gemeinschaftsverkehr bezeichnet den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Er ist eine der tragenden Säulen des europäischen Binnenmarktes und basiert auf dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. In der Logistikkette des Jahres 2026 ermöglicht der Gemeinschaftsverkehr es Transportunternehmen, Waren ohne diskriminierende Beschränkungen oder mengenmäßige Kontingente (Quoten) über nationale Grenzen hinweg zu befördern.

Rechtliche Grundlagen: Die Säulen der Marktordnung

Der Gemeinschaftsverkehr wird durch ein harmonisiertes EU-Rechtswerk gesteuert, um faire Wettbewerbsbedingungen in der Supply Chain sicherzustellen:

  • Verordnung (EG) Nr. 1072/2009: Dies ist das zentrale Regelwerk für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. Sie legt fest, wer Transporte innerhalb der EU durchführen darf.
  • Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz): Unternehmen, die im Gemeinschaftsverkehr tätig sind, benötigen diese Lizenz. Sie wird von den nationalen Behörden für maximal zehn Jahre ausgestellt und bestätigt die finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit des Unternehmers.
  • Mobilitätspaket I: Seit 2022 gelten verschärfte Regeln (u. a. Rückkehrpflicht des LKW, Entlohnung nach lokalen Standards), um Sozialdumping im Gemeinschaftsverkehr zu verhindern.

Kernaspekte des Gemeinschaftsverkehrs

Um eine reibungslose Transportplanung zu gewährleisten, müssen Logistikleiter drei wesentliche Konzepte unterscheiden:

1. Grenzüberschreitender VerkehrEin LKW lädt in Deutschland und entlädt in Frankreich. Dies ist der klassische Gemeinschaftsverkehr, der durch die EU-Lizenz abgedeckt ist.

2. TransitverkehrDie Durchfahrt durch einen Mitgliedstaat ohne Be- oder Entladung (z. B. eine Fahrt von Deutschland nach Italien durch Österreich). Auch hierfür ist die EU-Lizenz die ausreichende rechtliche Basis.

3. KabotageDies ist die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines anderen Mitgliedstaats (z. B. ein polnischer LKW fährt eine Tour von Lyon nach Paris). Hier gelten strikte zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen (3 Fahrten in 7 Tagen nach einer internationalen Fahrt), um den heimischen Markt zu schützen.

Praxis-Relevanz 2026: Digitalisierung und Überwachung

Im Jahr 2026 ist der Gemeinschaftsverkehr hochgradig digital vernetzt, was die Effizienz der Logistikkette steigert:

  • Smart Tachograph 2.0: Fahrzeuge im Gemeinschaftsverkehr erfassen Grenzübertritte automatisch via GPS. Dies vereinfacht die Kontrolle von Kabotage-Regeln und Lenkzeiten massiv.
  • eCMR (Digitaler Frachtbrief): Im Jahr 2026 ist der papierlose Frachtbrief im Gemeinschaftsverkehr weitgehend Standard. Behörden können Transportdaten bei Kontrollen in Echtzeit digital abrufen.
  • IMI-Portal: Die Entsendung von Fahrern im Rahmen des Gemeinschaftsverkehrs wird über ein zentrales EU-Portal gesteuert, was den administrativen Aufwand für die Transportplanung reduziert.

Wichtiger Hinweis: Die Gemeinschaftslizenz muss im Original (oder eine beglaubigte Kopie) im Fahrzeug mitgeführt werden. Bei Fehlen dieser Lizenz drohen im Gemeinschaftsverkehr empfindliche Bußgelder und die sofortige Stilllegung des Transports.

Fazit

Der Gemeinschaftsverkehr ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Er transformiert nationale Märkte in einen integrierten logistischen Raum. Durch die Kombination aus rechtlicher Harmonisierung und digitaler Überwachung bietet er im Jahr 2026 eine hocheffiziente Plattform für die globale Supply Chain, während er gleichzeitig soziale Mindeststandards für das Fahrpersonal sicherstellt.

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